18.02.2026

Wichtige Hinweise zur bevorstehenden Landtagswahl am 08.03.2026

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Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 06.03.2026 beantragt und abgeholt werden. Für Freitagnachmittag wird bis 18.00 Uhr eine Rufbereitschaft eingerichtet. Die Rufbereitschaft ist über 07161 / 98 73 97-0 (Frau Rau) erreichbar. 

Bitte bringen Sie zur Erteilung von Briefwahlunterlagen die Ihnen zugestellte Wahlbenachrichtigung und den ausgefüllten Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit. Wahlscheine können nur schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bereits beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er diesen verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Am Samstag, 07.03.2026 ist die Rufbereitschaft des Bürgermeisteramts in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Rufnummer 07161 / 98 73 97-0 (Frau Rau) erreichbar.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können, wenn sie nachweisen können, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt haben, bis am Sonntag, 08.03.2026, 15.00 Uhr einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Die gleiche Frist gilt bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (mit ärztlichem Attest) oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Der hellrote verschlossene Wahlbriefumschlag, der den unterschriebenen Wahlschein und den verschlossenen graue Stimmzettelumschlag mit darin enthaltenem gekennzeichnetem amtlichem Stimmzettel enthält, muss spätestens bis Sonntag, den 08.03.2026, 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Schlat, Hauptstraße 2, 73114 Schlat eingehen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten, falls Sie den kostenlosen Rücksendeservice der Deutschen Post AG nutzen wollen, die werktäglich (von Montag bis Samstag) Wahlbriefe befördern wird.

Allgemeine Hinweise

Im Übrigen verweisen wir auf die bereits erfolgten Veröffentlichungen zur Landtagswahl in den Schlater Mitteilungsblättern.

Wahllokal

Das rollstuhlgerechte Wahllokal befindet sich im Feuerwehr-/Bürgerhaus, Hauptstraße 4, Bürgersaal. Bitte benutzen Sie gegebenenfalls auch den Aufzug!

Ihre Gemeindeverwaltung


Kategorie: mitteilungen