27.10.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2025

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 20.10.2025
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.

Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung. Aus der Bürgerschaft waren 4 Zuhörer anwesend. Fragen hatten diese zu Beginn der Gemeinderatssitzung keine.


Information und Feststellung über Jahresabschluss 2024, über- und außerplanmäßige Ausgaben 2024 und den Budgetbericht 2024

Bürgermeisterin Gansloser leitete den Tagesordnungspunkt 3 ein und übergab das Wort an Frau Schleicher-Frey, welche über den Budgetbericht 2024 sowie über den Jahresabschluss der Gemeinde Schlat für das Rechnungsjahr 2024, berichtete. Der Budgetbericht gibt einen Überblick über die finanzielle Entwicklung des abgelaufenen Jahres und zeigt, in welchen Bereichen Abweichungen vom Haushaltsplan aufgetreten sind.

Im Teilhaushalt „Innere Verwaltung“ kam es zu Mehraufwendungen in Höhe von rund 4.255 Euro. Diese resultierten hauptsächlich aus dem Erwerb von Büromöbeln, deren Anschaffung ursprünglich investiv geplant war, jedoch aufgrund der Wertgrenze von 410 Euro je Stück als Aufwand verbucht werden musste. Im Teilhaushalt „Heimat und Kultur“ ergaben sich Mehraufwendungen von rund 6.464 Euro, die überwiegend auf die Aufarbeitung von Archivunterlagen zurückzuführen sind. Die genannten Aufwendungen waren notwendig, die Deckung der Mehrausgaben ist durch Mehrerträge aus der Gewerbesteuer im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ sichergestellt.

Im Anschluss wurde der Jahresabschluss 2024 vorgestellt. Die Gemeinde Schlat konnte das Rechnungsjahr mit einem positiven Ergebnis abschließen. Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Überschuss von rund 962.000 Euro, wovon etwa 225.000 Euro auf das ordentliche Ergebnis und rund 737.000 Euro auf das Sonderergebnis entfallen. Das ordentliche Ergebnis wird der allgemeinen Rücklage zugeführt, während das Sonderergebnis die Sonderrücklage der Gemeinde stärkt. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 beträgt rund 18,3 Millionen Euro.

Der Jahresabschluss 2024 einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 27. Oktober bis 4. November 2025 im Rathaus, Zimmer 2, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zudem ist der Abschluss auch über die Homepage der Gemeinde einsehbar.

Der Gemeinderat nahm den Budgetbericht 2024 zur Kenntnis, stimmte den über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Ergebnishaushalt zu und stellte den Jahresabschluss 2024 fest. Die Beschlüsse erfolgten jeweils einstimmig.

 

 

Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“

Im Geschäftsjahr 2024 konnte der Eigenbetrieb Wasserwerk ein positives Jahresergebnis von rund 11.347 Euro nach Steuern erzielen (Vorjahr: –22.729 Euro). Die Umsatzerlöse stiegen aufgrund höherer Wasserabgabemengen (+3,4 %) und der moderaten Preisanpassung auf 2,30 Euro/m³ auf insgesamt 229.732 Euro (+4,8 %). Die betrieblichen Aufwendungen gingen um rund 24.000 Euro auf 220.057 Euro zurück, vor allem infolge geringerer Material- und Projektkosten. Das Anlagevermögen erhöhte sich durch Investitionen, insbesondere der Wasserbergstraße, um etwa 137.000 Euro auf rund 931.000 Euro. Die Bilanzsumme stieg auf 994.670 Euro, wovon 591.718 Euro auf das Eigenkapital entfallen, eine überdurchschnittlich solide Kapitalausstattung. Das Fremdkapital nahm infolge der Investitionstätigkeit auf rund 403.000 Euro zu, wobei die Finanzierung über die Gemeindekasse erfolgt. Der rechnerische Wasserverlust lag mit etwa 9,3 % im mittleren Vergleichsbereich. Insgesamt zeigt sich der Eigenbetrieb wirtschaftlich stabil und mit einer weiterhin guten Eigenkapitalquote.

Der Jahresabschluss der Wasserversorgung zum 31.12.2024 wurde festgestellt. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2025 wird die BW Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beauftragt. Beide Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Da der Betrieb Wasserversorgung keine eigenen Kassenmittel besitzt und seine Ausgaben über die Gemeindekasse finanziert, sollen diese durchschnittlichen weiterhin mit 2,5 % verzinst werden. Trotz steigender Marktzinsen wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Zinssatz auch für 2026 beizubehalten, um die Zinsaufwendungen niedrig zu halten und Gebührenerhöhungen zu mindern. Dieser Vorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.

 

 

Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Schlat vom 12.11.2012 - Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2026 

Die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung der Gemeinde Schlat wurde für den Zeitraum 2026–2027 erstellt. Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz, nach dem die Gebühren höchstens so bemessen werden dürfen, dass die insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Da es sich bei der Wasserversorgung um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, ist neben der Kostendeckung auch ein angemessener Gewinn zulässig. Dieser umfasst den nach steuerlichen Gesichtspunkten erforderlichen Mindestgewinn sowie die Konzessionsabgabe. Die Kalkulation basiert auf einer einfachen Divisionskalkulation. Für 2026 wird ein Wasserverbrauch von 95.000 m³ angenommen.

Gegenüber der letzten Gebührenkalkulation (Zeitraum 2024–2025) erhöht sich der Gebührenbedarf um rund 15.700 €. Hauptgründe hierfür sind höhere Abschreibungen aufgrund neuer Anlagenzugänge sowie gestiegene interne Leistungen. Der durchschnittliche Wasserverbrauch ist leicht gestiegen.

Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 01.01.2024 von 2,27 €/m³ auf 2,30 €/m³. Auf Basis der neuen Berechnung ergibt sich eine kostendeckende Gebühr von 2,40 €/m³. Mit dieser Anpassung liegt die Gemeinde Schlat im Kreisvergleich weiterhin unter dem Durchschnitt. Der Gemeinderat beschließt diesen Tagesordnungspunkt einstimmig.

 

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 07.05.2012 - Festsetzung der Abwassergebühren zum 01.01.2026

In Tagesordnungspunkt 6 wurde die Gebührenkalkulation für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Jahr 2026 vorgestellt und erläutert. Grundlage für die Gebührenfestsetzung ist auch hier das Kommunalabgabengesetz, wonach die Gebühren höchstens so bemessen werden dürfen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.

Die Schmutzwassergebühr wurde zuletzt zum 1. Januar 2024 von 1,80 Euro pro Kubikmeter auf 1,92 Euro pro Kubikmeter angehoben, während die Niederschlagswassergebühr zum selben Zeitpunkt von 0,46 Euro pro Quadratmeter auf 0,39 Euro pro Quadratmeter gesenkt wurde. Die Verwaltung betonte, dass die Gebührensätze regelmäßig überprüft und an die wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden.

In den Nachkalkulationen der vergangenen Jahre ergab sich für das Jahr 2023 ein Verlust nach Kommunalabgabengesetz in Höhe von 2.580,27 Euro, der sich aus einer Unterdeckung im Bereich Schmutzwasser in Höhe von 14.795,32 Euro und einer Überdeckung im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 12.215,05 Euro zusammensetzt. Dieser Verlust wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der kommenden Jahre ausgeglichen. Das Jahr 2024 schloss dagegen mit einem Überschuss nach Kommunalabgabengesetz in Höhe von 14.230,71 Euro ab, der überwiegend auf Minderaufwendungen bei der Unterhaltung und auf höhere Abwassermengen zurückzuführen ist.

Die neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 basiert auf den Ansätzen des Haushaltsplans 2026. Die Kosten wurden nach dem Kostenverursachungsprinzip auf die einzelnen Bereiche verteilt und nach einem anerkannten Berechnungsmodell den Kostenträgern Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Straßenentwässerung zugeordnet. Gegenüber der letzten Kalkulation steigt der Gebührenbedarf um rund 32.300 Euro an. Hauptursachen hierfür sind die höheren Abschreibungen infolge der Sanierung des Regenüberlaufbeckens und der Investitionskostenzuschüsse an di Kläranlage, die deutlich gestiegene Betriebskostenumlage an die SEG sowie höhere interne Verrechnungen aufgrund der gestiegenen Personalaufwendungen der letzten Jahre.

Für die Kalkulation wird eine Abwassermenge von 79.000 Kubikmetern und eine versiegelte Fläche von 132.000 Quadratmetern zugrunde gelegt. Die versiegelte Fläche bleibt damit unverändert. Aufgrund der vorliegenden Berechnungen wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr ab dem 1. Januar 2026 von bisher 1,92 Euro pro Kubikmeter auf 2,20 Euro pro Kubikmeter anzuheben. Die Niederschlagswassergebühr soll unverändert bei 0,39 Euro pro Quadratmeter bleiben.

Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einer Abwassermenge von rund 50 Kubikmetern pro Person und einer versiegelten Fläche von etwa 100 Quadratmetern ergibt sich daraus eine jährliche Mehrbelastung von rund 56 Euro. Trotz der Gebührenerhöhung liegt die Gemeinde Schlat mit ihren Gebührensätzen weiterhin unter dem Durchschnitt der Kreisgemeinden.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache einstimmig, die Schmutzwassergebühr ab dem 1. Januar 2026 auf 2,20 Euro pro Kubikmeter festzusetzen und die Niederschlagswassergebühr unverändert bei 0,39 Euro pro Quadratmeter zu belassen. Ebenso wurde die Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 7. Mai 2012 einstimmig beschlossen.

 

Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029

Im Rahmen des Tagesordnungspunkts 8 informierte Bürgermeisterin Gansloser über die Möglichkeit einer Teilnahme der Gemeinde Schlat an einer Bündelausschreibung für Strom. Die Gemeindeverwaltung hatte im Vorfeld die Vor- und Nachteile geprüft und die Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass eine Bündelausschreibung keine günstigeren Strompreise erbracht hätte und zudem mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen wäre. Auch die Ergebnisse früherer Ausschreibungen bestätigten, dass die Gemeinde mit dem bestehenden Stromliefervertrag wirtschaftlich gut aufgestellt ist.

Vor diesem Hintergrund entschied die Verwaltung, stattdessen eine eigene beschränkte Ausschreibung zur Stromlieferung durchzuführen. Diese Ausschreibung wurde im Oktober 2024 durchgeführt. Als günstigste Anbieterin ging die EnBW ODR AG aus Ellwangen hervor. Mit ihr wurde ein neuer Stromliefervertrag mit Kommunalrabatt abgeschlossen, der ab dem 01.01.2025 gilt und bis spätestens 31.12.2029 läuft.

Die Verwaltung empfiehlt, beim bisherigen Anbieter EnBW ODR zu verbleiben und zu gegebener Zeit erneut zu prüfen, ob eine Teilnahme an der nächsten Bündelausschreibung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Schlat nicht an der Bündelausschreibung teilnimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die aktuellen Marktpreise zu prüfen und den Stromliefervertrag an den jeweils günstigsten Anbieter zu vergeben.

 

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage, zwei PKW-Stellplätzen und zwei Fahrradabstellplätzen, Flurstück 1130/4, Kirchstraße 2

Im Rahmen des Tagesordnungspunkts 9 befasste sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchäcker“ ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage, zwei offenen PKW-Stellplätzen und zwei Fahrradabstellplätzen geplant. Das Baugrundstück liegt im allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Es ist nur ein Vollgeschoss zulässig, welches eingehalten wird, da das Dachgeschoss kein weiteres Vollgeschoss darstellt. Auch die vorgeschriebenen Grund- und Geschossflächenzahlen sowie die Bauweise und Dachform werden beachtet. Vorgesehen ist ein Satteldach mit einer Neigung von 38 Grad (statt 45 Grad laut Festsetzung), jedoch ohne Dachaufbauten. Die geplante Firsthöhe beträgt rund 7,58 Meter, die Traufhöhe rund 4,07 Meter.

Für einen Stellplatz, eine Terrasse und einen Dachvorsprung wurde beim Bauamt ein Antrag auf Abweichung bzw. Befreiung gestellt, da hier geringfügige Überschreitungen der Baugrenzen vorliegen. Die notwendigen Stellplätze werden mit einer Garage und zwei zusätzlichen PKW-Stellplätzen vollständig nachgewiesen.

Die Garage wird mit Flachdach errichtet, der vorgeschriebene Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche wird eingehalten. Beheizt wird das Gebäude künftig über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, ergänzt durch einen Kaminofen. Sämtliche Abstandsflächen werden eingehalten und liegen vollständig auf dem Baugrundstück. Eine gesonderte Angrenzeranhörung nach § 55 LBO ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat erteilt den Befreiungen: der abweichenden Dachneigung und der Überschreitungen der Baugrenzen der Terrasse und des Parkplatzes, einstimmig sein kommunales Einvernehmen.

 

Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage und einem PKW-Stellplatz, Flurstück 199/11, Eichenstraße 7

Bürgermeisterin Gansloser stellte den Tagesordnungspunkt 6 vor, der den Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einem offenen Stellplatz im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ behandelte. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des gleichnamigen Bebauungsplans, der am 22. Februar 2019 in Kraft getreten ist. Für das Bauvorhaben gilt daher § 30 des Baugesetzbuchs.

Geplant ist ein Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden dabei eingehalten. So entspricht die Grundflächenzahl von 0,4 den zulässigen Bestimmungen, ebenso die festgelegte Dachform eines Satteldachs mit einer Dachneigung von 30 Grad. Die geplanten Gebäudehöhen liegen mit einer Firsthöhe von ca. 8,85 m und einer Traufhöhe von ca. 5,75 m innerhalb der zulässigen Grenzen. 

Die erforderlichen PKW-Stellplätze sind nachgewiesen. Für die Doppelgarage ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen, wie es der Bebauungsplan für Garagen mit Flachdach vorschreibt. Eine Zisterne zur Nutzung von Regenwasser wird ebenfalls eingebaut. 

Für die Stützmauern, die Zisterne, die Wärmepumpe und den Tiefhof, die teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegen, ist zu einem späteren Zeitpunkt noch über die erforderlichen Befreiungen zu entscheiden. Die Abstandsflächen werden eingehalten, eine Angrenzeranhörung nach § 55 LBO ist nicht erforderlich.

Einige Rückfragen zum Vorhaben konnten durch die Bürgermeisterin geklärt werden. 

Laut aktueller Mitteilung des Landratsamtes werde wohl kein kommunales Einvernehmen und keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Damit das Vorhaben nach abgeschlossener Prüfung nicht erneut behandelt werden müsse, im Falle dessen, dass das Einvernehmen doch erforderlich sei, bat sie dennoch um Beschlussfassung. 

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB in Verbindung mit § 30 BauGB.

 

Vergabe der Leistungen für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin in der Gemeinde Schlat

Im Rahmen des Tagesordnungspunkts 11 informierte die Verwaltung über den Arbeitsschutz in der Gemeinde Schlat. Der Arbeitsschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die dem Schutz der Beschäftigten vor Gefahren und gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz dienen. Dazu gehören sowohl die Arbeitssicherheit, mit technischer und organisatorischer Unfallverhütung, sicheren Arbeitsabläufen und Gefährdungsbeurteilungen, als auch die Arbeitsmedizin, die unter anderem gesundheitliche Vorsorge, betriebsärztliche Untersuchungen und Beratung zum Gesundheitsschutz beinhaltet. Beide Bereiche sind gesetzlich vorgeschrieben und sichern die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz, sowie den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ist die Gemeinde Schlat verpflichtet, sowohl Fachkräfte für Arbeitssicherheit als auch Betriebsärzte zu bestellen.

Da der bisherige Dienstleister der den Bereich Arbeitssicherheit der Gemeinde abdeckte, den bestehenden Vertrag zum 31.12.2025 gekündigt hat, musste ein neuer Partner gefunden werden. Im Zuge dessen hat die Verwaltung Angebote für die Bereiche Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingeholt. Für die arbeitsmedizinische Betreuung bestand bislang keine vertragliche Regelung, diese ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben und musste daher ebenfalls vergeben werden. 

Nach Prüfung der eingegangenen Angebote und einem Vergleich hinsichtlich Kosten, Leistungsumfang und Erfahrung entschied sich die Verwaltung, die Betreuung durch das Alb Fils Klinikum vorzuschlagen. Die jährlichen Kosten für die Gemeinde belaufen sich auf 7.200 Euro. 

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag in der Sitzung einstimmig zu. Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin künftig gesichert. 

 

Einführung eines Dienstleisters für Fahrrad-Leasing in der Gemeinde Schlat zur Steigerung der Attraktivität der Gemeinde auf dem Arbeitgebermarkt

Die Gemeindeverwaltung Schlat beabsichtigt, ihren Beschäftigten künftig die Möglichkeit zu bieten, ein Dienstrad über ein Leasingmodell zu nutzen. Dabei können sowohl Fahrräder als auch E-Bikes sowohl dienstlich als auch privat verwendet werden.

Aus der Mitte der Belegschaft wurde der Wunsch geäußert, ein entsprechendes Angebot einzuführen. Nach einer verwaltungsinternen Prüfung wurde das Thema dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Das Dienstrad-Leasing erfolgt über eine Gehaltsumwandlung, bei der die Leasingraten direkt vom Bruttogehalt der Mitarbeitenden abgezogen werden. Für die Gemeinde entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten, da keine finanzielle Beteiligung vorgesehen ist.

Zur Auswahl eines geeigneten Anbieters hat die Verwaltung Kontakt zu den Firmen JobRad, Deutsches Dienstrad und Schneider Bikeleasing aufgenommen. Alle drei Unternehmen legten detaillierte Angebote mit entsprechenden Konditionen, Serviceleistungen und organisatorischen Abläufen vor. Das Modell fördert die Gesundheit und Mobilität der Beschäftigten, ermöglicht steuerliche Vorteile durch die Gehaltsumwandlung und leistet zugleich einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität. Die Mitarbeitenden erhalten somit die Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zu attraktiven Konditionen zu nutzen, während der organisatorische Aufwand für die Verwaltung gering bleibt. Eine Mitarbeiterumfrage ergab, dass acht Beschäftigte Interesse an einem Dienstrad haben. Dieser Anteil entspricht dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen und Unternehmen.

Nach Auswertung der vorliegenden Angebote und kritischer Würdigung des Leasingsystems entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Einführung und den Anbieter JobRad. Damit wird den Beschäftigten der Gemeinde Schlat künftig die Möglichkeit eröffnet, ein Dienstrad über ein Leasingmodell zu nutzen. 

 

Beitritt zum 5. Klimaschutzpakt Baden-Württemberg

Bürgermeisterin Gansloser stellt den Tagesordnungspunkt 13 vor. 

Das Land Baden-Württemberg verfolgt mit seinem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz das Ziel, bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen und geht damit über die Vorgaben von Bund und EU hinaus. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu. Städte, Gemeinden und Landkreise können diese Verantwortung durch die Unterzeichnung des Klimaschutzpakts zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden aktiv unterstützen.

Im Klimaschutzpakt sind verschiedene Zielsetzungen festgehalten, darunter die energetische Sanierung kommunaler Gebäude, die Nutzung erneuerbarer Energien und energiesparender Technik, das Anstreben der Klimaneutralität bis 2040 sowie die Einführung eines sogenannten Klimachecks in kommunale Beschlussvorlagen. Zudem sollen sich die kommunalen Gremien verstärkt mit Themen wie Energieeffizienz und Klimaschutz befassen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kommunen in diesem Prozess durch Förderprogramme wie „Klimaschutz-Plus“ und „KLIMAPASS“, die unter anderem energetische Sanierungen, Beratungen, Personalstellen sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel fördern. Die Unterzeichnung des Klimaschutzpakts ist künftig Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Förderprogrammen.

Für die Gemeinde Schlat stellt die mögliche Unterzeichnung des Klimaschutzpakts in erster Linie einen symbolischen Startschuss für weitere Klimaschutzmaßnahmen dar. Mit dem Förderantrag und der geplanten interkommunalen Energiemanager-Stelle gemeinsam mit den Gemeinden Gammelshausen und Zell unter Aichelberg wurde bereits ein erster Schritt in diese Richtung getan. Auch Energieerfassungen und energetische Zustandsfeststellungen liegen für mehrere gemeindeeigene Gebäude bereits vor.

Durch die Unterzeichnung signalisiert die Gemeinde Schlat ihre Bereitschaft, sich aktiv am kommunalen Klimaschutz zu beteiligen und ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen. Mit der Aufnahme in den Klimaschutzpakt sind keine unmittelbaren Kosten verbunden. Finanzielle Aufwendungen entstehen erst bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen und werden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlat fasste nach eingehender Beratung einen einstimmigen Beschluss zur Unterzeichnung des Klimaschutzpakts Baden-Württemberg.