
Leinenpflicht und Hundehaufen auf öffentlichen Wegen
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Vermehrt erreichen die Gemeindeverwaltung Klagen über die hinterlassenen "Geschäfte" von Vierbeinern. Wir appellieren deshalb an alle Hundebesitzer, bereits vorab zwei bis drei Hundetoilettentüten an den Hundetoiletten abzureißen, um diese zu den nächsten Spaziergängen mitzunehmen. Bitte entsorgen Sie die vollen Hundetoilettentüten möglichst in die aufgestellten Hundetoiletten.
Hundekot sollte auch nicht im Bereich von Grundstückseinfriedigungen hinterlassen werden. Denken Sie bitte daran, dass im Herbst viele Hecken zurückgeschnitten werden und es bei den Schneidearbeiten oder beim Einsammeln des Heckenrückschnitts sehr unangenehm ist, mit Hundekot in Berührung zu kommen. Wenn sich das Geschäft an dieser Stelle nicht vermeiden lässt, muss der Hundekot umgehend eingesammelt und in der Hundetoilette entsorgt werden.
Alle Schlater Hundehalterinnen und Hundehalter sind außerdem verpflichtet, ihre Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, auf öffentlichen Feldwegen entlang der Wohnbebauung sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Dies dient der Rücksichtnahme auf die großen und kleinen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Ihre Gemeindeverwaltung