Baumschnitt (Streuobstförderung)
Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen
Auszug der Webseite vom Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum
Ziel
Die Förderung Baumschnitt-Streuobst aus der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg hat das Ziel, durch einen fachgerechten Baumschnitt die Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg zu unterstützen und den Lebensraum für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen zu fördern. Durch den Aufbau von Netzwerken, Arbeitsgruppen und Initiativen sollen Strukturen für die gemeinsame Pflege von Streuobstbäumen geschaffen werden.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Kern- und Steinobstbäume ab dem 3. Standjahr mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m im Außenbereich beziehungsweise in der freien Landschaft.
Die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode (2020 bis 2025) ist abgelaufen. Deshalb können für diese Förderperiode (2020 bis 2025) keine Sammelanträge mehr gestellt werden.
Weitere Informationen unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de