02.02.2026

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2026

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 26.01.2026
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.


Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung. Aus der Bürgerschaft waren sieben Zuhörer anwesend. Fragen wurden keine gestellt.

 

Einbringung der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplans 2026 mit Investitions- und Finanzplan Vorberatung

Bürgermeisterin Gansloser sowie Frau Schleicher-Frey erläutern die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans 2026. Dieser wird vor dem Hintergrund einer angespannten finanziellen Lage eingebracht. Für die Jahre 2026 bis 2029 ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 22,3 Mio. Euro vorgesehen, davon 2,5 Mio. Euro im Jahr 2026. Die Umsetzung vieler Maßnahmen ist maßgeblich von Fördermitteln, insbesondere der Städtebauförderung, abhängig.

Die Investitionsschwerpunkte liegen insbesondere im Bereich der Kinder- und Grundschulbetreuung sowie in der Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen. Vorgesehen sind unter anderem Grundstückserwerbe, die Sanierung des Rathauses, die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs sowie Investitionen in die Kinderbetreuung.

Für das Jahr 2026 wird mit Erträgen von rund 5,2 Mio. Euro und Aufwendungen von rund 5,4 Mio. Euro gerechnet, sodass kein ausgeglichener Haushalt erreicht wird. Die größten Ausgabeposten stellen Personalaufwendungen sowie Umlagen dar. Trotz steigender Erträge verbleibt ein Defizit. Im Finanzhaushalt wird 2026 ein Zahlungsmittelüberschuss erwartet, ab 2027 jedoch mit Defiziten gerechnet.

Die Finanzierung der Investitionen soll über Fördermittel, Grundstückserlöse sowie Kreditaufnahmen erfolgen. Insgesamt sind bis 2029 Kreditaufnahmen vorgesehen. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der Entwicklung von Steuereinnahmen, Umlagen und Förderprogrammen.

Im Gremium wurden einzelne Punkte beraten, darunter die Aufnahme weiterer Investitionen, die personelle Entwicklung sowie die mittelfristige Liquidität der Gemeinde.

Der Gemeinderat nahm den Haushaltsplan zur Vorberatung zur Kenntnis. Die vorgebrachten Änderungsanträge werden von der Verwaltung aufgenommen.

  

Einführung der Satzung über die Plakatierung an öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet Schlat (Plakatierungssatzung)

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte die Einführung einer Plakatierungssatzung für öffentliche Flächen im Gemeindegebiet. Ziel ist eine rechtssichere und einheitliche Regelung, insbesondere im Hinblick auf anstehende Wahlen. 

Die Satzung orientiert sich an der bisherigen Praxis und enthält Regelungen zur Anzahl der Plakate, zu Aufstell- und Entfernungsfristen sowie zum Antragsverfahren. Die Gebühr für eine Genehmigung beträgt weiterhin 26 Euro. Die Regelungen gelten ausschließlich für den öffentlichen Raum, insbesondere für Plakatierungen an Straßenlaternen und Bauzaunstandorten der Gemeinde.

Im Gremium wurde unter anderem die Größe der Plakate beraten. Dabei wurde vorgeschlagen, die maximale Plakatgröße auf das Format A1 festzulegen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über die Plakatierung an öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet Schlat. Ergänzend wurde festgelegt, dass Plakate bis zur Größe A1 zulässig sind.

 

Bauantrag auf Neubau eines Tiny-Hauses mit Carport, Flst. 199/9, Erlenweg 4

Gemeinderat J. Mühlhäuser erklärte sich für befangen und nahm im Zuschauerbereich Platz.

Der Bauantrag für den Neubau eines Tiny Hauses mit Carport auf dem Flurstück 199/9 wurde vorgestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“ und entspricht den dortigen Festsetzungen. Die vorgesehenen Maße sowie die Dachneigung halten die Vorgaben ein. Der Carport ist als zulässige Grenzbebauung geplant. Insgesamt sind ausreichend Stellplätze vorgesehen, die Abstandsflächen werden eingehalten.

Im Gremium wurde angemerkt, dass grundsätzlich auch eine dichtere Bebauung denkbar und gewünscht gewesen wäre. Zudem wurde die Situation während der Bauphase hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen angesprochen.

Der Gemeinderat erteilte das kommunale Einvernehmen zum Bauantrag gemäß § 30 i. V. m. § 36 BauGB mit neun Ja-Stimmen und einer Enthaltung.

 

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flurstück 199/3, Erlenweg 7

Beratung und Beschlussfassung

Der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Erlenweg 7 wurde vorgestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans in einem allgemeinen Wohngebiet und entspricht dessen Festsetzungen. Die geplanten Maße sowie die Dachneigung halten die Vorgaben ein. Die Doppelgarage ist als zulässige Grenzbebauung mit extensiver Begrünung vorgesehen, zudem sind die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen.

Darüber hinaus wurden Befreiungen für eine Wärmepumpe, eine Stützmauer und einen Pool beantragt. Vergleichbare Befreiungen wurden in der Vergangenheit bereits erteilt, die Abstandsflächen werden eingehalten.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das kommunale Einvernehmen zum Bauantrag sowie die beantragten Befreiungen gemäß § 30 i. V. m. § 36 und § 31 BauGB.

 

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im UG und Stellplatz, Flurstück 966/4, Reichenbacher Straße 47 (Kenntnisgabeverfahren)

Kenntnisnahme

Der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Untergeschoss und Stellplatz auf dem Flurstück 966/4 (Reichenbacher Straße 47) wurde vorgestellt. Die Planung wurde gegenüber früheren Entwürfen verkleinert. Alle Flächen liegen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

Es handelt sich um ein Kenntnisgabeverfahren, sodass die Baugenehmigung bereits vorliegt und an dieser Stelle dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird.

Der Gemeinderat nahm den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und Carport, Flurstücke 794/3 und 76, Breiteweg 20

Beratung und Beschlussfassung

Die Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 794 im Bereich Breiteweg wurde vorgestellt. Ziel ist die Klärung der Bebaubarkeit der Grundstücke, insbesondere im Hinblick auf eine Einordnung nach § 34 BauGB sowie die Orientierung an der bestehenden Umgebungsbebauung. Zudem werden Fragen zur Zulässigkeit von Garagen, Nebenanlagen und möglichen Bauformen sowie zur gemeinsamen Bebauung angrenzender Grundstücke geprüft.

Das Grundstück ist grundsätzlich erschlossen, jedoch bestehen noch Unklarheiten hinsichtlich der bestehenden Anschlüsse. Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben grundsätzlich, weist jedoch auf mögliche rechtliche Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf den Außenbereich, hin.

Im Gremium wurde das Vorhaben überwiegend positiv bewertet, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum. Angeregt wurde, bei der Orientierung an der Umgebungsbebauung mehrere Bestandsgebäude zu berücksichtigen.

Der Gemeinderat stimmte den Ziffern 1 bis 5 der Bauvoranfrage unter der Maßgabe zu, dass ebenfalls die Gebäude Breiteweg 17 und 18 bei der Orientierung herangezogen werden. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

 

Kinderhaus Sonnenschein - Handlungsmöglichkeiten auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie / weitere Vorgehensweise

Die Handlungsmöglichkeiten zum Kinderhaus Sonnenschein wurden auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie erneut beraten. Untersucht wurden insbesondere die beiden Standorte Jahnstraße und Schulstraße hinsichtlich baulicher Umsetzung, Kosten sowie Verkehrs- und Parksituation. Ziel ist die Erweiterung der Kapazitäten sowie die Berücksichtigung des zukünftigen Betreuungsbedarfs, insbesondere im Zusammenhang mit der Grundschulbetreuung.

Für beide Standorte wurden verschiedene Varianten für Neubau- und Sanierungslösungen entwickelt. Ein besonderer Fokus lag auf der Verbesserung der Verkehrsführung, insbesondere beim Bring- und Abholverkehr, sowie auf der Gestaltung der Außenanlagen. Zudem wurde die enge Verzahnung zwischen Kindergarten, Grundschule und Gemeinde als wichtiger Bestandteil der weiteren Planung hervorgehoben.

Eine abschließende Entscheidung über den Standort wurde noch nicht getroffen. Eine detaillierte Kostenberechnung soll erst nach Auswahl einer Vorzugsvariante erfolgen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Planungsbüro mit der weiteren Ausarbeitung ausgewählter Varianten zu beauftragen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Fördermöglichkeiten für Sanierung und Neubau weiter zu klären.

 

Bekanntgabe und Verschiedenes

Bürgermeisterin Gansloser informierte über einen Förderbescheid in Höhe von 40.000 Euro für die Schaffung neuer Betreuungsplätze im Naturkindergarten. 

Weiterhin wurde die Situation während der jüngsten Schneeperiode thematisiert. Der Räumdienst habe unter schwierigen Bedingungen gearbeitet. Neben einzelnen Beschwerden wurde die Leistung des Bauhofs und des beauftragten Räum- und Streuunternehmens vom gesamten Gemeinderat positiv bewertet und gewürdigt.

Im Rahmen des Stellungnahmerechts der Bürgerschaft wurde seitens dieser insbesondere die weitere Entwicklung des Kinderhaus- und Schulstandorts angesprochen. Dabei wurde die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einbindung von Schule, Kindergarten und Bürgerschaft sowie einer ganzheitlichen Planung betont. Auch Aspekte wie Schulhofgestaltung, Verkehrssituation und Sicherheit wurden angesprochen und sollen in den weiteren Planungen berücksichtigt werden.