Zum Hauptinhalt springen
28.01.2022

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 31. Januar 2022

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:


Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan

Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen erläuterte, bei der Einbringung des Haushalts 2022 konnte bereits die Novembersteuerschätzung berücksichtigt werden. Für 2022 werde ein Wirtschaftswachstum von 4,1 Prozent prognostiziert und es könne mit deutlich höheren Steuereinnahmen als in 2021 gerechnet werden. Damit werde sich die Finanzsituation der Kommunen stabilisieren. Es sei jedoch auch eine deutlich stärkere Inflationsrate zu erwarten und der Ukraine-Konflikt stehe vor der Türe. Der Jahresabschluss der Gemeinde Schlat für das Haushaltsjahr 2020 sei trotz Corona-Pandemie mit einem Überschuss von rund 235.000 Euro sehr gut ausgefallen und diene nun als Berechnungsgrundlage für die Steuerkraft der Gemeinde im Jahre 2022. Das bedeutet, die Gemeinde muss in 2022 niedrigere Umlagen an das Land, die Region und den Landkreis bezahlen und erhält gleichzeitig höhere Mittelzuweisungen als im vergangenen Jahr. Damit stehen der Gemeinde gegenüber dem Vorjahr rund 313.000 mehr zu Verfügung.

Demgegenüber steht ein sehr hoher Finanzierungsbedarf der Gemeinde mit einem Investitionsvolumen von rund 3,4 Millionen Euro für die Erschließung des Baugebiets „Süßener Wiesen II, die Verlängerung des Weilerbachwegs, den Ausbau der Wasserbergstraße und für die Sanierung des Regenüberlaufbeckens Weilerbach samt Erneuerung der Elektrotechnik. Der Haushalt biete auch dieses Jahr keine großen Spielräume und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben von Bund und Land müssen erfüllt werden.

Sie erläuterte dem Gemeinderat ausführlich die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2022. Für 2022 sei ein ordentliches Ergebnis von plus 123.300 Euro eingeplant. Das durch die Corona-Pandemie prognostizierte ordentliche Ergebnis von minus 71.100 Euro in 2021 habe sich nicht bewahrheitet. Stattdessen könne für 2021 mit einem positiven Ergebnis von 50.000 Euro oder sogar mehr gerechnet werden, das der Rücklage zugeführt werde und zum Ausgleich zukünftiger Defizite zur Verfügung stehe. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werde mit rund 500.000 Euro in 2021 um rund 300.000 Euro besser als geplant ausfallen. Für die kommenden beiden Jahre sei jedoch mit wieder abnehmenden Überschüssen zu rechnen.

Um eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben zu können, werde weiterhin eine Konzentration der Verwaltung auf die Kernaufgaben notwendig sein. Weitere Möglichkeiten zum Gegensteuern bei den Haushaltsrisiken seien die Steigerung der Attraktivität der Gemeinde als Gewerbestandort und Wohnstandort. Der Personalaufwand der Gemeinde werde so gering wie möglich gehalten und entspreche den gesetzlichen Vorschriften.

Am Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahre 2024 werde der Schuldenstand voraussichtlich rund 432.900 Euro und der Stand der liquiden Mittel knapp 2,5 Millionen Euro betragen. Die Verschuldung pro Einwohner werde im Jahre 2024 rund 208 Euro betragen und liegt damit weit unter der Verschuldung pro Einwohner von Gemeinden gleicher Größenklasse. Damit verschaffe sich die Gemeinde einen Handlungsspielraum für zukünftige Investitionen. Insgesamt sei der Haushaltsausgleich durch die Sonderergebnisse bei den Bauplatzverkäufen und die vorhandene Überschussrücklage gewährleistet. Der Haushaltsplan 2022 entspreche den gesetzlichen Vorschriften und sei genehmigungsfähig.

Der Gemeinderat nahm die Haushaltssatzung beziehungsweise den Haushaltsplan 2022 nach kurzer Fragerunde zur Kenntnis mit dem Ziel, diesen in der Februarsitzung zu beschließen.


Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 01.01.2022

Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen erläuterte, die Grundsteuer A wurde letztmals zum 01.01.2005 von 300 v.H. auf 320 v.H. erhöht. Der Verwaltungsvorschlag zur Erhöhung auf 390 v.H. orientiert sich am Durchschnittsatz der Kreisgemeinden, dieser liegt bei rd. 385 v.H., Stand 25.11.2021. Die Bandbreite der Hebesätze im Landkreis liegt zwischen 280 v.H. und 540 v.H. Bezogen auf die letzte Änderung entspricht das einer jährlichen Steigerung von rd. 1,3 %. Die erwarteten Mehreinnahmen in diesem Bereich betragen jährlich ca. 2.000 Euro. Die Grundsteuer B wurde letztmals zum 01.01.2007 von 310 v.H. auf 350 v.H. erhöht. Von den derzeit 38 Landkreisgemeinden haben lediglich 4 Kommunen einen niedrigeren Hebesatz als die Gemeinde Schlat. Der Verwaltungsvorschlag zur Erhöhung auf 390 v.H. orientiert sich am Durchschnittsatz der Kreisgemeinden, dieser liegt bei rd. 396 v.H., Stand 25.11.2021. Die Bandbreite der Hebesätze im Landkreis liegt zwischen 250 v.H. und 520 v.H.. Bezogen auf die letzte Änderung entspricht das einer jährlichen Steigerung von rd. 0,8 %.

Der Gemeinderat lehnte die vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 390 v.H. mit fünf Ja-Stimmen gegen fünf Nein-Stimmen ab und stimmte einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 360 v.H. sowie einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 370 v.H., jeweils zum 01.01.2022, mit sieben Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen zu. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Erhöhung der Gewerbesteuer um einen noch festzulegenden Hebesatz zu erarbeiten.

Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, einer Doppelgarage und vier PKW-Stellplätzen, Flurstück 966/4, Reichenbacher Straße 47

Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger teilte mit, die Bauherrschaft plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, einer Doppelgarage und vier PKW-Stellplätzen im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans „Reichenbacher Straße“. Da die vier PKW-Stellplätze außerhalb der hierfür gekennzeichneten Fläche errichtet werden sollen, war eine Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung erforderlich. Außerdem ist nach den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans der Bau einer Zisterne mit gedrosseltem, permanent offenem Abfluss zum Sammeln des Dachflächenwassers vorgeschrieben. Der Gemeinderat stimmte in Bezug auf die Anordnung der PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans mit einer Enthaltung zu. Die offenen Stellplätze dürfen, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt überdacht werden sollen, aus Gründen der Verkehrssicherheit beim Einfahren in die Landesstraße, seitlich nicht geschlossen werden.


Bauantrag auf Wohnhausneubau mit Carport, Flurstück 125/1, Jahnstraße 11

Die Bauherrschaft plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppel-Carport im unbeplanten Innenbereich. Zum ursprünglichen Bauvorhaben lag bereits eine Baugenehmigung vor. Da sich der Baugrund als aus massivem Fels bestehend herausstellte, musste umgeplant werden. So wurde das Gebäude um einen halben Meter angehoben und dafür das Dach flacher als bisher ausgeführt, damit die bisher geplante Firsthöhe nicht überschritten wird. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben mir einer Enthaltung erneut zu.

Bauantrag auf Installation von Werbeanlagen, Flurstück 59/1, Reichenbacher Straße 29/1

Die Bauherrschaft plant im unbeplanten Innenbereich die Anbringung von Werbeanlagen an das bestehende Wohn- und Geschäftshaus in der Reichenbacher Straße. Das Wohn- und

Geschäftshaus befindet sich in einem Mischgebiet. Bei den Werbeanlagen handelt sich um farbige Bilder zum Motiv Kuh beziehungsweise Kuhkopf und um Fassadenbanner beziehungsweise um schwenkbare Fahnen mit den Abmessungen vier auf einen Meter. Damit handelt es sich nicht um verfahrensfreie Werbeanlagen nach der Landesbauordnung, die bis zu einem Quadratmeter Ansichtsfläche im Innenbereich ohne Genehmigung möglich wären. Die Werbeanlagen sollen teilweise auf die Fassade aufgemalt und teilweise als Dibond-Platten an der Fassade befestigt werden. Die Werbeanlagen sollen den Durchfahrtsverkehr auf den Hofladen und die Gastwirtschaft aufmerksam machen.

Der Gemeinderat erteilte das kommunale Einvernehmen mit acht Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen zu diesem Bauantrag.

Annahme von Spenden im Jahr 2021

Die Gemeinde Schlat hat im Jahr 2021 Spenden im Wert von insgesamt 2.067,50 Euro eingenommen. Dieser Betrag setzt sich aus Geldspenden von Privatpersonen und der Sachspende eines Gewerbetreibenden zusammen. Die Spenden kamen dem Kinderhaus Sonnenschein, der Grundschule, der Grundschulbetreuung, dem Seniorenclub und der Feuerwehr zugute. Allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlichen Dank. Der Gemeinderat nahm alle Spenden einstimmig an.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Sachstand Corona-Pandemie
    Der stellvertretende Bürgermeister Aichinger berichtete, aktuell gebe es neun Corona-Infizierte in der Gemeinde. Im Kinderhaus Sonnenschein musste eine Kindergartengruppe wegen eines vom Gesundheitsamt festgestellten Ausbruchsgeschehens ab vergangenem Samstag geschlossen werden. Ausreichende Testkapazitäten sind in der Grundschule und im Kindergarten vorhanden.

  • Geplante Fällung von Eichen am Waldsportplatz
    Forstrevierleiter Schwarz plant die Fällung von fünf der elf Eichen am Waldsportplatz für Freitag, 18. Februar oder Freitag, 25. Februar 2022. Diese müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit und wegen eines Befalls mit dem Eichenprozessionsspinner gefällt werden. Die Kreisstraße zwischen Schlat und Süßen muss dazu mehrmals kurzzeitig voll gesperrt werden. An gleicher Stelle ist die Neupflanzung einer geeigneten Baumart geplant.

  • Anschlussunterbringung von Geflüchteten
    Die Gemeinde ist nach einem Bescheid vom Landratsamt verpflichtet, zum 01. April 2022 weitere fünf Geflüchtete in der Anschlussunterbringung aufzunehmen. Aktuell stehen der Gemeinde keine Räumlichkeiten zur Verfügung, um weitere fünf Personen unterbringen zu können.


Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Nach oben