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Baumschnitt (Streuobstförderung)

Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen
Auszug der Webseite vom Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum

Ziel

Die Förderung Baumschnitt-Streuobst aus der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg hat das Ziel, durch einen fachgerechten Baumschnitt die Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg zu unterstützen und den Lebensraum für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen zu fördern. Durch den Aufbau von Netzwerken, Arbeitsgruppen und Initiativen sollen Strukturen für die gemeinsame Pflege von Streuobstbäumen geschaffen werden.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in  weiträumigem Abstand stehender Kern- und Steinobstbäume ab dem 3.  Standjahr mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m im Außenbereich  beziehungsweise in der freien Landschaft.


Die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode (2020 bis 2025) ist abgelaufen. Deshalb können für diese Förderperiode (2020 bis 2025) keine Sammelanträge mehr gestellt werden.

Weitere Informationen unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de


Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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