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25.04.2022

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 25. April​​​​ 2022

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Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:


Baugebiet „Reichenbacher Straße“ - Veräußerungsbeschluss für Bauplätze

Der Bebauungsplan „Reichenbacher Straße“ wurde am 14.09.2020 als Satzung beschlossen. Die Tiefbauarbeiten für Kanal und Wasser wurden mit Beschluss vom 15.11.2021 vergeben. Mit den Erschließungsarbeiten wurde bereits begonnen, mit der Fertigstellung wird bis Ende Mai gerechnet.

Das Baugebiet „Reichenbacher Straße“ umfasst vier Plätze zur Einzel- bzw. Doppelhausbebauung. Davon stehen drei Bauplätze zum Verkauf. Für den Fall eines Bewerberüberhangs, soll die Zuteilung der Bauplätze nach den Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde vom 13.09.2021 vergeben werden. Der Wert der Bauplätze bestimmt sich aus der Besonderheit der Grundstücke (Lage, Infrastruktur, Bebaubarkeit etc.). Die Grundstücke befinden sich in attraktiver Lage am Ortsrand in unmittelbarer Nähe zum Naherholungsgebiet „Wasserberg“. Die Gemeinde bietet zudem eine umfassende Kinderbetreuung, eine Grundschule, Läden zur Grundversorgung, ein reges Vereinsleben und verfügt mit dem nahegelegenen B10-Anschluss über eine Verbindung zur Metropolregion Stuttgart. Die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Schlat ist unverändert hoch. Der Grundstücksmarkt hat in kürzester Zeit eine enorme Entwicklung erfahren.

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger schlug vor, die Grundstücke für 400 Euro/m² zu verkaufen und bei Nachweis eines Neubaus mit KfW-Effizienzhaus-Standard 40 plus einen Klimaschutz-Zuschuss von 20 Euro/m² auf den Bauplatzpreis zu gewähren. In diesem Preis sind die Erschließungs-, Wasser- und Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschließlich Vermessungskosten enthalten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Verkaufspreis von 360 Euro/m² und den Verzicht auf einen Klimaschutz-Zuschuss. In diesem Preis sind die Erschließungs-, Wasser- und Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschließlich Vermessungskosten enthalten.

Baugebiet „Süßener Wiesen II“ - Veräußerungsbeschluss für Bauplätze

Der Bebauungsplan „Süßener Wiesen II“ wurde am 18.02.2019 als Satzung beschlossen. Die Tiefbauarbeiten für Kanal und Wasser sowie die Straßenbauarbeiten wurden mit Beschluss vom 15.11.2021 vergeben. Mit den Erschließungsarbeiten wurde bereits begonnen, mit der Fertigstellung wird bis Ende September gerechnet.

Das Baugebiet „Süßener Wiesen II“ umfasst 17 Plätze zur Einzel- bzw. Doppelhausbebauung und einen Platz zur Mehrfamilienhausbebauung. 15 Einzel- bzw. Doppelhausplätze stehen zum freien Verkauf. Über den Verkauf des Mehrfamilienhausplatzes wird gesondert beschlossen. Für den Fall eines Bewerberüberhangs soll die Zuteilung der Bauplätze nach den Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde vom 13.09.2021 vergeben werden. Der Wert der Bauplätze bestimmt sich aus der Besonderheit der Grundstücke (Lage, Infrastruktur, Bebaubarkeit etc.). Die Grundstücke befinden sich in attraktiver Lage am Ortsrand in unmittelbarer Nähe zum Naherholungsgebiet „Schlater Wald“. Die Gemeinde bietet zudem eine umfassende Kinderbetreuung, eine Grundschule, Läden zur Grundversorgung, ein reges Vereinsleben und verfügt mit dem nahegelegenen B10-Anschluss über eine Verbindung zur Metropolregion Stuttgart. Die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Schlat ist unverändert hoch. Der Grundstücksmarkt hat in kürzester Zeit eine enorme Entwicklung erfahren.

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger schlug vor, die Grundstücke für 400 Euro/m² zu verkaufen und bei Nachweis eines Neubaus mit KfW-Effizienzhaus-Standard 40 plus einen

Klimaschutz-Zuschuss von 20 Euro/m² auf den Bauplatzpreis zu gewähren. In diesem Preis sind die Erschließungs-, Wasser- und Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschließlich Vermessungskosten enthalten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Verkaufspreis von 380 Euro/m² und den Verzicht auf einen Klimaschutz-Zuschuss. In diesem Preis sind die Erschließungs-, Wasser- und Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschließlich Vermessungskosten enthalten.

Jahresabschluss 2021 - Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2021 auf das Haushaltsjahr 2022

Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen stellte dem Gemeinderat die Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 vor. Bei den Ausgaben im Ergebnishaushalt flossen mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2021 Mittel für die Sanierung der Bachverdolung Rötenbach in der Reichenbacher Straße in Höhe von 47.600 Euro erst im Februar 2022 ab. Beim Folgeuntersuchungsprogramm der Abwasserkanalisation flossen mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.05.2022 freigegebene Mittel in Höhe von 8.962,75 Euro ebenfalls erst im Februar 2022 ab. Bei den Ausgaben im Finanzhaushalt flossen die Mittel für das bereits 2020 beauftragte Ratsinformationssystem erst im ersten Halbjahr 2022 ab. Bei den mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.07.2021 freigegebenen Mitteln in Höhe von 13.453 Euro für die Aufstellung einer E-Ladesäule auf dem Friedhofparkplatz flossen diese ebenfalls erst im ersten Halbjahr 2022 ab. Die mit Zuwendungsbescheid vom 12.10.2021 zugesagten Fördermittel für die E-Ladesäule in Höhe von 11.000 Euro werden ebenfalls erst 2022 eingehen.

Der Gemeinderat stimmte entsprechend seiner Zuständigkeit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2021 im Ergebnishaushalt in Höhe von 56.562,75 Euro einstimmig zu. Für die übrigen Ermächtigungsübertragungen liegt die Entscheidung über die Übertragbarkeit beim Fachbeamten für das Finanzwesen.

Sanierung der Eschenbacher Straße im Bereich der Gebäude 15 bis 17 - Ergebnis des Angebotsvergleichs und Vergabevorschlag

Die Anwohner der Gebäude Eschenbacher Straße 15 und 17 beanstanden schon seit längerer Zeit den sich immer weiter verschlechternden Zustand der Straßenflurstücke 120/1 und 120/2 Eschenbacher Straße. Neben offensichtlichen Straßenschäden im Kurvenbereich sinken die Pflasterzeilen immer weiter ab und das Niederschlagswasser läuft nicht mehr wie vorgesehen in die Straßeneinläufe. Ein Ortstermin hat den allgemein schlechten Zustand bestätigt. Die Gemeinde hat bisher aus Kostengründen für die separate Baustelleneinrichtung auf die Beauftragung dieser Sanierungsmaßnahme verzichtet und wegen möglichen Synergieeffekten auf eine günstige Gelegenheit im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen gewartet. Sowohl das Grundstück, auf dem die Fahrbahn der Eschenbacher Straße verläuft als auch die beiden privat genutzten Hofeinfahrten und Gebäudezugänge befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Von den drei angefragten Straßenbauunternehmen Georg Moll KG in Gruibingen, Kurt Gansloser GmbH in Deggingen und Georg Eichele GmbH in Abtsgmünd wurden der Gemeinde zwei Angebote vorgelegt. Bei allen drei Bauunternehmen hätten sich Synergieeffekte durch bereits laufende oder demnächst beginnende Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten oder Schachtdeckelsanierungs-maßnahmen ergeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Straßenbauleistungen in der Eschenbacher Straße an den günstigsten Bieter, die Kurt Gansloser GmbH, 73326 Deggingen, zum Angebotspreis von brutto 15.931,30 Euro.

Feldwegsanierung im Bereich zwischen der Wasserbergstraße und dem Fahrsilo Müller - Ergebnis des Angebotsvergleichs und Vergabevorschlag

Landwirt Karl Matthias Müller beanstandet den schlechten Zustand der einzigen offiziellen Hofzufahrt zu seinem Aussiedlerhof über den an die Wasserbergstraße anschließenden Feldweg. Die Hofzufahrt im weiteren Verlauf zwischen Fahrsilo und Aussiedlerhof wurde bereits im November 2016 von der Gemeinde saniert. Ein Ortstermin hat den allgemein schlechten Zustand bestätigt. Zwischen der Wasserbergstraße und dem Fahrsilo Müller weist der gemeindeeigene öffentliche Feldweg diverse Straßenschäden und Verdrückungen auf, die aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend behoben werden müssen. Die Bankette müssen teilweise saniert und die Entwässerung der Fahrbahn, soweit möglich, wiederhergestellt werden. Ein Teil des Feldwegs im Bereich des Fahrsilos muss auf seiner gesamten Breite saniert werden. In Richtung Wasserbergstraße genügt dagegen eine Sanierung entlang der Feldwegeränder. Die Gemeinde hat bisher aus Kostengründen für die separate Baustelleneinrichtung auf die Beauftragung dieser Sanierungsmaßnahme verzichtet und wegen möglichen Synergieeffekten auf eine günstige Gelegenheit im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen gewartet. Von den drei angefragten Straßenbauunternehmen Georg Moll KG in Gruibingen, Kurt Gansloser GmbH in Deggingen und Georg Eichele GmbH in Abtsgmünd wurden der Gemeinde zwei Angebote vorgelegt. Bei allen drei Bauunternehmen hätten sich Synergieeffekte durch bereits laufende oder demnächst beginnende Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten oder Schachtdeckelsanierungsmaßnahmen ergeben.

Der Gemeinderat lehnte die Vergabe der Straßenbauleistungen in der Verlängerung der Wasserbergstraße bis zum Fahrsilo Müller an den günstigsten Bieter, die Kurt Gansloser GmbH, 73326 Deggingen, zum Angebotspreis von brutto 13.440,10 Euro mit einer Ja-Stimme, einer Enthaltung und sieben Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Stattdessen soll der Bauhof kostengünstig die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen in Eigenregie umsetzen, bis sich entweder im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der Wasserbergstraße oder im Zusammenhang mit den geplanten Sanierungen im Rahmen des Feldwegekonzepts der Gemeinde eine günstige Gelegenheit ergibt. Diesem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

Antrag auf Genehmigung einer Auffüllung von Bodenmaterial, Flurstück 310, Gemeindeteile und Flurstück 499, Gewann Klägel

Die beiden geplanten Bauvorhaben liegen im baurechtlichen Außenbereich. Die selbstständigen Aufschüttungen sind jeweils größer als 500 m². Die nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg festgelegten Grenzwerte von 2 Metern Höhe bei selbstständigen Aufschüttungen und maximal 500 m² Fläche für verfahrensfreie Vorhaben werden hinsichtlich der Fläche überschritten. Damit handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben. Es ist eine baurechtliche und eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung kann an Bedingungen geknüpft werden.

Der Bodenaushub stammt aus dem aktuell im Bau befindlichen Wohngebiet „Süßener Wiesen II“ sowie vom Ausbau des Weilerbachwegs. Die Entnahmeflächen wurden bisher als Grünland oder Ackerland genutzt. Der Bauherr plant einen Bodenauftrag mit einer Höhe von circa 20 cm als Bodenverbesserungsmaßnahme für das an örtliche Landwirte verpachtete gemeindeeigene Ackerland. Es handelt sich nicht um eine Geländeauffüllung, sondern rein um die Verbesserung der schlechten Bodenqualität der Ackerflächen. Die gesamte Auffüllfläche beträgt etwa 2.400 m². Das Auffüllvolumen beträgt insgesamt etwa 480 Kubikmeter.

Die Äcker sind beide bereits eingesät. Die Oberbodenanlieferung erfolgt beim Flurstück 310 bei geeigneter Witterung über den östlich angrenzenden öffentlichen Feldweg, Flurstück

308/1. Das Material soll zur Begrenzung des Ernteausfalls entlang dieses Graswegs bis nach der Ernte auf dem Auffüllgrundstück seitlich in einer Zwischenmiete gelagert werden. Die Oberbodenanlieferung erfolgt beim Flurstück 499 bei geeigneter Witterung über das östlich angrenzende Flurstück 498/2, das sich im Eigentum des Pächters von Flurstück 499 befindet. Das Material soll zur Begrenzung des Ernteausfalls entlang der Grundstücksgrenze bis nach der Ernte auf dem Auffüllgrundstück seitlich in einer Zwischenmiete gelagert werden.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das kommunale Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 35 Baugesetzbuch zu vorliegendem Auffüllantrag.

Änderung des Flächennutzungsplans 2010 der Vereinbarten Verwaltungs-gemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen im Bereich Filsstraße in Göppingen-Faurndau

Derzeit stellt der Flächennutzungsplan im Plangebiet in der Filsstraße in Faurndau eine Grünfläche dar. Künftig soll eine Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden. Die in Göppingen-Faurndau gut verankerte Gemeinde St. Afrem hat keine eigenen Räumlichkeiten. Die Gemeinde sucht seit einigen Jahren eigene Räumlichkeiten in Göppingen. Die Stadt konnte ein Grundstück an der Filsstraße erwerben, das nun der syrisch-orthodoxen Gemeinde zur Errichtung eines Gemeindehauses und später einer Kirche verkauft wurde. Im Zuge der Errichtung des Gemeindehauses ist eine Aufwertung des Filsufers angedacht. Planungen für die kirchliche Einrichtung liegen vor. Der Bebauungsplan wurde aufgestellt und soll nun ebenfalls ausgelegt werden.

Der Gemeinderat nahm den Änderungsantrag zum Flächennutzungsplan 2010 samt Abwägungsvorschlag der eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Kenntnis und stimmte den weiteren Verfahrensschritten zu, mit dem Ziel, dass die Ausschussmitglieder im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft am 18.05.2022 entsprechende Beschlüsse fassen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Einstellung einer neuen Rathausmitarbeiterin
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger berichtete, infolge der aktuellen Personalnot in der Gemeindeverwaltung fand ein Personalauswahlverfahren statt. Zum 01.05.2022 werde eine Bewerberin mit Verwaltungserfahrung mit großem Beschäftigungsumfang eingestellt werden. Sie werde ihren eigenen Aufgabenbereich bearbeiten, aber auch als Vertretung einspringen können.

  • Einstellung einer Springkraft für das Kinderhaus Sonnenschein
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger gab bekannt, für das Kinderhaus konnte zusätzlich eine Springkraft eingestellt werden. Dadurch werde den Bedürfnissen der Erzieherinnen nach Reduzierung oder Aufstockung ihres Beschäftigungsumfangs Rechnung getragen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf könne gewährleistet werden



Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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