19.06.2026

Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in Schlat

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Erneuerungsgebiet „Ortskern“: Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ nach Baugesetzbuch (BauGB) 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlat hat in seiner Sitzung am 08.06.2026 gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortskern“ beschlossen. Die Abgrenzung des Gebiets ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan vom 08.06.2026. Das Untersuchungsgebiet umfasst die Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Flächen.

Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es sollen dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.

Der Beschluss des Gemeinderats zu Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist nach § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. 

 

Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gemäß § 138 Abs. 1 BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Die Gemeindeverwaltung Schlat hat die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen und als Sanierungsträgerin für die Sanierungsdurchführung beauftragt. Bei Fragen oder Anregungen zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen können Sie sich gerne wenden an:

- Gemeindeverwaltung Schlat, Tel. 07161- 987 397 0, E-Mail: info@schlat.de 

- LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Frau Walter, Tel. 0711- 6454 2134, E-Mail: hannah.walter@lbbw-im.de