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11.07.2022

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 11. Juli​​​​ 2022

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 12.11.2012 und Änderung der Abwassersatzung (AbwS) vom 07.05.2012

Um den rechtlichen und technischen Anforderungen an die Finanzsoftware der Kommunen gerecht zu werden, verfolgt das Kommunale Rechenzentrum Komm.One einen 10-jährigen Umstellungsplan (Roadmap 2030). Langfristiges Ziel ist die Umstellung der SAP Grundtechnologie SAP ECC6.0 auf SAP S/4HANA ab 2024. Zwischenziel hierfür ist die Umstellung der Veranlagungslösung von bisher KM-Veranlagung (KM-V) auf das neue integrierte Produkt KM-Steuern Abgaben (KM-StA). Durch die Programmumstellung sind Veranlagungsprozesse von wiederkehrenden Einnahmen wie die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Gebühren von Kindergarten, Grundschulbetreuung, Wasser- und Abwasser, sowie Mieten und Pachten betroffen.

Im ersten Schritt wird die Veranlagung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2023 umgestellt. Dadurch ergeben sich technischen Anforderungen an den Prozess zur Berechnung, Entstehung und Fälligkeit der Voraus- und Schlusszahlung, die wiederum ggf. rechtliche Anpassungen in den Satzungen erfordern. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang die Satzungen der Abwasser- und Wasserversorgung grundsätzlich geprüft und Anpassungen vorgeschlagen.

Der Gemeinderat nahm vom Umstellungsprozess des Veranlagungsprogramms KM-V auf KM-STA und dem geänderten Abrechnungsprozess 2022 für die Benutzungsgebühren Wasser und Abwasser zur Kenntnis. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 12.11.2012 wurde einstimmig beschlossen. Die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung (AbwS) vom 07.05.2012 wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Schlat - Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2022

Die Vertreter der Kommunalen Verbände, der Kirchenleitungen und deren Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt: „Die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen gewährleisten auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges ein bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflation, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu buche.“ Vor diesem Hintergrund hat sich die Elternbeitragskommission darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest teilweise bei der Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 zu berücksichtigen und empfiehlt eine pauschale Erhöhung um 3,9 Prozent. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes als auch die Elternhäuser gegenüber gerecht zu werden. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden durch Elternbeiträge anzustreben. Die Empfehlung der Kirchen und Landesverbände ist für die Gemeinden zwar nicht bindend, sie wird aber von der Mehrheit der Gemeinden angewandt. Um Gebührensprünge zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, den Gebührenvorschlag der Kommission zu übernehmen. Bei der Betreuung in verlängerten Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von 10 %, bei der Ganztagesbetreuung von 50 % auf den Regelsatz erhoben. Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben, daher wird ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag für über 3-jährigen Kindern erhoben. Wie 2018 vom Gemeinderat beschlossen, wird die Gebühr nicht, wie von der Kommission empfohlen, nach der im Haushalt lebenden Kinderzahl unter 18 Jahren, sondern nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt gestaffelt. Für finanziell schlechter gestellte Familien übernimmt das Jugendamt auf Antrag je nach Einkommen ganz oder teilweise die Kindergartengebühren. Mit dem Ausbau des Dachgeschossraumes erhielt das Kinderhaus mit Wirkung zum 01.01.2020 die Genehmigung zum Betrieb einer Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren. Bis dato war nur eine Betreuung in altersgemischten Gruppen genehmigt. Der Betrieb einer Krippengruppe ist deutlich personalintensiver als der einer altersgemischten Gruppe. Für 10 Betreuungsplätze in einer Krippengruppe sind rd. 2,46 Vollkräfte erforderlich, für 22 Betreuungsplätze in einer altersgemischten Gruppe hingegen rund 1,9 Vollkräfte.

Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, die Krippengruppe als weitere Betriebsform in die Satzung des Kinderhauses aufzunehmen und hierfür eine gesonderte Benutzungsgebühr zu erheben. Die Empfehlung der Kommission umfasst auch einen Gebührenvorschlag für Krippen, dieser liegt jedoch weit über dem bisher erhobenen Gebührensatz für die Betreuung der U3-in altersgemischten Gruppen. Die Verwaltung schlug daher vor, den Gebührenvorschlag der Kommission schrittweise zu übernehmen. Ab 01.09.2022 wird die Empfehlung zunächst zu 75 % übernommen, in den Folgejahren kann der Anteil sukzessiv erhöht werden.

Die Gemeinde bezieht das Mittagessen im Kinderhaus von der Evangelischen Akademie Bad Boll. Der Einkaufsreis beträgt seit 01.01.2018 4,80 Euro pro Mahlzeit, wobei aktuell eine Preissteigerung zu erwarten ist. Hinzu kommen Kosten für Abholung und Verwaltung. Ausgehend von 3.625 verkauften Mahlzeiten entstanden 2021 Aufwendungen von rd. 6,60 Euro pro Mahlzeit. Das aktuelle Verpflegungsentgelt beträgt 3,00 Euro pro Mahlzeit. Der Kostendeckungsgrad 2021 betrug lediglich 45%. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung um 0,50 Euro auf 3,50 Euro vor. Das entspricht einer Kostendeckung von rd. 53 %. Bei rd. 20 Mahlzeiten pro Monat würden rund 10 Euro Mehrkosten pro Kind und Monat entstehen.

Der Kostendeckungsgrad der Einrichtung lag 2021 bei rund 40%, der Gebührendeckungsgrad lediglich bei rund 8%. Im Ü3-Bereich wurden 2021 coronabedingt nur rund 46.500 Euro Gebühreneinnahmen verbucht. Die prozentuale Gebührensteigerung ist abhängig von der Wahl der Betreuungsform, dem Alter des Kindes und der Familienkomponente. Bei einer durchschnittlichen Gebührensteigerung von ca. 3,9 % ist mit rund 1.800 Euro Mehreinnahmen zu rechnen. Im U3-Bereich wurden 2021 rund 18.200 Euro verbucht. Durch die Einführung einer Krippengebühr und der damit verbundenen Steigerung von durchschnittlich rund 15,6 % ist mit rund 2.800 Euro Mehreinnahmen zu rechnen.

Die Kindergartengebührensatzung wurde nach ausführlicher Diskussion mit drei Gegenstimmen beschlossen. Ab 01.09.2022 soll der Empfehlung der Kommission, wie vorgeschlagen, im Grunde gefolgt werden. Bei den Kinderkrippenplätzen bleibt man jedoch 25% unter der Empfehlung der Kommission. Darüber hinaus wurde mit einer Gegenstimme beschlossen, das Verpflegungsentgelt wie vorgeschlagen ab 01.09.2022 auf 3,50 Euro pro Mahlzeit zu erhöhen.

Bebauungsplan „Süßener Wiesen II“ - Nachtrag Nr. 1 - Baumquartiere Robinienweg und Weilerbachweg

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger berichtete, in der Ausschreibung der Bauleistungen für das Baugebiet „Süßener Wiesen II“ war die Planung und Ausführung der im Bebauungsplan im zeichnerischen Teil vom 18.02.2019 dargestellten Baumquartiere bisher nicht enthalten. Mittlerweile ergab die weitere Ausführungsplanung und der Bauablauf die Notwendigkeit, den Einbau der Baumquartiere zu konkretisieren und zu vergeben. Als Maßnahme zur Vorbereitung der späteren Pflanzung von Einzelbäumen, wie im Bebauungsplan dargestellt, wurden Betonschachtteile und verdichtbares Baumsubstrat in den Unterbau der Erschließungsstraßen, in die Parkstreifen und das spätere öffentliche Verkehrsgrün mit der erforderlichen Kubikmeterzahl für den notwendigen Wurzelraum eingebaut. Die Baumaßnahme sei bereits abgeschlossen. An den im Bebauungsplan dargestellten Standorten sind standortgerechte, heimische Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Baumauswahl werde zu gegebener Zeit durch den Gemeinderat erfolgen.

Der Gemeinderat stimmte dem vom Ingenieurbüro Bartsch geprüften Nachtrag Nr. 1 in Höhe von 42.796,03 Euro brutto und der Vergabe der Bauleistungen an die Georg Eichele Bauunternehmung GmbH einstimmig zu.

Bebauungsplan „Nordspange/Weilerbachweg“ - Nachtrag Nr. 1 - Baumquartiere Weilerbachweg

Der stellvertretende Bürgermeister erläuterte, in der Ausschreibung der Bauleistungen für den Ausbau der „Verlängerung Weilerbachweg“ war die Planung und Ausführung der im Bebauungsplan im zeichnerischen Teil vom 21.01.2008 dargestellten Baumquartiere bisher nicht enthalten. Mittlerweile ergab die weitere Ausführungsplanung und der Bauablauf die Notwendigkeit, den Einbau der Baumquartiere zu konkretisieren und zu vergeben. Als Maßnahme zur Vorbereitung der späteren Pflanzung von Einzelbäumen, wie im Bebauungsplan dargestellt, sollen Betonschachtteile und verdichtbares Baumsubstrat in den Unterbau des späteren öffentlichen Verkehrsgrüns zwischen geplanten Mehrfamilienhäusern im Weilerbachweg und dem Süßener Kreisverkehr mit der erforderlichen Kubikmeterzahl für den notwendigen Wurzelraum eingebaut werden. Die Baumaßnahme stehe unmittelbar bevor und sei Teil der im Umweltbericht vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau des Weilerbachwegs. An den im Bebauungsplan dargestellten sieben Standorten seien hochstämmige, standort-gerechte, heimische und großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 cm, gemessen in einem Meter Höhe, zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Lage eines Bestandskanals machte das Vorsehen einer größeren Lücke in der Baumreihe notwendig, die mit standortgerechten Sträuchern und Gehölzen mit geringerem Bedarf an Wurzelraum gefüllt werden soll. Die Pflanzenauswahl werde zu gegebener Zeit durch den Gemeinderat erfolgen.

Der Gemeinderat stimmte dem vom Ingenieurbüro Bartsch geprüften Nachtrag Nr. 1 in Höhe von 18.248,46 Euro brutto und der Vergabe der Bauleistungen an die Georg Eichele Bauunternehmung GmbH einstimmig zu.

Bauantrag auf Wohnungsumbau, Flurstück 67/1

Der Gemeinderat erteilte zu diesem Bauvorhaben einstimmig sein kommunales Einvernehmen.

Bauantrag auf Einbau eines Rinderfreilaufstalles in vorhandene Fahrsilos, Flurstück 157

Der Gemeinderat zeigte sich grundsätzlich offen für eine zukünftige Erweiterung der Anlage, versagte jedoch einstimmig sein kommunales Einvernehmen mit der Begründung, dass die aktuell in der Entwicklung befindlichen Planungen auf den nördlichen Gewerbebauplätzen dort eingeschränkt werden könnten. Hier galt es, die Umsetzung der Planungen abzuwarten. Möglicherweise werde mit dem Rinderfreilaufstall auch die bestehende Baugrenze überschritten.

Bauantrag auf Nutzungsänderung und Sanierung des Farrenstallgebäudes, Umbau zu einem Wohnhaus mit Gewerbeeinheit, Flurstücke 134/1 und 134/2

Der stv. Bürgermeister Aichinger teilte mit, der örtliche Investor plane eine Nutzungsänderung und Sanierung des Farrenstallgebäudes. Dabei sollen zwei Wohneinheiten im Ober- und Dachgeschoss und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss entstehen. Die notwendigen Stellplätze werden in der Hauptsache auf dem Baugrundstück hergestellt und im Übrigen abgelöst. Die Gewerbeeinheit werde der Grundversorgung der örtlichen Bevölkerung dienen. Das ganze Projekt werde mit Mitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert. Die um das Gebäude gepflanzten Bäume, Sträucher und Bodendecker werden in den Bereich des Neubaugebiets „Süßener Wiesen II“ versetzt.

Der Gemeinderat begrüßte das schlüssige Konzept des Investors und erteilte einstimmig sein kommunales Einvernehmen.

Bericht über die Sicherheitsanalyse des Polizeipräsidiums Ulm vom Landkreis Göppingen

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger erläuterte den Sicherheitsbericht der Polizei. Bei den Straftaten sei ein erheblicher Rückgang von Straftaten zu verzeichnen. Dabei spreche er von Straftaten im Hellfeld, also über die der Polizei bekannten Straftaten. Die Tageswohnungseinbrüche seien bereits seit Jahren dank guter Konzepte erheblich zurückgegangen. Hinzu komme die Corona-Pandemie, da die Bevölkerung vermehrt zu Hause geblieben sei und die Täter weniger mobil seien. Auch Betrugsdelikte und Internetkriminalität seien zurückgegangen. Das habe aber keine Auswirkung auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Nach der Pandemie werden aller Voraussicht die Straftaten wieder zahlenmäßig ansteigen. Er bitte darum, dann nicht bei der Polizei die Schuld daran zu suchen. Es gebe sehr viele aussichtsreiche Präventionskonzepte, dabei sei besonders das Projekt „SäM-Delikte zum Nachteil älterer Menschen“ zu erwähnen. Schlat gehe es bisher gut und nach der neuen Statistik sogar noch besser.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Regenüberlaufbecken Weilerbach-Modernisierung der Messtechnik
    Bereichsleiter Kanalbetrieb Herr Gänzle von der Stadtentwässerungsgesellschaft Göppingen (SEG) erläuterte, die Messstelle am RÜB IV Weilerbach in Schlat solle modernisiert werden. In diesem Zuge sollen auch die sicherheitstechnischen Mängel aus der Gefährdungsbeurteilung am RÜB selbst behoben werden. Die geplanten Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an der Übergabemessstelle Schlat und am Regenüberlaufbecken IV Weilerbach wurden dem Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 15. November 2021 bereits ausführlich vorgestellt. Durch Zusammenlegung der bisherigen beiden Messstellen von Gemeinde und SEG können zukünftig Kosten gespart und Synergien genutzt werden. Inzwischen liege der Gemeinde vom Ingenieurbüro VTG Straub eine ausschreibungsreife Entwurfsplanung, Stand 28.04.2022 vor, auf dessen Grundlage der Gemeinderat einen Baubeschluss fassen und die SEG mit der Ausschreibung der in der Entwurfsplanung zeichnerisch dargestellten und kostenmäßig aufgeteilten Maßnahmen beauftragen könne. Die bauliche Umsetzung sei für den Herbst 2022 geplant. Der Gemeinderat fasste nach kurzer Fragerunde auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung mit Projektkosten in Höhe von 232.310,25 Euro brutto einen einstimmigen Baubeschluss und beauftragte die SEG mit der Ausschreibung der dazu notwendigen Tiefbau- und Elektroarbeiten.

  • Grundschule - Medienentwicklungsplan und Digitalpakt Schule
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger teilte mit, dass auf Grundlage des von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung erstellten Medienentwicklungsplans der Grundschule aus dem Digitalpakt Schule von der L-Bank eine Förderung in Höhe von 17.200 Euro zugesagt wurde. Nach Angebotsvergleichen wurde Anfang Juli eine Bestellung über Notebooks, Tablets, Schutzhüllen, schülergerechte Kopfhörer, Projektoren mit Deckenhalterungen, Dokumentenkameras, Laserdrucker und über einen Tabletwagen in Höhe von 20.593,70 Euro brutto beauftragt. Damit ist die Grundschule nun gut für die digitale Zukunft und für Home-Schooling in der Pandemie ausgestattet.

  • Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
    Die Gemeindeverwaltung veröffentlichte pünktlich zum 01. Juli 2022 die aktuellen Bodenrichtwerte der Gemarkung Schat, Stand 31.12.2021, samt Bodenrichtwertkarte auf der Startseite der Gemeindehomepage unter Aktuelles & Neues, die zur Erstellung der Grundsteuerklärung 2022 benötigt werden. Parallel wird gemeinsam mit dem Vorsitzenden des örtlichen Gutachterausschusses Frank Anders und dem Ingenieurbüro GeOnline eine Datenabgabe an BORIS-BW vorbereitet, damit die Bodenrichtwerte zukünftig auch über dieses Onlineportal abgefragt werden können.

  • Baugebiet „Süßener Wiesen II“ - Straßenbeleuchtung
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger gab bekannt, die Netze BW habe der Gemeinde Schlat am 30. Juni 2022 ein Angebot für den Bau einer Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ und für den daran angrenzenden Weilerbachweg unterbreitet. Aufgrund der aktuellen Situation bei Baumaßnahmen im Infrastrukturmarkt, steigen die Lieferzeiten und die Preise unvorhersehbar und unkalkulierbar. Grund dafür sei die Instabilität in Osteuropa und externe Schwierigkeiten an den Beschaffungsmärkten. Es sei davon auszugehen, dass eine andauernde Verwerfung in Osteuropa zu weiteren negativen Einflüssen wie Versorgungsengpässen und Preissteigerungen führen könne. Deshalb seien die genannten Preise für die aufgelisteten Materialien nicht bindend. Aus diesen Gründen sollte so bald wie möglich ein Auftrag zum Bau der Straßenbeleuchtung erteilt werden. Die Kabel dafür wurden bereits verlegt und die schwarzen Kunststoff-Fundamenthülsen für die Straßenlampen gesetzt. Da für den nördlichen Bereich der geplanten Projektvergabe im Baugebiet noch keine Aussage über die Positionierung der Straßenlampen gemacht werden kann, wurden dort Leerrohre und Kabel verlegt, damit die Straßenbeleuchtung dort zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden kann.
    Der Gemeinderat beauftragte einstimmig das Angebot der Netze BW zum Bau der Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ und im Weilerbachweg mit einer Angebotssumme von brutto 15.722,53 Euro


Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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