Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung „Flurstück 75“
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Der Gemeinderat der Gemeinde Schlat hat am 07.07.2025 in öffentlicher Sitzung für das Gebiet südlich des Mühlewegs gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Gemeindeordnung (GemO) die Einbeziehungssatzung „Flurstück 75“ beschlossen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Satzungsgebietes ist der Lageplan der Einbeziehungssatzung vom Büro mquadrat vom 10.06.2025 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 34 Abs. 6 und § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die Einbeziehungssatzung kann einschließlich ihrer Begründung im Rathaus der Gemeinde Schlat, Hauptstraße 2, 73114 Schlat zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis nach § 44 BauGB
Sind durch den Erlass, die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Einbeziehungssatzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit seines Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Schlat, den 09.01.2026

Karin Gansloser
Bürgermeisterin
Satzung zur Festlegung der Grenzen Flurstück 75 (pdf; 151 kB)
Planzeichenerklärung gemäß § 2 Abs. 4 PlanzV 90 (pdf; 611 kB)
Begründung zur Einbeziehungssatzung Flst. 75 (pdf; 521 kB)