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29.09.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 22. September 2025

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 22.09.2025
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.

Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung. Aus der Bürgerschaft waren 14 Zuhörer anwesend. Fragen hatten diese zu Beginn der Gemeinderatssitzung keine.


Angebot zur Einführung des Mobilitätskonzepts "Dorfauto - Carsharing für den ländlichen Raum

Bürgermeisterin Gansloser stieg thematisch in den Tagesordnungspunkt 1 ein. Im Rahmen eines Förderprogramms des Autohauses Baur in Mutlangen soll in der Gemeinde Schlat Carsharing Konzept, als sogenanntes „Dorfauto“ eingeführt werden. Das Fahrzeug würde für die Dauer von zwei Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt, der Betrieb wäre in dieser Zeit durch eine Förderung abgesichert. Lediglich eine Ersteinrichtungspauschale für die Systemeinrichtung und Aufnahme im Buchungssystem in Höhe von 2.700€ wird fällig. Nach Ablauf der zwei Jahre müsste eine Auslastung von etwa 15 bis 20 Prozent erreicht werden, damit das Fahrzeug auch ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde weiter genutzt werden kann. Seitens der Gemeinde wäre lediglich die Bereitstellung eines geeigneten Stellplatzes erforderlich, der gemeinsam mit dem Anbieter abgestimmt würde.

Nach Rücksprache mit dem Anbieter und auf Grundlage einer internen Bewertung wird vorgeschlagen, einen Kleinbus mit acht Sitzplätzen einzusetzen. Dieses Fahrzeug könnte von Vereinen, der Bürgerschaft, der Feuerwehr sowie Weiteren Akteuren aus Schlat und der Umgebung flexibel genutzt werden. Ziel ist es, die Mobilität vor Ort zu verbessern, die Vereinsarbeit zu unterstützen und einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten. Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, bei Vorhandensein eines ehrenamtlichen Fahrers, Fahrten zu Arztterminen oder zum Einkaufen über die Gemeinde anzubieten. Für die Gemeinde Schlat würden in den ersten beiden Jahren weder Anschaffungs- noch Betriebskosten entstehen. Nach Ablauf der Förderphase müsste über eine Weiterführung, gegebenenfalls mit Eigenmitteln oder Anschlussförderung, entschieden werden. Die Frage aus dem Gremium, ob die Verwaltung durch die Einführung einen weiteren Aufwand herbeiführe, wurde verneint. Es kam zudem die Nachfrage, wie man die Reinigung- und Wartungsarbeiten handhabt. Wartungs- und Reinigungsarbeiten werden zudem kostenfrei von der Firma Baur geleistet. Während das Fahrzeug bei längeren Wartungsarbeiten blockiert ist, wird ein anderes Fahrzeug bereitgestellt. Bei der Nutzung des Fahrzeuges muss im Vorhinein eine Fahrervalidierung im Online-Portal durchgeführt werden. 

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussentwurf zur Einführung des Mobilitätskonzeptes und somit der Einführung eines „Dorfautos“ einstimmig zu.

 

Ergebnisvorstellung des gesamtörtlichen und gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für Schlat 

Beschluss zur Einreichung eines Neuantrages bei der Städtebauförderung für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern“ in Schlat

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 2 auf und übergab das Wort an Frau Walter, Frau Wörner und Herrn Toplanaj. Diese erläuterten, dass im Fokus der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung hauptsächlich der Ortskern von Schlat steht. Hier liegen die wichtigen Bausteine der kommunalen Infrastruktur, das Rathaus mit Gemeindeverwaltung und Bürgerhaus, die Feuerwehr, der kommunale Kindergarten, die Grundschule sowie die Turnhalle. Diese Gebäude erfüllen zu großen Teilen nicht mehr die Anforderungen an eine zeitgemäße Infrastruktur nicht mehr. Darüber hinaus ist in Teilen des Ortskerns eine zunehmend vernachlässigte private Gebäudesubstanz zu konstatieren.

Die geplanten Maßnahmen erfordern hohe finanzielle Investitionen. Die Gemeinde wird diesen anstehenden Prozess nur mit Unterstützung aus Mitteln der Städtebauförderung steuern und durchführen können. Aus diesem Grund stelle die Gemeinde im Jahr 2025 einen Förderantrag für das Gebiet „Ortskern“.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen erwartet für die Programme der städtebaulichen Erneuerung ein „Gesamtörtliches Entwicklungskonzept“ (GEK) sowie ein darauf aufbauendes „Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK). Beide Konzepte wurden von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erarbeitet und beschreiben die Leitlinien für die künftige städtebauliche Entwicklung in unserer Gemeinde. Die Bürgerinnen und Bürger wurden über eine Bürgerwerkstatt aktiv in den Prozess eingebunden, deren Ergebnisse in die Konzepte eingeflossen sind. Welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden, entscheidet der Gemeinderat – abhängig von der Finanzierbarkeit im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen. Ein Gemeinderat regte an, dass das ausgewählte Gebiet nicht alle wichtigen Flurstücke beinhalte. Daraufhin wurde erklärt, dass dieses Gebiet sich verändern lasse, wenn man andere Flurstücke aufnehmen oder ausschließen möchte. Das Finanzierungskonzept stellt eine Übersicht von einem zu erwartenden Ausgabeüberschuss von etwa 4.958.000€ mit einer Finanzhilfe von 2.975.000€ dar. Der Anteil der Gemeinde an voraussichtlich förderfähigen Kosten liegt bei 1.983.000€. 

Der Beschluss zur Einreichung eines Neuantrags bei der städtebaulichen Entwicklung wurde einstimmig beschlossen. 

 

Widmung des Grünen Trauzimmers unterhalb des Fuchsecks

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete den Tagesordnungspunkt 3, und erwähnte, dass zunehmend von der Bevölkerung der Wunsch geäußert wurde, Trauungen in einem besonderen Ambiente durchführen zu können. Als geeigneter Ort bietet sich das sogenannte „Grüne Trauzimmer“ an. Es entsteht entlang der Fuchseckstraße in Richtung Fuchseckhof.

Im Rahmen ihrer Organisationshoheit kann die Gemeinde Schlat durch Beschluss des Gemeinderats weitere Orte außerhalb des Rathauses als Trauzimmer widmen. Der vorgesehene Ort erfüllt die Anforderungen an eine würdige Eheschließung hinsichtlich Größe, Gestaltung und Ausführung.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die beiden Flurstücke unterhalb des Fuchsecks als „Grünes Trauzimmer“ für einen weiteren Standort standesamtlicher Eheschließungen in Schlat zu widmen.

 

Bauantrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes mit einer Höhe von etwa 45 Metern, Flurstück 373/16, Gewann Langäcker

Bürgermeisterin Gansloser erläutert in Tagesordnungspunkt 4, dass die ATC Germany Services GmbH bereits Ende 2022 die Errichtung eines etwa 45 Meter hohen Stahlgittermasten an der Grenze zur Gemarkung Göppingen-Ursenwang im Gewann Langäcker beantragt hatte. Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger stellte das geplante Bauvorhaben in der Gemeinderatssitzung am 14.11.2022 vor. Gegenüber der Zufahrt zum Asphaltmischwerk soll in der Nähe des Weilerbachs ein etwa 46 Meter hoher Gittermast für die 5G-Technologie des Mobilfunkbetreibers Vodafone errichtet werden. Der Gemeinderat versagte einstimmig sein kommunales Einvernehmen. Begründet wurde dies damit, dass der geplante Standort in der Abwägung nicht dem Allgemeinwohl diene und der Bauantrag nicht transparent genug sei. So wurden keine Aussagen dazu getroffen, welche angrenzenden Gemeinden mit der 5G-Technologie versorgt werden sollen, ob alternative Standorte geprüft wurden, ob auch andere Mobilfunkbetreiber ihre Funkantennen auf den Gittermasten setzen dürfen und ob der Mast nicht auch hinter Bäumen versteckt optisch weniger einschneidend aufgestellt werden könnte. 

Am 24. Mai 2023 hat der Landtag Baden-Württemberg einem Gesetzentwurf zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus zugestimmt, der Bürokratie abbauen, Funklöcher schließen und die Baurechtsbehörden entlasten soll. Der beantragte Mobilfunkmast fällt jedoch nicht unter die neue Verfahrensfreiheit für Außenbereichsanlagen und bleibt genehmigungspflichtig.

Nach mehreren Bemühungen, um Klarheit zur Sachlage zu erlangen, nachdem eine unzureichende Standortanzeige seitens des Unternehmens bei der Gemeinde eintraf, wurden auch weitere Anfragen der Gemeinde, etwa um Bitte einer Darstellung der geplanten Umsetzung in der Gemeinderatssitzung seitens der Firma ATC Germany Services GmbH nicht wahrgenommen. Auch das Gremium bedauert das unkommunikative Verhalten der ATC Germany Services GmbH und erwähnt, dass dieses Thema grundsätzlich eine wichtige Rolle in der Umsetzung der zukunftsfähigen Technologien ist. 

Der Gemeinderat versagte einstimmig das kommunale Einvernehmen nach §36 Baugesetzbuch in Verbindung mit §35 Absatz 1 Nr.3 Baugesetzbuch.

 

Bauantrag auf Ausbau der Bühne zu Wohnraum - Nutzungsänderung, Flurstück 146, Hauptstraße 23

Das Bauvorhaben findet im unbeplanten Innenbereich statt. Dieses wird nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Außerdem ist entlang der Hauptstraße eine Baulinie vom 24.10.1902 vorhanden. Nach § 34 Baugesetzbuch muss sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen.

Der Bauherr plant den Ausbau der vorhandenen Bühne zu Wohnraum und den Einbau von zwei Dachgauben. Dies stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Zu den vorhandenen drei Kfz-Stellplätzen in Garagen sind drei weitere Kfz-Stellplätze notwendig, die auf dem Baugrundstück vorhanden sind beziehungsweise hergestellt werden können. Zusätzlich sind vier Fahrradabstellplätze notwendig, die ebenfalls bereits vorhanden sind. Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Verglichen wurde das Bauvorhaben hinsichtlich des Einfügens mit den neueren Mehrfamilienhäusern in der unmittelbaren Nachbarschaft hinsichtlich Traufhöhe, Firsthöhe, Dachform, Dachneigung und Dachgauben. Entgegenstehende öffentliche Belange sind nicht bekannt.

Der Gemeinderat erteilt sein kommunales Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.

 

Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten, fünf Garagenstellplätzen, einem Carport und sechs PKW-Stellplätzen, Flurstück 1158/1, Rommentaler Straße 58/1

Es sei angemerkt, dass es sich bei diesem Vorhaben um gleichartiges Bauprojekt wie auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück handelt, das von demselben Antragsteller realisiert wird im Tagesordnungspunkt 6.

Bürgermeisterin Gansloser ruft den Tagesordnungspunkt 7 auf und erklärt, dass das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Burgstraße“ liegt und rechtsverbindlich seit dem 20.02.1971 und nach § 30 Baugesetzbuch einzuordnen ist. Die Antragstellerin plant den Bau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten, fünf Garagenstellplätzen, einem Carport und sechs PKW-Stellplätzen in dem bisher als Garten genutzten Teil des Flurstücks 1158/1. Aus diesem Garten soll nach Vermessung das Flurstück 1158/5 gebildet werden. Eine Vereinigungsbaulast zwischen dem neugebildeten Grundstück und dem verbleibenden Restgrundstück soll eine Abweichung zur Abstandsflächenüberlagerung der beiden geplanten Mehrfamilienhäuser ermöglichen. Zusätzlich sollen an den Rändern des Grundstücks Flächen von der Gemeinde hinzuerworben werden, damit genügend PKW-Stellplätze geschaffen werden können.

Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss. Das Dachgeschoss wird nicht als weiteres Vollgeschoss gewertet. Sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans – insbesondere Grundflächenzahl, offene Bauweise, zulässige Gebäudelänge und Firstrichtung – werden eingehalten.

Die Stellplatz- und Garagenregelungen werden umgesetzt. Die Abstandsflächen zur Straßenbegrenzung werden gewahrt. Die vorgeschriebenen Fahrradstellplätze werden im Kellergeschoss eingerichtet. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit rund 30 Grad Neigung.

Das öffentliche Baumbeet vor dem Baugrundstück in der Rommentaler Straße verhindert die Zu- und Abfahrtsmöglichkeit zu den geplanten PKW-Stellplätzen. Der Gemeinderat übernimmt den Vorschlag in den Beschluss, dass das Baumbeet in Ausgleich an eine andere Stelle, mit einer Hinzuziehung der Ökopunkteberechnung, geschaffen wird. Die Umsetzung hierzu wird der Gemeindeverwaltung zugewiesen.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich das kommunale Einvernehmen und die beantragten Befreiungen zu erteilen. 

 

Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten, fünf Garagenstellplätzen, einem Carport und sechs PKW-Stellplätzen, Flurstück 1158/1, Rommentaler Straße 58

Bürgermeister Gansloser ruft den Tagesordnungspunkt 6 und auf erklärte, dass auch das in diesem TOP geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Burgstraße“ liegt. Die Antragstellerin plant den Bau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten, fünf Garagenstellplätzen, einem Carport und sechs PKW-Stellplätzen in dem bisher mit einem Wohngebäude aus dem Jahre 1956 bebauten Teil des Flurstücks 1158/1. Das bestehende Wohngebäude soll abgebrochen werden. Außerdem soll das Flurstück 1158/1 geteilt und ein etwa gleich großes Flurstück 1158/5 für ein weiteres Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten gebildet werden. Eine Vereinigungsbaulast zwischen dem neugebildeten Grundstück und dem verbleibenden Restgrundstück soll eine Abweichung zur Abstandsflächenüberlagerung der beiden geplanten Mehrfamilienhäuser ermöglichen. Die geplanten Gebäude haben ausreichend Abstand zueinander. Auch der Brandschutz ist gewährleistet. Zusätzlich sollen an den Rändern des Grundstücks Flächen von der Gemeinde hinzuerworben werden, damit genügend PKW-Stellplätze geschaffen werden können. Dachvorsprung und Treppenhaus überschreiten geringfügig die Baulinie. Entsprechende Befreiungen wurden von der Antragstellerin beantragt und ausführlich begründet. Neuere Bebauungspläne lassen üblicherweise Dachvorsprünge und Treppenhäuser in gewissem Umfang auch außerhalb der Baulinie zu. Eine Beeinträchtigung des Gehweges oder der Straße kann bei der vorliegenden Planung ausgeschlossen werden. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit rund 30 Grad Neigung und fügt sich damit in die Vorgaben und das Ortsbild ein. Damit erfüllt das Bauvorhaben alle maßgeblichen Vorgaben des Bebauungsplans und fügt sich in die Umgebung ein. Sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans, wie Grundflächenzahl, Bauweise, Gebäudelänge und Firstrichtung, werden somit eingehalten.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich das kommunale Einvernehmen §36 in Verbindung mit §30 BauGB und die beantragten Befreiungen nach §31 BauGB zu erteilen.

 

Antrag auf Abweichung der Dachfarbe bei der Dacheindeckung, Flurstück 1162, Enzbachweg 23

Bürgermeisterin Gansloser erklärte, dass wegen der geplanten Installation einer PV-Anlage das Hausdach mit speziellen Dachplatten neu gedeckt werden muss. Der für das Baugrundstück geltende Bebauungsplan setzt fest, dass eine Dacheindeckung in den Farben rot bis braun zulässig sei. Das bestehende Dach soll im Zuge einer Dachsanierung mit anthrazitfarbenen Ziegeln eingedeckt werden, was von den Eigentümern beantragt wurde. Anthrazitfarbene Ziegel harmonieren mit der dunklen PV-Anlage und sind zeitgemäß. Zur Änderung der Dachfarbe wäre die Zustimmung des Gemeinderats erforderlich. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind möglich, sofern die Grundzüge der Planung gewahrt bleiben und Gründe des Gemeinwohls, die städtebauliche Vertretbarkeit oder eine ungewollte Härte dies rechtfertigen. Dabei müssen öffentliche Belange berücksichtigt werden; eine Benachrichtigung der Nachbarn ist nicht erforderlich.

Die Gemeinderäte äußerte sich positiv und erwähnte, dass es zeitgemäß sei, in Anlehnung auf die steigende Zahl der durch PV-Anlagen belegten Dächer, auch dunklere Farbtöne als in der Verordnung geregelten Farben zuzulassen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig zur Abweichung der Dachfarbe, sein kommunales Einvernehmen.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Bürgermeisterin Gansloser gibt unter Tagesordnungspunkt 9 die Fertigstellung der sanierten Feldwege, entlang des Weilerbachs von der K1426 in Richtung Holzheim bis ins Rommental, bekannt. Des Weiteren wird bekanntgegeben, dass ein Touristisches Projekt mit anderen Gemeinden rund um den Wasserberg geplant sei. Der Förderantrag für das geplante Projekt sollte bis 30.09.2025 gestellt werden. Aufgrund personeller Engpässe habe die Gemeinde Bad Überkingen informiert, dass das Projekt auf Mitte des nächsten Jahres verschoben wird. Zusätzlich wird die Gemeindeverwaltung zusätzlich zum neu errichteten „grünen Trauzimmer“, das Turmzimmer im Bürgerhaus zu einem kleinen Trauzimmer umgestalten, damit auch Brautpaare im kleinen Rahmen und mit wenig Gästen in einem schönen Ambiente, die Trauung erleben können. Alternativ bleibe derzeit lediglich der Bürgersaal, der für kleine Gesellschaften kein würdiges Ambiente schaffe, so die Bürgermeisterin. 

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Leitweg-ID:
08117043-A4898-42

Peppol-ID:
0204:08117043-A4898-42

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