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29.01.2024

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2024

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Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:
  
Beratung und Beschluss Haushaltsplanung 2024
Bürgermeisterin Gansloser begrüßt die Anwesenden und Frau  Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen, die zum aufgerufenen  Tagesordnungspunkt den Sachvortrag hält und übergibt das Wort. Sie  schilderte, dem Gremium die Vorgehensweise bei der Erstellung der  Haushaltsplanung. Bei der Einbringung des Haushalts 2024 wurden die  Steuerschätzungen aus dem November 2023 berücksichtigt. Durch den  Angriffskrieg in der Ukraine und die Inflation ergeben sich schlechte  gesamtwirtschaftliche Perspektiven. Daher müsse an anderen  Stellschrauben gedreht werden, um die Einnahmen der Gemeinde auf  konstantem Niveau zu halten. Für den Finanzplanungszeitraum 2024-2027  heißt das für die Kommune zudem, dass die Investitionen und vor allem  die laufenden Kosten im Ergebnishaushalt kritisch hinterfragt werden  müssen. 
 Bei der Betrachtung der Steuerkraftsumme in Bezug auf das  Land Baden-Württemberg und den Landkreis Göppingen ergibt sich folgendes Bild. Die durchschnittliche Steuerkraft pro Einwohner in Schlat liegt  bei 1.551 Euro pro Einwohner. Das hieße die Ertragskraft aus Steuern und Zuweisungen und damit auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der  Kommune ist unterdurchschnittlich. In der Folge erhalte die Gemeinde  überdurchschnittlich hohe Transferleistungen aus dem  Finanzausgleichsaufkommen (FAG). Dadurch bestehe aber auch eine relativ  hohe Abhängigkeit von diesen Transferzahlungen und von der  gesamtwirtschaftlichen Lage. 
Der Hebesatz der Kreisumlage werde  sich im kommenden nicht erhöhen, dennoch steige der Anteil, den die  Gemeinde Schlat an den Landkreis zu entrichten habe von 790.000 € in  2023 auf 858.000 € in 2024. 
Das Investitionsprogramm für 2024  bestehe aus dem Ausbau der Wasserbergstraße mit rund 575.000 €, der  Beschaffung eines Löschfahrzeugs für die Feuerwehr mit rund 400.000 €,  dem Investitionszuschuss an das Hohenstaufen-Gymnasium in Göppingen mit  rund 290.000 € und der Neukonzeption des Bestattungswesens mit rund  56.000 €. Zudem wird ein Investitionszuschuss für die Kläranlage in  Göppingen in Höhe von 247.000 € notwendig. Der Ausbau der  Kinderbetreuung sowohl für 2024, als auch für den Finanzplanungszeitraum bis 2027 beläuft sich auf etwa 3,2 Millionen Euro. Die bauliche  Entwicklung der Grundschule zur Erfüllung des Betreuungsanspruchs ab  2026/2027 und die bauliche Entwicklung des Kinderhauses seien darin  inbegriffen. Zudem sein geplant zur Schaffung von Mietwohnungen rund  eine Millionen Euro im Jahr 2024 zu verausgaben. Insgesamt beläuft sich  das Investitionsvolumen für 2024 auf knapp 2,9 Millionen Euro. Über den  gesamten Finanzplanungszeitraum hinweg seien Investitionen von etwa 7,45 Millionen Euro geplant. 
  
Frau Schleicher-Frey erläuterte dem  Gemeinderat ausführlich die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung  2024. Dafür sei ein ordentliches Ergebnis von minus 326.800 Euro  eingeplant. Es ist in 2024 wieder mit Sonderergebnissen durch Erlöse aus Bauplatzverkäufen zu rechnen, die sich auf etwa 900.000 € belaufen. Für 2025 werden weitere 770.000 € Sonderergebnis erwartet. Nachdem die  Hebesätze für die Grundsteuer, wie mit dem Haushalt 2022 beschlossen,  bereits in der zweiten Stufe angepasst werde, wurden auch die  Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinde begutachtet und sollen im kommenden  Haushaltsjahr um 20 Prozentpunkte angepasst werden. Damit sei die  Gemeinde weiterhin unter dem landkreisweiten Durchschnitt.  Grundsteuer A und B werden demnach mit Beschluss vom 31.01.2022 für das Jahr 2024 auf einen Hebesatz von je 390 % angepasst. Die Gewerbesteuer wird erstmals  seit 2005 angepasst auf einen Hebesatz von 360 %. Der  Landkreisdurchschnitt beläuft sich hierbei auf 372 %. Die Gewerbesteueranpassung diene der Stabilisierung der Ertragslage und als  Deckungsbeitrag zum Haushaltsausgleich, was dringend notwendige Maßnahmen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts seien. 
Um  eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben zu können, werde weiterhin eine Konzentration der Verwaltung auf die Kernaufgaben notwendig sein. Weitere Möglichkeiten zum Gegensteuern bei den Haushaltsrisiken seien  die Steigerung der Attraktivität der Gemeinde als Gewerbestandort und  Wohnstandort. Der Personalaufwand der Gemeinde müsse so gering wie  möglich gehalten werden. Er entspreche den gesetzlichen Vorschriften. 
Ende 2024 werde der Schuldenstand aufgrund der Investitionen und  zinsgünstigen Wohnbaukrediten bei etwa 959.970 Euro liegen. Der Stand  der liquiden Mittel stehe zum Ende des Jahres bei über 1,9 Millionen  Euro. Damit verschaffe sich die Gemeinde einen Handlungsspielraum für  zukünftige Investitionen über den gesamten Finanzplanungszeitraum  hinweg. Der Ergebnishaushalt ist im Jahr 2024 und in den folgenden  Jahren defizitär, was bedeutet, dass die laufenden Kosten die laufenden  Einnahmen übersteigen. Daher muss für die kommenden Jahre kritisch  geprüft werden, welche Maßnahmen möglich sind, diesen Trend zu stoppen.  Insgesamt sei der Haushaltsausgleich durch die Sonderergebnisse bei den  Bauplatzverkäufen und die vorhandene Überschussrücklagen dennoch im Jahr 2024 und über den gesamten Finanzplanungszeitraum gewährleistet. 
Änderungsanträge aus dem Gemeinderat sind keine eingegangen. 
Der Gemeinderat nahm die Haushaltsplanung 2024 nach kurzer Fragerunde  mit dem Ziel zur Kenntnis, diesen in der Februarsitzung zu beschließen. 
  
Bürgermeisterin Gansloser nutzt die Möglichkeit, sich bei Kämmerin  Karin Schleicher-Frey für die Zusammenarbeit und das gute Miteinander zu bedanken. Man habe in den letzten Monaten sehr eng zusammengearbeitet  und viele Stunden mit dem Haushalt 2024 verbracht. Vor allem die vielen Veränderungen, die in der Planaufstellung entstehen würden die  Haushaltsplanaufstellung mühsam und sehr zeitintensiv machen. 


 Kommunalwahl 2024 – Bildung des Gemeindewahlausschusses 
Bürgermeisterin Gansloser hält den Sachvortrag und teilt mit, dass am  09.06.2024 neben den Europawahlen und den Regionalwahlen der Region Stuttgart auch die Kommunalwahl in Schlat stattfindet. Die Gemeinde  Schlat wird wie in der Vergangenheit zwei Wahlbezirke bilden und damit  einen Urnenwahlvorstand und einen Briefwahlvorstand einrichten. Zudem  müsse die Gemeinde Schlat für die Gemeindewahlen (Gemeinderat) einen Gemeindewahlausschuss bilden. Er diene als Kontrollorgan der  Wahlhandlung bei Gemeindewahlen. Dieser wird erstmalig am 02.04.2024 zur Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für den Gemeinderat und am  10.06.2024 ein weiteres Mal zur Feststellung des Wahlergebnisses tagen.  Nach Bedarf wird ein drittes Mal zur Entscheidung über Widersprüche  gegen die Zurückweisungen von Wahlvorschlägen getagt.
Für die  Bildung des Gemeindewahlausschusses ist der Gemeinderat zuständig und  bestehe kraft Gesetzes aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und  mindestens zwei Beisitzern. Der Gemeinderat wählt die Beisitzer und  Stellvertreter in gleicher Zahl aus der Mitte der Wahlberechtigten oder  aus dem Kreis der Gemeindebediensteten aus. Wichtig dabei sei, dass die  im Gemeindewahlausschuss sitzenden Personen selbst nicht zur Wahl  antreten. 
Durch die erneute Kandidatur des ersten gesetzlichen  Stellvertreters der Bürgermeisterin bei dieser Gemeinderatswahl wird als stellvertretender Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses der zweite  gesetzliche Stellvertreter der Bürgermeisterin vorgeschlagen. Dieser ist vom Gemeinderat zu wählen.
Die Gemeindeverwaltung schlägt daher die Besetzung des Gemeindewahlausschusses durch Bürgermeisterin Gansloser  als Vorsitzende, Christoph Reich als stellvertretenden Vorsitzenden und  ersten Beisitzer sowie Helga Zöller als zweite Beisitzerin vor. Die  Schriftführung soll Frederic Wolff übernehmen. Vertreten sollen die  Beisitzer im Verhinderungsfall durch Manfred Pohl und Doris Seybold  werden. Schriftführer Wolff soll durch Doris Kriegisch vertreten werden. 
  
Die Befangenheitsregelungen würden hierbei nicht greifen, da es sich um die Bewerbung um ein Ehrenamt nach § 18 der Gemeindeordnung  handle, merkt BMin Gansloser ergänzend an. 
  
Der Gemeinderat  hat keine Fragen zu den Ausführungen der Bürgermeisterin und stimmt den  vorgeschlagenen Beisitzern sowie deren Stellvertretenden einstimmig zu.  Die Entschädigung solle nach der Satzung über die Entschädigung  ehrenamtlicher Tätigkeit durchgeführt werden. 
  
  
Annahme von Spenden im Jahr 2023
Die Gemeinde Schlat hat im Jahr 2023 Spenden im Wert von insgesamt  2.208,20 Euro eingenommen. Dieser Betrag setzt sich aus Geldspenden von Privatpersonen und Gewerbetreibenden zusammen. Die Spenden kamen dem  Kinderhaus Sonnenschein, der Grundschule und der Feuerwehr Schlat, der  nach dem Brand einige Einsatzgelder für die Kameradschaftskasse erhalten habe, zugute. Allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlichen Dank. Der Gemeinderat nahm alle Spenden einstimmig an und stimmte der Weitergabe  der Spenden an die oben genannten Einrichtungen der Gemeinde zu.
  
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen/Steige 
Bürgermeisterin Gansloser erklärt, dass der Gutachterausschuss der  Gemeinde Schlat lediglich bis 31.01.2024 gewählt und damit im Amt sei.  Da durch diesen Zeitablauf eine neue Bestellung notwendig geworden wäre, wurde erneut der Beitritt beim gemeinsamen Gutachterausschuss in  Göppingen angefragt. Da Göppingen eine Absage aufgrund kapazitärer und  personeller Engpässe erteilen musste, wurde die Gemeinde Schlat beim  gemeinsamen Gutachterausschuss in Geislingen vorstellig, der eine  Aufnahme zugesichert habe. So wurde im Umlaufverfahren vom 22.12.2023  ein Gemeinderatsbeschluss eingeholt, der den Beitritt zum gemeinsamen  Gutachterausschuss in Geislingen an der Steige feststellte. Nun gilt es  in einem weiteren Beschluss die ab 01. Februar geltenden Bestimmungen  anzupassen und die bisher bestehenden Schlater Strukturen aufzuheben.  Daher gehe es im kommenden Beschluss darum, den Gutachterausschuss sowie die Gutachterausschussgebührensatzung vom 04.03.2002 der Gemeinde  Schlat zum 31.01.2024 aufzuheben. Zudem müssen die laufenden Nummern 13  und 14 im Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührensatzung vom 01.03.1999 der Gemeinde Schlat, zuletzt geändert am 23.07.2001  aufgehoben werden. Im Gegenzug müsse die Erstreckungssatzung des  Gutachterausschusses auf das Gebiet der Gemeinde Schlat vom 10.01.2024  und die Entsendung zweier Gutachter bis 30.06.2024 beschlossen werden.  Für die Entsendung zweier Gutachter wurden zwei der im  Gutachterausschuss der Gemeinde Schlat vertretenen Personen angefragt,  die freundlicher Weise die Geschäfte bis 30.06.2024 weiterführen. Danach könne neu entschieden werden, wer für die kommenden Jahre in den  gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Geislingen an der Steige  entsendet werde. 
  
Nach einer kurzen Aussprache beschließt der  Gemeinderat alle im Sachverhalt aufgeführten Anpassungen, Änderungen und Einführungen einstimmig. 


Erneuerung des Regenwasserkanals zwischen Gebäude Schulstraße 10 und Reichenbacher Str. 15
Aus Gründen der Besorgnis der Befangenheit übergibt Bürgermeisterin  Gansloser an Stellvertreter Konrad Aichinger das Wort zur Schilderung  des Sachverhalts und Darstellung der eingegangenen Angebote. Konrad  Aichinger verweist auf die Sitzungsvorlage und die eingegangenen  Angebote zweier Bieter. Insgesamt habe die Gemeinde Schlat fünf  Unternehmen zur Abgabe eines Angebots angefragt. Lediglich zwei Angebote seien abgegeben worden. Die anderen Unternehmen mussten laut  Hauptamtsleiter Wolff aus verschiedenen Gründen absagen, sind jedoch  weiterhin bereit für künftige Ausschreibungen Angebote bei der Gemeinde  Schlat einzureichen. Mit beiden Baufirmen habe ein Vor-Ort-Termin zur  Besichtigung und Schilderung der Sachlage stattgefunden. Zudem lag eine  Kostenschätzung der Mühlhäuser Bau GmbH vor, nach dessen  Leistungsverzeichnis um Angebot gebeten wurde. Die beiden Angebotenen  Leistungen unterscheiden sich in wenigen Positionen. Das  wirtschaftlichere Angebot wurde seitens der Firma Georg Moll Tief- und  Straßenbau GmbH + Co KG abgegeben. Es lag mit 24.953 Euro knapp unter  der Kostenschätzung, die sich auf 29.903,43 Euro belief. Daher bitte der Stellvertretende Bürgermeister um Vergabe an die Firma Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co KG zum genannten Angebotspreis. 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird die Bitte an die Verwaltung geäußert,  genannte erforderliche Positionen aus dem zu hohen Angebot ebenfalls bei der Firma Georg Moll KG anzufragen, um bei Abrechnung im Nachgang auf  hohe Nachträge verzichten zu können.

Der Gemeinderat stimmt  einstimmig für die Wahl des wirtschaftlicheren Anbieters, der Firma  Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co KG aus Gruibingen zum  Angebotspreis von 24.953 Euro zzgl. der nachträglich angeforderten  Positionen. 
  
Baupilot – Ausschreibung von Bauplätzen  für Einzel- und Doppelhäuser zur Vergabe an Bauplatzinteressenten zur  Bebauung mit Einfamilienhäusern (2. Ausschreibungsrunde) 
Bürgermeisterin Gansloser schildert den bisherigen Verlauf der  Bauplatzvergabe und die Geschehnisse der vergangenen Monate. Der  Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 17.07.2023 die Ausschreibung  weiterer vier Bauplätze im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ beschlossen.  Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über die Bewertung  des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) und dessen Wertung als  europarechtswidrig habe die Verwaltung sowohl die Kaufvertragsschlüsse  als auch die weiteren Ausschreibungen auf Anraten des Stadtplaners  vorerst auf Eis gelegt. Nachdem die Begründung des Urteils im September  2023 ebenfalls keinen Aufschluss über den weiteren Umgang mit bereits  beschlossenen und rechtskräftigen Bebauungsplänen, die aufgrund des §  13b BauGB entwickelt wurden, gegeben habe, galt es weiterhin abzuwarten. Mit der Handlungsempfehlung des Bundesministeriums für Wohnen,  Stadtentwicklung und Bauwesen im Oktober wurden letzte Zweifel an der  Rechtmäßigkeit des Baugebiets beseitigt. Somit kann der Beschluss aus  der Sitzung im Juli vergangenen Jahres mit einem halben Jahr Verzögerung angegangen werden. Durch terminliche Überschneidungen war es letztlich  erst im Januar möglich, mit Baupilot die neue Ausschreibungsrunde  anzulegen.  
  
Nunmehr finden noch zwei Sitzungen statt, bis die Ausschreibung freigeschalten und weitergegeben werden kann, so Bürgermeisterin Gansloser. Es gilt die neuen Bauplätze festzusetzen sowie die Bebauungsart (Einzelhaus- oder Doppelhausbebauung), die Abgabefristen und Auswahl der in der Ausschreibung befindlichen Plätze zu bestätigen. 
Nach dem vergangenen Beschluss im Baugebiet  Reichenbacher Straße schlage die Verwaltung vor, diesen Beschluss auf  den des Baugebiets Süßner Wiesen II anzuwenden und die Bauplätze trotz  weiterer Möglichkeiten für Einzelhausbebauung auszuschreiben. Ein  Bauplatz ist aufgrund seiner etwas geringeren Größe lediglich zur  Einzelhausbebauung zugelassen. 
Der Gemeinderat nimmt die  Ausführungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis und beschließt ohne  weitere Aussprache eine Teilausschreibung der zur Verfügung stehenden  Bauplätze zur Einzelhausbebauung, wie im Sachverhalt dargestellt, fünf  Bauplätze für Einzelhäuser im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ den  Bauplatzinteressenten über www.baupilot.com anzubieten und im Weiteren die Vergabe der aus dieser Charge nicht  vergebenen oder zurückgegebenen Bauplätze in einer weiteren Vergaberunde innerhalb der zweiten Ausschreibungsrunde über www.baupilot.com in einem anschließenden Bewerbungsverfahren erneut den Interessenten  für Einzelhäuser anzubieten. Ferner beschloss der Rat die Ausschreibung  und alle Einzelheiten zur Fristsetzung der Verwaltung zu übertragen  sowie die Anwendung der „Richtlinien der Gemeinde Schlat zur Vergabe von kommunalen Einzelhausgrundstücken nach sozialen und ortsbezogenen  Kriterien (Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke)“ aus der  Gemeinderatsitzung vom 12.12.2022 nach aktuellem Kenntnisstand der  Rechtslage anzupassen erneut anzuwenden.   
  

Bekanntgaben und Verschiedenes


  • Teilnahme am Projekt „Natur nah dran“ 2024 des NABU 
    Bürgermeisterin Gansloser teilt mit, die Gemeinde habe sich an dem  Projekt „Natur nah dran“ beworben. Dabei handle es sich um ein Projekt,  das kommunale Grünflächen durch fachmännische Unterstützung zu Oasen für Insekten werden ließe.

  • Anfrage eines Bürgers
    Ein Bürger erkundigt sich nach den Kriterien der Auswahl der entsandten Gutachter aus Schlat, die in den gemeinsamen Gutachterausschuss nach Geislingen eintreten.
    Bürgermeisterin Gansloser teilt mit, dass die Gutachter nach deren Verfügbarkeit angefragt wurden. 

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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