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14.07.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 07. Juli 2025

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 07.07.2025
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE)

- Sachstandsbericht der KE

- erste Abgrenzung eines Sanierungsgebiets

- Planung einer Veranstaltung für die Bürgerschaft am 11.07.2025 mit Ortsbegehung und anschließendem Treffen im Bürgerhaus

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung und stieg in den Tagesordnungspunkt 1 ein. Sie lade recht herzlich zum Thema erste Abgrenzung eines Sanierungsgebiets auf 17 Uhr zur Ortsbegehung und anschließend zu einem kürzeren Workshop bis 20 Uhr in den Bürgersaal ein. Für einen guten Gesprächsaustausch werden zwei Gruppen gebildet. Die KE wurde vor etwa eineinhalb Jahren mit der Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzepts für die Gemeinde beauftragt. Die weiteren Verfahrensschritte der letzten Monate betrafen auch die Entscheidung zur Stellung eines Antrags auf Städtebauförderung oder nicht. Mit dem Antrag können Maßnahmen innerhalb eines festzulegenden Sanierungsgebiets gefördert werden. Mit einem Sanierungsgebiet habe die Gemeinde mehr Möglichkeiten, Fördermittel für die Kommune zu generieren, auch für anstehende größere Baumaßnahmen. Beispielsweise der Neubau oder die Sanierung eines Kinderhauses, der Grundschule, des Rathauses oder anderes sei damit möglich. Die KE war mehrfach da und habe Förderkulissen für verschiedene Maßnahmen geliefert. In einer Klausurtagung Ende März wurden dem Gemeinderat die Möglichkeiten durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und durch das Städtebauförderprogramm vorgestellt. Dabei wurde festgestellt, dass das Städtebauförder-programm das für die Gemeinde sinnigere Medium ist, Fördermittel zu erhalten. Im Städtebauförderprogramm seien höhere Fördersätze für Neubauten enthalten, als im ELR-Förderprogramm. Im ELR-Programm gebe es grundsätzlich keine Förderung für Neubauten und auch keine erhöhten Fördersätze, beziehungsweise teilweise maximal achtzehn Prozent Förderquote. Bei der Städtebauförderung werde ein Sanierungsgebiet innerhalb der Kommune ausgewiesen, in dem die Maßnahmen stattfinden. Das Gebiet umfasse den älteren Ortskern mit Rathaus und Bürgerhaus, den Bereich bis zur Turnhallenstraße und ein Teil des Unterdorfs bis zur Bachstraße und bis zum Ende des Mühlewegs. Der Plan zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets wurde von der Kommune grob vorgeschlagen und für weitere Berechnungen an die KE weitergegeben. Er soll in der Informationsveranstaltung falls notwendig angepasst werden. Aus diesem Grund und für einen guten Erfahrungsaustausch wäre die Teilnahme der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wichtig. Bürgerschaft und Gemeinderat sollen über die Größe des Sanierungsgebiets diskutieren, aber auch entscheiden, welche Gebäude sinnvollerweise einbezogen werden sollten. Außerdem werde ein Integriertes Städtebauliches Konzept (ISEK) für das Sanierungsgebiet selbst und ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) für die gesamte Gemeinde benötigt. Das GEK wurde bereits von der KE erstellt und werde bei der Veranstaltung am 11.07.2025 vorgestellt. Das ISEK werde aus der Veranstaltung heraus erstellt, wenn die Größe des Sanierungsgebiets und die Bedürfnisse aus der Bevölkerung feststehen. Die Beteiligung der Bevölkerung am Projekt und am Förderantrag sei verpflichtend und erforderlich. Deshalb finde die Informationsveranstaltung am 11.07.2025 statt. Ziel sei es, zum Fristende der Einreichungsfrist am 06.10.2025 den Antrag auf Städtebauförderung zu stellen. Bis März 2026 könne die Gemeinde dann in das Städtebauförderprogramm aufgenommen werden. Zusätzlich solle eine Veranstaltung stattfinden, zu der die Entscheidungsträger in die Kommune eingeladen werden und bei der ein Ortsrundgang in kleinerer Runde ohne die Bürgerschaft eingeplant sei. 

Dem Gemeinderat war es wichtig, der Bürgerschaft aufzuzeigen, dass Kosten auf die Gemeinde zukommen werden, auch im Zusammenhang mit der Entscheidung Sanierung oder Neubau des Kinderhauses und was sich die Gemeinde leisten könne. 

Die Vorsitzende bestätigte, dass die Kommune vor großen Entscheidungen stehe und zeigte auf der Karte noch einmal die genaue Route des geplanten Ortsrundgangs. Mögliche private Maßnahmen seien nicht Teil des Ortsrundgangs. Herr Geissler von der KE werde den Ortsrundgang leiten. Ein Gemeinderat hob hervor, dass ein Sanierungsgebiet nicht nur Chancen biete, sondern aus Risiken bergen könne, beispielsweise, dass Maßnahmen im Rahmen des ELR-Förderprogramms nicht mehr möglich sein werden. Für mehr Klarheit sollten alle Aspekte gegenüber der Bürgerschaft offen angesprochen werden. 

 

Einbeziehungssatzung "Flurstück 75" 

- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen 

- Satzungsbeschluss

Bürgermeisterin Gansloser führte in den Tagesordnungspunkt 2 ein. Der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 09.12.2024 die Einbeziehungssatzung „Flurstück 75“ im Entwurf aufgestellt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 07.01.2025. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gebrauch gemacht. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen beziehungsweise Äußerungen seien im Abwägungsvorschlag enthalten und wurden mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung versehen. Die Verwaltung schlage vor, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und die Einbeziehungssatzung auf Grundlage der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschließen. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses werde die Einbeziehungssatzung „Flurstück 75“ rechtskräftig.

Der Gemeinderat nahm die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss diese einstimmig nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem Abwägungsvorschlag. Die Einbeziehungssatzung „Flurstück 75“ in der Fassung vom 10.06.2025 wurde als Satzung beschlossen, ebenso die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.06.2025. Der Beschlussvorschlag wurde um zwei weitere Punkte ergänzt und es wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, dass eine dingliche Sicherung im Grundbuch eingetragen werden solle. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die weiteren rechtlichen Schritte zu gehen und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen. 

 

Tierschutzkooperation Landkreis Göppingen
Abschluss einer Katzenschutzverordnung

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 3 auf. In den Sitzungen des Gemeinderats am 12.05.2025 und am 26.05.2025 wurde bereits über das Thema Tierschutzkooperation im Landkreis Göppingen und die Fundtiervereinbarung beraten und beschlossen. Letztlich war am 26.05.2025 auch der Vorsitzende des Kooperationspartners im Gemeinderat und habe berichtet. In dieser Sitzung wurde der Beschluss gefasst, eine Katzenschutzverordnung (KVO) aufzustellen und einen neuen Vertrag mit dem Katzenschutz in Donzdorf zu vereinbaren. Die Verwaltung wurde beauftragt, die KVO auszuarbeiten und zu veröffentlichen. In dieser Sitzung wurde die Verordnung nochmals bekanntgegeben. Ergänzt wurde diese in der Diskussion um eine Übergangsklausel. So solle die neue KVO zwar mit ihrer Bekanntmachung in Kraft treten, jedoch werde den Katzenhalterinnen und Katzenhaltern eine Übergangsfrist bis spätestens 31.10.2025 eingeräumt. Nach Fristende sind die Bestimmungen der KVO verbindlich und werden von den zuständigen Behörden kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert.

Der Gemeinderat nahm die neue Katzenschutzverordnung in der Fassung vom 07.07.2025 zur Kenntnis und stimmte der Aufnahme der Übergangsregelung in die Verordnung zu. 

 

Baupilot - Endgültige Zuteilung der Einfamilienhaus-Bauplätze der dritten Ausschreibungsrunde im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ und Zeitplanung 

Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 4 ein. Das Bauplatzvergabe-verfahren mit Baupilot wurde erneut durchgeführt. Die Gemeinderäte und stellvertretenden Bürgermeister Aichinger und Fritz seien wieder bei der Auswertung der Fragebögen eingebunden gewesen. Dieses Mal war die Zuteilung der Bauplätze jedoch erschwert, da nach der Zuteilung einige Interessenten abgesprungen seien. Eine Bewerbung musste mangels nicht erbrachter Prioritätenabgabe und eine andere wegen Zuteilung eines Bauplatzes in der Reichenbacher Straße abgelehnt werden. Ein Nachrücker musste abgelehnt werden, da er nicht nachrücken und damit seine Bewerbung zurückziehen wollte. Ein anderer Nachrücker wollte den ihm zufallenden Platz nicht haben und zog seine Bewerbung förmlich zurück. Insgesamt wurden vierzehn Bewerberinnen und Bewerber zugelassen. Davon werden vier Bewerbungen nicht zum Zuge kommen, wenn sich an den Kaufzusagen nichts mehr ändere. Es gelte nun zu beschließen, die Plätze eins und zwei sowie sieben und acht des Rankings für die genannten Bauplätze zuzuteilen. Sie freue sich, dass die Zuteilung der Bauplätze erneut gut funktioniert habe und dass es für jeden Bauplatz jeweils passende Interessenten mit erster oder zweiter Priorität gegeben habe. Nach kurzer Fragerunde zu den Sozial- und Ortskriterien der einzelnen Bewerbungen wurde die endgültige Zuteilung der Einzelhausgrundstücke aus der dritten Vergaberunde im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ gemäß der Auflistung und die Veräußerung der Grundstücke einstimmig beschlossen.

Zur weiteren Zeitplanung teilte sie mit, dass wie im letzten Jahr kurz vor der Sommerpause beziehungsweise in der Sommerpause die Kaufverträge geschlossen werden. Die Liste werde an das Notariat gehen. Das Notariat werde dann Termine vereinbaren und nach dem Versand der Vertragsentwürfe den Kaufinteressenten die zwei vorgeschriebenen Wochen Bedenkzeit gewähren.  

 

Baupilot - Endgültige Zuteilung der Einfamilienhaus-Bauplätze der zweiten Ausschreibungsrunde im Baugebiet „Reichenbacher Straße“ und Zeitplanung der Erschließungsarbeiten

Bürgermeisterin Gansloser teilte zum Tagesordnungspunkt fünf mit, dass es sich hier um die zweite Ausschreibungsrunde handle, da es bereits eine erste zur Vergabe von Doppelhaus-Bauplätzen gegeben habe. Die Ausschreibungsverfahren für beiden Baugebiete wurden parallel durchgeführt. Für das Baugebiet „Reichenbacher Straße“ gab es allerdings weniger Interessentinnen und Interessenten. Insgesamt wurden hier acht Bewerberinnen und Bewerber zugelassen. Auch hier seien Personen für ein Baugebiet oder für beide zurückgetreten oder hätten sich doppelt beworben. Glücklicherweise kamen Interessenten als Nachrücker zum Zuge, die sich zweimal vergeblich beworben hatten. Auch musste kein Bauplatz nach der letzten Priorität zugeteilt werden.

Zum zeitlichen Ablauf der Erschließung sei zu sagen, dass die Hausanschlüsse nach Abschluss der Notarverträge hergestellt werden, sobald sicher sei, dass Einfamilienhäuser gebaut werden. Nach dem Bebauungsplan dürften auch Doppelhäuser gebaut werden, obwohl die zweite Ausschreibungsrunde für Einzelhausbauplätze durchgeführt wurde. Sie hatte bereits Frühjahr Kontakt zur ausführenden Baufirma, die Bescheid wisse. Die Bauarbeiten werden im Herbst beginnen. Auf Nachfrage eines Gemeinderats teilte sie mit, sollten Doppelhäuser gebaut werden, verlange die Gemeinde keine Mehrkosten für einen notwendigen zweiten Hausanschluss, da die Gemeinde vollerschlossen verkaufe. Schließlich hätten sich die kalkulierten Bauplatzpreise der ersten Ausschreibungsrunde für Doppelhäuser für die zweite Ausschreibungsrunde für Einzelhäuser nicht geändert.

Die endgültige Zuteilung der Einzelhausgrundstücke aus der zweiten Vergaberunde im Baugebiet „Reichenbacher Straße“ gemäß der Auflistung und die Veräußerung der Grundstücke wurden einstimmig beschlossen.

 

Bauantrag auf Umbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Flurstück 18/3, Schulstraße 25

Bürgermeisterin Gansloser erteilte Herrn Wolff das Wort, der den Bauantrag im Detail erläuterte. Das geplante Bauvorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schulstraße“. Mit Bauantrag vom 19.04.2025 plane die Bauherrschaft den Umbau und die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Hier sei ein Einzelhaus mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss geplant. Hinsichtlich Firstrichtung, Firsthöhe, Traufhöhe und Dachform werden die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten. Bei der Dachneigung wurde eine Abweichung um 5 Grad beantragt. Der nördliche Dachvorsprung, die Wärmepumpe, die Natursteinmauer und die Zisterne befinden sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Auch die Dachform der Doppelgarage weiche mit einer Dachneigung von 15 Grad ab. Das stelle nach Auskunft des Bauamts möglicherweise eine Abweichung beziehungsweise eine Ausnahme nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg dar. Ein entsprechender Antrag auf Abweichung und Ausnahme wurde nach Auskunft des Bauamts bereits gestellt. Das kommunale Einvernehmen des Gemeinderats sei dazu nicht erforderlich, eine Stellungnahme des Gemeinderats aber möglich. Nach dem Bebauungsplan seien Garagen innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, auch als Grenzbauten. Je Wohneinheit seien mindestens 1,5 PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück herzustellen. Geplant sei die Herstellung von 3 PKW-Stellplätzen für zwei Wohneinheiten. Der Mindestabstand der Garage von der Straßenbegrenzungslinie müsse 4,50 Meter betragen. Diese Vorgaben der Landesbauordnung werden eingehalten und die Stellplatzverpflichtung sei damit erfüllt. Die notwendigen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden ebenfalls eingehalten und liegen alle auf dem Baugrundstück. Die Durchführung einer vierwöchigen Angrenzeranhörung war nicht erforderlich.

Der Gemeinderat erteilte ohne weitere Stellungnahmen zu den geplanten Abweichungen einstimmig sein kommunales Einvernehmen.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Bürgermeisterin Gansloser gab bekannt, sie lade die örtliche Bevölkerung zu einem Rundgang durch den Ortskern für den 11. Juli um 17 Uhr auf den Dorfplatz ein. 

Außerdem suche die Festgemeinschaft noch Helferinnen und Helfer für die Festtage. Viele Schichten seien zwar vollständig eingeteilt, in wenigen Schichten fehle aber noch Personal. Die entsprechenden Schichten seien auf der Homepage einsehbar. Zum Programm der Festtage informierte sie, am Freitag es gebe einen Fassanstich. Danach bespiele ein SWR 3-DJ für etwa vier Stunden die 90er-Party. Am Samstag werde ab 13 Uhr mit der Aufstellung für den Festumzug begonnen. Um 13.30 Uhr starte dann der Kinderfestumzug mit anschließenden Vorführungen auf dem Kleinspielfeld. Abends komme die Partyband „Just For Fun“ mit freiem Eintritt auf Kosten der Gemeinde. In der Turnhalle werde eine kleine Spielwelt für Kinder aufgebaut. Eine weitere interessante Attraktion wird beispielsweise erstmals nach der Corona-Pandemie wieder der Kletterbaum mit Gutscheinen und Geschenken für die Kinder sein. Für die Stiftung werde ein VfB-Fußball mit Originalunterschriften von der Rathausbühne meistbietend versteigert. Der Festumzug werde von einer Kutsche angeführt. Im Rahmen der Festtage werde immer wieder für die Stiftung geworben. Die Praktikantin werde dazu einen kleinen Informationsstand im Festzelt betreuen. Dort werden auch Kleidungsstücke mit dem Gemeindelogo zur Ansicht und zum Kauf angeboten. Auch Apfelanhänger für die Stiftung und vieles mehr können dort gekauft werden. Am Sonntagmorgen finde ein Festgottesdienst auf dem Kleinspielfeld statt. Danach beginne im Festzelt das Voralb-Musikertreffen mit dem Musikverein Schlat und diversen Kapellen aus den Voralbgemeinden, beispielsweise Heiningen und Eschenbach. Abends trete der in Schlat sehr gut bekannte Alex Pezzei auf. Die nächste Gemeinderatssitzung finde als letzte Sitzung vor der Sommerpause am Montag nach dem Festwochenende statt.

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Leitweg-ID:
08117043-A4898-42

Peppol-ID:
0204:08117043-A4898-42

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