Anmeldung der Schulneulinge
27. Januar 2026
Nach den Sommerferien 2026 sind alle Kinder, die bis 30. Juni 2026 ihren sechsten Geburtstag feiern, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 sechs Jahre alt werden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist, dass das Kind den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzt (vorzeitige Einschulung). Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich noch nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen oder bei denen sich dies während des ersten Halbjahres zeigt, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung bzw. Zurückstellung trifft die Schule ggf. unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und evtl. einer pädagogisch-psychologischen Prüfung.
Die im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden.
Die Anmeldung der Schulneulinge findet
am Dienstag, 24. Februar 2026
und
am Mittwoch, 25. Februar 2026
ab 14.30 Uhr
in der Grundschule statt.
Ute Allmendinger
Schulleiterin