Bericht zur Gemeinderatssitzung am 08. Juni 2026
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Bericht zur Gemeinderatssitzung am08.06.2026
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.
Einleitungsbeschluss - Vorbereitende Untersuchungen "Ortskern"
BMin Gansloser erläuterte die geplanten Vorbereitenden Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet „Ortskern“. Grundlage hierfür bilden das Gesamtörtliche Entwicklungskonzept (GEK) sowie das Gebietsbezogene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK).
Der Gemeinderat befasste sich insbesondere mit der konkreten Abgrenzung des Untersuchungsgebiets. Dabei wurde die Einbeziehung weiterer Grundstücke und Straßenbereiche sowie der Ausschluss einzelner Bereiche beraten und der Lageplan entsprechend angepasst.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet „Ortskern“ gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets wurde entsprechend der Beratung angepasst und im Lageplan mit Stand vom 08.06.2026 festgelegt. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht; hierbei wird auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hingewiesen.
Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung, Flst. 75, Mühlweg
Der Gemeinderat beriet über den geänderten Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung im Mühleweg. Das Bauvorhaben war bereits Gegenstand einer früheren Beratung. Der ursprüngliche Antrag war vom Landratsamt abgelehnt worden, da der geplante Baukörper die festgelegten Baugrenzen überschritten hatte.
Die Antragsteller überarbeiteten daraufhin ihre Planung und passten das Gebäude an die Vorgaben des festgelegten Baufensters an. Die nun vorliegende Planung hält die Baugrenzen vollständig ein. Um mögliche Verzögerungen im weiteren Genehmigungsverfahren zu vermeiden, wurde vorsorglich erneut über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entschieden.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das kommunale Einvernehmen nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB.
Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage, Flst. 966/1 Reichenbacher Straße 41
Im Rahmen der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage in der Reichenbacher Straße. Das Bauvorhaben entspricht überwiegend den Festsetzungen des Bebauungsplans. Für einzelne Abweichungen, insbesondere hinsichtlich des Dachvorsprungs, der Stützmauer, des offenen Stellplatzes sowie der Wärmepumpe, waren jedoch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Die beantragten Befreiungen wurden im Gremium ausführlich beraten. Dabei wurden insbesondere die örtlichen Gegebenheiten des Grundstücks sowie die Hanglage berücksichtigt. Zudem wurde festgestellt, dass die Abweichung beim Dachvorsprung mit vergleichbaren Fällen übereinstimmt und eine Befreiung daher vertretbar ist.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das kommunale Einvernehmen nach § 30 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB. Zudem wurde das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 BauGB für die Stützmauer, den Stellplatz, die Wärmepumpe sowie vorsorglich für den Dachvorsprung erteilt.
Bauantrag auf Nutzungsänderung und Umbau einer bestehenden Scheune in ein Wohnhaus, Flst. 74/2, Mühleweg 1
Im nächsten Tagesordnungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit einem Bauvorhaben im Mühleweg, bei dem ein bestehendes Gebäude umgenutzt und baulich verändert werden soll. Dabei wurden insbesondere die geplante Büronutzung für einen Onlinehandel sowie die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben beraten.
Im Zuge der Beratung wurde erläutert, dass die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit der Büronutzung durch das Landratsamt erfolgt. Aufgrund der bestehenden Abstandsflächensituation wurde eine Angrenzeranhörung durchgeführt. Innerhalb der Anhörungsfrist gingen hierzu keine Rückmeldungen ein. Zudem wurde die Stellplatzsituation im Umfeld des Gebäudes thematisiert. Dabei wurde geprüft, ob für die zukünftige Nutzung ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung stehen. Nach Darstellung der vorhandenen Stellplatzmöglichkeiten wurde festgestellt, dass ausreichend Stellplätze vorhanden sind.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das kommunale Einvernehmen nach § 30 BauGB in Verbindung mit § 36 BauGB. Zudem wurde die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 BauGB hinsichtlich der teilweisen Überschreitung der Abstandsflächen sowie hinsichtlich der vorgesehenen Bürofläche erteilt.
Erneuerung der Telefonanlage der Gemeinde
Der Gemeinderat befasste sich mit der Erneuerung der bestehenden Telefonanlage und der Einführung einer modernen, einheitlichen Kommunikationslösung für die verschiedenen kommunalen Einrichtungen. Hintergrund der Maßnahme ist die zunehmende Störanfälligkeit der bisherigen Anlage sowie der Bedarf an zeitgemäßen Funktionen, wie der Integration in Outlook und der Nutzung von Headsets.
Für die Standorte der Gemeinde wurden die erforderlichen Bedarfe ermittelt und anschließend mehrere Angebote eingeholt und miteinander verglichen. Über einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren erwies sich das Angebot der innovaphone mit Unterstützung der ISBI GmbH als die wirtschaftlich günstigste Lösung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 bereits vorgesehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Erneuerung der bestehenden Telefonanlage sowie die Einführung einer einheitlichen standortübergreifenden Telefonie- und Kommunikationslösung für die kommunalen Einrichtungen der Gemeinde. Der Auftrag wurde auf Grundlage des vorliegenden Angebots an die ISBI GmbH vergeben. Die Verwaltung wurde mit der weiteren Umsetzung und der abschließenden Abstimmung der technischen Details beauftragt.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, dass es unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Verschiedenes“ keine weiteren Mitteilungen der Verwaltung gebe.
Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, die Sitzungsprotokolle weiterhin in das Ratsinformationssystem zu integrieren. Die Verwaltung bekräftigte, dass dieses Ziel weiterhin verfolgt wird.
Außerdem wurde nach dem aktuellen Stand der Arbeiten am Backhaus gefragt. Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, dass ein Zeitplan vorliege und das Backhaus bereits im Rahmen des Schülerferienprogramms genutzt werden solle. Ziel sei es, die Einrichtung bis zu den Sommerferien wieder in Betrieb zu nehmen.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Arbeiten teilweise von den Witterungsverhältnissen abhängig seien. Derzeit hätten Maßnahmen am Friedhof sowie im Kindergarten Priorität. Bei ungünstigem Wetter würden die Arbeiten am Backhaus fortgeführt.
Weitere Fragen oder Anregungen aus dem Gemeinderat oder der Bürgerschaft wurden nicht vorgebracht.
Die Bürgermeisterin schloss anschließend die öffentliche Sitzung und dankte den Anwesenden für ihre Teilnahme.