17.11.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 10. November 2025

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 10.11.2025
Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.

Blutspenderehrung 2025

Bürgermeisterin Gansloser führte im Zuge der öffentlichen Gemeinderatssitzung die jährlichen Blutspenderehrungen durch. Nach einer kurzen Einführung und Erläuterungen um die Geschichte und das System hinter der Blutspende ging sie darauf ein, dass Blutspenden eine ehrenamtliche und lebensrettende Tätigkeit darstelle, die eine besondere Würdigung verdiene. Sie betonte, dass Blutspenden Leben retten könnten und dass die Geehrten durch ihre freiwillige Entscheidung einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisteten und zitierte das Deutsche Rote Kreuz mit dem Slogan „Spende Blut, denn erst wenn was fehlt, fällt es auf“. So könne eine einzelne Blutspende bis zu drei Menschenleben retten.

Die Vorsitzende bat nacheinander Herrn Seyfang und Frau Freitag zu sich, verlas den Text der Urkunden und nahm daraufhin gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Konrad Aichinger die Ehrungen vor. Herr Eberhard Seyfang wurde für 50 Blutspenden geehrt. Er erhielt eine Verleihungsurkunde, eine Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und ein Geschenk der Gemeinde. Frau Regina Freitag wurde für 10 Blutspenden geehrt. Sie erhielt eine Verleihungsurkunde, die Blutspender-Ehrennadel in Gold und ebenfalls ein Geschenk.

Der stellvertretende Bürgermeister Konrad Aichinger wies darauf hin, dass neben der Blutspende auch die Registrierung bei der DKMS eine wichtige Möglichkeit sei, Leben zu retten. Er erläuterte, dass die Registrierung mit einem Wattestäbchen einfach durchzuführen sei und dass die Kosten für die Typisierung durch Spenden gedeckt werden könnten. Er berichtete von persönlichen Erfahrungen, bei denen sowohl ein Mangel an Blutspenden als auch die Notwendigkeit von Stammzellenspenden eine Rolle gespielt hätten. Er ermutigte die Anwesenden, sich bei der DKMS registrieren zu lassen.

Bürgermeisterin Gansloser schloss die Ehrung mit einem Dank ab, auch im Namen der Patientinnen und Patienten sowie des DRK-Blutspendedienstes Württemberg und Hessen an die Geehrten als „stille Helden des Alltags“. Alle Anwesenden applaudierten den Blutspenderinnen und Blutspendern. Zwei weitere Bürger wurden im Nachgang an die Sitzung geehrt. Auch sie erhielten eine Urkunde, eine Ehrennadel sowie eine Anerkennung der Gemeinde Schlat. 

 

Landtagswahl 2026

Bildung von Wahlvorständen, Entschädigung der Tätigkeiten

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, die Landtagswahl werde am 08.03.2026 stattfinden. Die Gemeinde Schlat habe bereits erste Schritte beschlossen und sei mit den Vorbereitungen gestartet. Die Gemeinde Schlat werde, wie in der Vergangenheit, einen Briefwahlbezirk und einen Urnenwahlbezirk bilden. Daher werden auch ein Urnenwahlvorstand und einen Briefwahlvorstand benötigt.

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wählerinnen und Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026.

Für die Wahlvorstände werden wieder ehrenamtliche Helfer benötigt, da die Wahl ausschließlich durch Gemeindebedienstete nicht gestemmt werden kann. Hierfür erklärten sich in der Vergangenheit die Mitglieder des Gemeinderates bereit. 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, einen Allgemeinen Wahlbezirk zu bilden und einen Briefwahlbezirk einzurichten. Die beiden Wahlvorstände wurden, wie durch die Verwaltung vorgeschlagen, mit zwei Änderungen besetzt. Für den allgemeinen Wahlbezirk wurde Gemeinderat Markus Seyfang als Schriftführer eingesetzt und im Briefwahlbezirk wurde statt Rathausmitarbeiterin Lisa Berlec Amtsbotin Doris Kriegisch als Beisitzerin eingesetzt.

 

Kinderhaus Sonnenschein

Handlungsmöglichkeiten auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie

Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, die Gemeinde Schlat befasse sich bereits seit einiger Zeit mit der Sanierung des Kinderhauses Sonnenschein. Dazu wurde ein Planer mit einer Kostenschätzung und einer Gegenüberstellung von Sanierung und Neubau des Kinderhauses beauftragt. Die Kostenschätzungen bilden die Grundlage der Diskussion. 

Nachdem die groben Kosten für Sanierung und Neubau des Kinderhauses vorliegen, gelte es im letzten Schritt die Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule ab dem Jahr 2026/2027 auf die bisherigen Kosten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung anzurechnen. Auch sollten Synergieeffekte herausgearbeitet werden. 

Letztlich solle ein Bild entstehen, das die Betreuungskosten beider Standorte im besten und schlechtesten Fall aufgreift und somit dem Gemeinderat eine umfassende Grundlage zur Entscheidungsfindung dienen soll. Nachfolgend wurden die rechtlichen Grundlagen und die vier möglichen Szenarien aus Sicht der Grundschulbetreuung aufgegliedert dargestellt. Zudem wurden die voraussichtlichen Gesamtkosten dargestellt. 

Die vorliegende Machbarkeitsstudie des Planers beinhalte eine Analyse der aktuellen Bedarfe, der baulichen Substanz und der rechtlichen Anforderungen an die Räumlichkeiten. Ziel sei es, die Kapazitäten des Kinderhauses von derzeit vier Gruppen auf sechs Gruppen zu erweitern, um den Bedarf zu decken. Die Studie habe dazu zwei Varianten untersucht, einen Anbau und Umbau im Bestand sowie einen Neubau neben der Grundschule. Die geschätzten Kosten lägen zwischen 5,3 Millionen und 6,5 Millionen Euro. Sie berichtete, dass die Ergebnisse der Studie bereits in der Öffentlichkeit präsentiert worden seien und die Gemeinde nun die weiteren Schritte plane.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule werde ab dem Schuljahr 2026/2027 für die erste Klasse in Kraft treten. Dieser Anspruch umfasse eine Betreuung von 40 Stunden pro Woche über 48 Wochen im Jahr, wobei 20 Schließtage berücksichtigt würden. Sie betonte, dass die Kommune die Kosten umfassend kalkulieren müsse, da diese über die bisherigen Kindergartenkosten hinausgingen. Der Gemeinderat habe der Verwaltung den Auftrag erteilt, die finanziellen Auswirkungen zu analysieren. Die Einführung erfolge schrittweise bis zur vierten Klasse im Schuljahr 2029/2030. 

Die Betreuungspflicht umfasse täglich acht Stunden, wobei die genaue zeitliche Ausgestaltung flexibel sei. Die Grundschulbetreuungskräfte seien beauftragt, die Bedürfnisse der Eltern zu analysieren und ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Neben der praktischen Ausgestaltung müsse auch die bauliche Situation der Grundschule berücksichtigt werden, da die aktuellen Räumlichkeiten nicht ausreichten. Die erste Ausbaustufe solle mit 20 Kindern beginnen, während mittelfristig mit einer Zielgröße von 60 Kindern gerechnet werde. Sie betonte, dass eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung angestrebt werde, die Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Projekt- und Freizeitangebote sowie Rückzugs- und Ruhezonen umfasse. Flexible Mehrzweckräume und feste Gruppenräume seien ebenfalls vorgesehen. Sie stellte drei Szenarien zur Kostenannahme vor. Im Szenario A, bei Mitnutzung des Kinderhauses, würden lediglich Garderoben und Fächer für die Grundschulkinder benötigt, was Kosten zwischen 3.000 und 15.000 Euro verursachen könnte. Im Szenario B, bei einer Grundschulbetreuung ohne neues Kinderhaus, würden die Kosten für zusätzliche Räume und Ausstattung auf durchschnittlich 992.000 Euro geschätzt, mit einer Bandbreite von 776.000 bis 1,2 Millionen Euro. Szenario C, das den Bau eines neuen Kinderhauses für 60 Kinder vorsieht, würde Kosten von 1,43 Millionen Euro verursachen.

Die geplante Mensa könne multifunktional genutzt werden könne, beispielsweise für Veranstaltungen oder Sportgruppen. Zudem seien Rückzugszonen und Lerninseln geplant, die auch von der Schulsozialarbeit genutzt werden könnten. Die stufenweise Ausbaustrategie solle sicherstellen, dass die Betreuung zunächst in den bestehenden Räumlichkeiten erfolgen könne, während langfristig zusätzliche Kapazitäten geschaffen würden. Die Prüfung der drei Varianten zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs ergab einen klaren wirtschaftlichen Vorteil bei einem Funktionsbau und dem Bau eines neuen Kinderhauses.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Verwaltung die noch offenen Fragen zum Zusammenspiel von Grundschule und Kinderhaus, Verkehrssituation, Parkplatz- und Spielplatzplanung sowie die Rückmeldungen zu Fördermitteln aufarbeiten und detaillierte Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen vorstellen solle.

 

Forstwirtschaftsplan 2026 - Bericht aus der Forstverwaltung

Bürgermeisterin Gansloser berichtete, dass der Forstwirtschaftsplan 2026 aufgrund der Abwesenheit von Revierförster Schwarz heute nur in verkürzter Form behandelt werde. Für das Jahr 2026 seien Einnahmen in Höhe von 6.856 Euro sowie Forderungen in Höhe von 1.000 Euro vorgesehen, was Gesamteinnahmen von 7.856 Euro ergebe. Herr Schwarz werde in einer der kommenden Sitzungen gemeinsam mit Forstamtsleiter Herrn König und möglicherweise auch mit dem Forsteinrichter Herrn Meier die Maßnahmen detaillierter vorstellen. Dies solle im Zusammenhang mit dem Forsteinrichtungsplan geschehen, der bereits im Gemeinderat präsentiert worden sei und die forstwirtschaftliche Ausrichtung der Kommune für die nächsten zehn Jahre definiere. Die Bürgermeisterin erklärte, dass sich die geplanten Ausgaben auf 2.785 Euro für die Holzernte, 3.104 Euro für die Nachpflanzung von Kulturen, 1.400 Euro für den forstlichen Revierdienst sowie 346 Euro für interne Verrechnungen belaufen. Dies führe zu einem positiven Ergebnis von 180 Euro. Wie in den Vorjahren stelle dies eine sogenannte „Nullnummer“ dar, da die Ergebnisse in der Regel zwischen einem Plus oder Minus von etwa 6.000 Euro schwankten. Es seien für 2026 keine außergewöhnlichen Maßnahmen geplant, sondern lediglich notwendige Arbeiten, wie beispielsweise die Bekämpfung des Eschentriebsterbens.

Das Gremium beschloss einstimmig, den Forstwirtschaftsplan 2026 anzunehmen.

 

Sitzungstermine des Gemeinderats für das Jahr 2026

Der Gemeinderat nahm die geplanten Sitzungstermine des Gemeinderats für das Jahr 2026 ohne Einwände zur Kenntnis.

 

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, die Gemeinde sei für die ordnungsrechtliche Unterbringung von Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, sowie Geflüchtete in der Anschlussunterbringung zuständig. Hierfür stelle die Gemeinde entsprechende Unterkünfte zur Verfügung. Für die Benutzung der Unterkünfte werden Gebühren erhoben. Die Betriebs- und sonstigen Nebenkosten werden bislang nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Nach Auffassung der Prüfbehörde sind auch die Betriebs- und Nebenkosten zukünftig über eine Pauschale abzurechnen. Kostenpflichtig ist primär der/die Benutzer/-in. Auf Antrag werden die Kosten in der Regel vom Leistungsträger (Jobcenter, Sozialamt) übernommen, dabei gelten jedoch die vom Leistungsträger jährlich neu festgelegten Mietobergrenzen. 

Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung die Gebühren neu kalkuliert. Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. Über die Höhe des Gebührensatzes habe der Gemeinderat innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung sei eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht.

Die hierfür zugrundeliegenden Kalkulationen beruhen auf den IST-Kosten 2025 hochgerechnet auf 12 Monate und unter Berücksichtigung der Vollbelegung. Sofern keine IST-Kosten vorlagen, wurden die Kosten auf Basis marktüblicher Preise und durchschnittlicher Verbräuche geschätzt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 15.03.2023. 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Bürgermeisterin Gansloser gab Neuigkeiten zur kommunalen Wärmeplanung im Konvoi mit den Gemeinden Heiningen und Eschenbach bekannt. Diese Planung sei ursprünglich nach einer landesrechtlichen Förderung organisiert worden, bei der eine Einheitsförderung gewährt werde. Die Gemeinden hätten sich freiwillig zur Teilnahme entschieden, da die Wärmeplanung früher oder später ohnehin verpflichtend werde. Die Zusammenarbeit erfolge mit der Firma RES, wobei bisher keine Fördermittel abgerufen worden seien. Jetzt bestehe die Möglichkeit, von der Landesförderung auf sogenannte Konnexitätszahlungen umzusteigen. Diese Ausgleichszahlungen würden von Bundesmitteln finanziert und seien finanziell vorteilhafter. Sie führte aus, dass die Gemeinde Schlat bei der bisherigen Förderung 2.600 Euro brutto selbst bezahlen müsste, während die maximale Konnexitätszahlung für die Gemeinde Schlat bei 47.000 Euro liegen würde. Die anteiligen Kosten für die Gemeinde Schlat würden sich bei der Konnexitätszahlung auf 16.500 Euro belaufen, was insgesamt günstiger sei. Auch seien die Zahlungen, die die Gemeinde in den kommenden Jahren erhalten würde höher als bei der bisherigen Förderung. Sie hebt hervor, dass die Gemeinde Heiningen die Kosten detailliert aufgegliedert habe und die Konnexitätszahlung im Konvoi für alle beteiligten Gemeinden eine maximale Summe von 147.500 Euro ergebe. Im Vergleich dazu hätte die bisherige Förderung lediglich 41.510 Euro eingebracht. Sie schätze, dass die Gemeinde Schlat durch die Umstellung zwischen 4.000 und 6.000 Euro einsparen könne, abhängig von den zukünftigen Investitionen und Zahlungen an die Firma RES. Sie habe daher entschieden, die Umstellung vorzunehmen, da dies in ihrem Zuständigkeitsbereich liege. Sie ergänzte, dass die Gemeinden Heiningen und Eschenbach ebenfalls die Umstellung beschlossen hätten, da die Konvoi-Struktur eine einheitliche Vorgehensweise erfordere, sei ihr keine andere Möglichkeit geblieben, als ebenfalls zuzusagen. Solange keine Mittel aus der bisherigen Förderung abgerufen worden seien, sei ein Wechsel möglich. Sie betonte, dass die Umstellung keine Nachteile mit sich bringe.