Bundesweite Gebührenerhöhung für neue Personalausweise ab dem 1.Januar 2026
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Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland neue Gebührenregelungen für Personalausweise in Kraft.
Gemäß Rundschreiben VII6.20105/16#11 des Bundesministeriums des Inneren sollen die Gebühren für die Beantragung und Ausstellung eines Personalausweises angepasst werden. Die Maßnahme betrifft alle Bürger mit einer deutschen Staatsangehörigkeit, die einen neuen Bundespersonalausweis beantragen müssen.
Erhöhung der Gebühren
Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises wird im Jahr 2026 um 9 Euro steigen. Damit werden die bisherigen Kosten von 37 Euro auf 46 Euro angehoben. Für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt die neue Gebühr 27,60 Euro von ursprünglich 22,80 Euro.
Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten, dient primär der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und der Digitalisierung des Ausweisverfahrens. Insbesondere die Einführung neuer, noch sicherer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf digitale Formate haben zu einem erhöhten Aufwand geführt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Personalausweis für Erwachsene (ab 24 Jahren): Gebühr erhöht sich auf 46 Euro
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren: Gebühr erhöht sich auf 27,60 Euro
Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für ein neues Ausweisdokument anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind mehr zugelassen.
Sie haben die Möglichkeit das digitale Foto bei uns im Einwohnermeldeamt gegen eine einmalige Gebühr i.H. von 6 € anfertigen zu lassen.
Alternativ können Sie ein geeignetes, digitales Foto auch bei einem zertifizierten Fotografen oder beim „dm Drogerie-Markt“ vor Antragstellung anfertigen lassen. Dazu legen Sie uns bitte bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.