15.12.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 08. Dezember 2025

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Bericht zur Gemeinderatsitzung am 08.12.2025
Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.


Änderung der Hundesteuersatzung
Anpassung der Steuersätze zum 01.01.2027

Bürgermeisterin Gansloser berichtete, dass die Hundesteuer in der Gemeinde seit dem Jahr 2020 nicht mehr angepasst worden sei. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer auf Grundlage des § 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz und stellt eine öffentlich-rechtliche Abgabe dar, der keine konkrete Gegenleistung gegenübersteht. Ihre Höhe bemisst sich nicht nach einem bestimmten Aufwand. Unabhängig davon wurde auf gemeindliche Aufwendungen wie Straßenreinigung durch Hundekot, das Aufstellen von Abfallkörben sowie die Bereitstellung von Hundekottüten hingewiesen.

Für die Gemeinde Schlat hat die Hundesteuer vorrangig die Funktion einer kommunalen Lenkungsabgabe. Sie dient dem ordnungspolitischen Ziel, die Anzahl der in der Gemeinde gehaltenen Hunde zu begrenzen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Hundehaltern, Nicht-Hundehaltern und der Verwaltung herzustellen. Der Zweck der Einnahmeerzielung tritt dabei in den Hintergrund.

Bei der Festlegung der Steuersätze sei stets eine Abwägung zwischen der Lenkungsfunktion der Steuer und einer zumutbaren sowie angemessenen Belastung der Hundehalter vorzunehmen. Die Bürgermeisterin betonte, dass es geboten sei, gemeindliche Satzungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, Steuersätze gegebenenfalls anzupassen und aktuelle Rechtsprechung einzuarbeiten.

Sie führte weiter aus, dass Anpassungen von Gebühren und Steuersätzen notwendig seien, um frühzeitig auf finanzielle und strukturelle Entwicklungen reagieren zu können und eine kontinuierliche Anpassung sicherzustellen. Da seit 2020 keine Änderungen vorgenommen worden seien, bestehe entsprechender Handlungsbedarf. Eine regelmäßige Überprüfung sei zudem erforderlich, um Forderungen, Schlüsselzuweisungen sowie die Steuerkraft der Gemeinde langfristig zu sichern.

Üblicherweise orientiere sich die Anpassung der Hundesteuer an den Entwicklungen in den Nachbarkommunen. In diesem Zusammenhang verwies sie auf aktuelle Presseberichte, wonach mehrere Gemeinden ihre Hundesteuer erhöht hätten. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde zum 01.01.2027.

 

Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nord“
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen 
- Satzungsbeschluss

Bürgermeisterin Gansloser erläutert, dass der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Anwänder, Erweiterung Nord“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen hatte. Zu diesem Zeitpunkt standen die Festsetzung zur Einzelhandelsnutzung sowie die Konkretisierung und Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde noch aus. Nach Abschluss dieser Punkte wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 13.10.2025 bis 14.11.2025 durchgeführt; gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein, aus der Öffentlichkeit jedoch keine Anregungen. Die Stellungnahmen seien gesammelt beigefügt und in einem Abwägungsvorschlag mit Beschlussempfehlung der Verwaltung aufbereitet.

Die Anregungen des Landratsamtes betreffen insbesondere die Ausgleichsmaßnahmen. Daraus resultieren teilweise Anpassungen im Umweltbericht, die jedoch keine Auswirkungen auf die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und damit auf den Umfang der Ausgleichsmaßnahmen haben. Zudem wurde auf die Sicherung der Ausgleichsflächen hingewiesen, die – mit Ausnahme der Maßnahmen aus dem Ökokonto – durch vertragliche Regelungen mit dem künftigen Bauherrn erfolge. Hinsichtlich der Lärmsituation im Plangebiet wurde auf arbeitsplatzbezogene Grenzwerte nach der Arbeitsstättenverordnung hingewiesen; diese werden nicht festgesetzt, sondern als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

Das Landwirtschaftsamt nahm zur Geruchsimmissionsprognose Stellung und wies auf eine unzutreffende Einschätzung im Gutachten zur ausgesiedelten Pferdehaltungsstelle hin. Aufgrund des Abstandes zum Plangebiet ist dennoch nicht mit einer nennenswerten Mehrbelastung zu rechnen, sodass sich hieraus keine Konsequenzen für den Bebauungsplan ergeben.

Weitere eingegangene Stellungnahmen brachten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nord“ sowie die örtlichen Bauvorschriften entsprechend der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschließen. Mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses erlangen der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Rechtskraft.

Der Gemeinderat nahm einstimmig die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem beigefügten Vorschlag.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes 

  • Bürgermeisterin Gansloser erklärte, dass die finanzielle Situation der Gemeindestiftung weiterhin angespannt sei. Spenden seien nach wie vor willkommen, um die Gründung der Stiftung ermöglichen zu können. Sie bedauerte die Abwesenheit der Presse, da diese zur weiteren Verbreitung der Informationen hätte beitragen können, regte jedoch an, das Thema weiterhin persönlich sowie über das Mitteilungsblatt und über Instagram zu kommunizieren.
  • Bürgermeisterin Gansloser informierte über die Möglichkeit, eine KI-gestützte Protokollierung einzuführen, insbesondere vor dem Hintergrund der Abgänge von Herrn Wolff sowie der steigenden Anforderungen an die Protokollerstellung. In diesem Zusammenhang habe sie Kontakt zu dem Unternehmen Speechmind aufgenommen, das eine entsprechende Lösung anbiete.

Im Vergleich zu Regisafe, welche seit zwei Jahren eine ähnliche Funktionalität in Aussicht gestellt, diese jedoch bislang nicht umgesetzt habe, sei Speechmind bereits einsatzbereit. Das Unternehmen arbeite DSGVO-konform und nutze europäische Server. Die Kosten beliefen sich auf etwa 1.000 Euro pro Jahr; alternativ sei ein dreimonatiges Probeabonnement für 399 Euro möglich.

BMin Gansloser hob hervor, dass die Nutzung der App mit geringem technischem Aufwand verbunden sei und die Protokollierung erleichtern könne. Sie verwies dabei auf den hohen zeitlichen Aufwand der bisherigen Protokollerstellung.

Weiter erläuterte sie, dass die Einführung einer KI-gestützten Protokollierung einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderats erfordere. Speechmind werde bereits in anderen Kommunen eingesetzt und erkenne auch Dialekte gut. Die App erstelle Transkripte, die nachbearbeitet und als Verlaufs- oder Wortprotokolle ausgegeben werden könnten. Sie betonte, dass KI-gestützte Protokolle grundsätzlich nachbearbeitet werden müssten.

Abschließend erklärte BMin Gansloser, dass zunächst eine dreimonatige Testphase eingeführt werden könne und hierfür Einstimmigkeit erforderlich sei. 

Nach einer angeregten Diskussion stimmte der Gemeinderat der Einführung der Testversion einstimmig zu.