Bericht zur Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2026
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Bericht zur Gemeinderatssitzung am11.05.2026
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.
Bauantrag auf Umbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, Flst. 18/3, Schulstr. 25Der Gemeinderat beriet über einen Bauantrag auf Umbau und Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in der Schulstraße.
Gegenstand der Beratung war keine neue Maßnahme, sondern eine Planänderung. Gegenüber der bereits erteilten Baugenehmigung vom 01.09.2025 ist eine Erhöhung des Kniestocks vorgesehen, wodurch sich insbesondere die Gebäudehöhe des Dachgeschosses verändert.
Im Rahmen eines früheren Bauantrags wurde bereits eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachneigung beantragt. Diese weicht mit 25° von der festgesetzten Dachneigung von 30° ab.
Darüber hinaus ergab sich weiterer Befreiungsbedarf:
Die geplante Garage überschreitet als Grenzbau mit einer Wandhöhe von 3,11 m die zulässige Höhe.
Zudem ragt der Dachvorsprung des Wohngebäudes mit ca. 0,80 m in die nicht überbaubare Grundstücksfläche hinein. Die Überschreitung betrifft ausschließlich den Luftraum; eine zusätzliche Inanspruchnahme der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt hierdurch nicht.
Die genannten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans stellen planungsrechtliche Tatbestände dar und bedürfen jeweils einer Befreiung nach § 31 BauGB.
Der Gemeinderat erteilt das kommunale Einvernehmen nach § 30 BauGB i. V. m. § 36 BauGB. Das Gremium erteilt vorsorglich die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 BauGB hinsichtlich des Dachvorsprungs, der Dachneigung und der Wandhöhe der Garage. Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Bauantrag auf Neubau eines Carports, Flst. 213/22, Rommentaler Str. 47
Der Gemeinderat beriet über einen Neubau eines Carports in der Rommentaler Straße.
Geplant ist die Errichtung eines Carports mit zwei längs zur Straße angeordneten Stellplätzen im straßennahen Bereich des Grundstücks. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ist hierbei ein Mindestabstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Dieser Abstand wird nicht eingehalten, da der Carport unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Das Vorhaben widerspricht somit den Festsetzungen des Bebauungsplans, weshalb eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist.
Die Befreiung wird vom Bauherrn damit begründet, dass die Zufahrt über das eigene Grundstück erfolgt und keine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraums entsteht. Aufgrund der offenen und untergeordneten Bauweise des Carports sind zudem keine erheblichen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Das Gremium begrüßt das Vorhaben grundsätzlich und betont, dass Maßnahmen zur Entlastung des öffentlichen Straßenraums positiv zu bewerten seien.
Der Gemeinderat erteilt das kommunale Einvernehmen nach § 30 BauGB i. V. m. § 36 BauGB. Die Befreiung von den Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Unterschreitung des Mindestabstands von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie für längs zur Straße angeordnete Garagen und Carports wird erteilt. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Stiftung Schlat - Beratung und Beschlussfassung über die Errichtungsurkunde
Der Gemeinderat hat sich mit der Errichtung der Stiftung Schlat befasst und die entsprechende Errichtungsurkunde einstimmig mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen beschlossen. Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, dass der Entwurf von der Kreissparkasse vorbereitet wurde und noch einzelne redaktionelle Anpassungen erforderlich seien.
Vorgesehen ist ein siebenköpfiger Stiftungsrat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bürgerschaft und Gemeinderat sowie der Gemeindeverwaltung. Die Ausschreibung für den Stiftungsrat soll bis kurz vor der Sitzung am 29. Juni veröffentlicht werden. Vorschläge aus dem Gemeinderat und der Bürgerschaft sind ebenfalls möglich.
Bei einer möglichen Stimmengleichheit im Stiftungsrat soll künftig das Los entscheiden. Damit soll die Unabhängigkeit der Stiftung betont werden.
Der Gemeinderat genehmigt die Errichtungsurkunde der Stiftung Schlat mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen. Diese umfassen insbesondere: die Anpassung des Stiftungskapitals auf 25.000 Euro, die Korrektur redaktioneller und sprachlicher Fehler, die Festlegung der Zusammensetzung des Stiftungsrats sowie die Änderung der Regelung bei Stimmengleichheit zugunsten eines Losentscheids.
Zudem wird beschlossen, die Ausschreibung zur Besetzung des Stiftungsrats bis kurz vor der Sitzung am 29. Juni zu veröffentlichen. Gemeinderatsmitglieder können der Verwaltung Vorschläge für geeignete Personen unterbreiten.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Neufassung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in Schlat
Der Gemeinderat befasste sich mit der Überarbeitung gemeindlicher Satzungen. Diese sollen künftig in einem einheitlichen Layout und in konsolidierter Form bereitgestellt werden, um Übersichtlichkeit, Bürgerfreundlichkeit und Rechtssicherheit zu verbessern.
Im Mittelpunkt der Beratung stand die Neufassung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Schlat. Vorgesehen ist, neben einer rechtlichen Absicherung durch den Heilungsvermerk, eine neue Regelung zu Reservierungen und Stornierungen. Damit sollen kurzfristige Absagen vermieden und die Nutzung der Räume besser planbar werden.
Vereine und gemeinnützige Organisationen mit regelmäßigen Proben oder Übungseinheiten sind von der neuen Regelung ausgenommen. Weitere inhaltliche Änderungen an der Benutzungsordnung sind nicht vorgesehen.
Der Gemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Schlat in der vorgelegten Fassung mit der Ergänzung zu § 8, dass dieser Paragraph nicht für Vereine und gemeinnützige Organisationen mit regelmäßigen Proben oder Übungseinheiten gilt. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Neufassung der Katzenschutzverordnung
Der Gemeinderat hat sich erneut mit der kürzlich beschlossenen Katzenschutzverordnung befasst. Diese musste aufgrund eines formalen Fehlers nochmals behandelt werden.
Der bislang unterhalb der Ausfertigung angebrachte Heilungsvermerk gemäß § 4 wird künftig oberhalb der Ausfertigung aufgenommen. Dadurch wird klargestellt, dass etwaige formelle Mängel nach Ablauf der Jahresfrist nicht mehr geltend gemacht werden können und bei einer möglichen rechtlichen Überprüfung keine formalen Zweifel an der Verordnung entstehen.
Die Anpassung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der bereits beschlossenen Regelung.
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Katzenschutzverordnung einschließlich des erforderlichen Heilungsvermerks. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Beschluss zur Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Anpassung örtlicher Entgeltregelungen an § 2b UStG
Der Gemeinderat befasste sich mit der Aufhebung einer im Zuge der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz erlassenen Satzung vom 13.02.2023.
Aus Seiten der Verwaltung wird erläutert, dass die damalige Satzung Regelungen zur Backhausordnung, zur Entgeltregelung für die kurzfristige Vermietung der Bürgerhausräume sowie zum Geschirrmobil enthielt. Diese Inhalte seien inzwischen in die jeweiligen Fachsatzungen bzw. vertraglichen Regelungen überführt worden.
Aus Sicht der Verwaltung sei es daher folgerichtig, die Satzung insgesamt aufzuheben und eine entsprechende Aufhebungssatzung zu erlassen.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Anpassung örtlicher Entgeltregelungen an § 2b Umsatzsteuergesetz vom 13.02.2023 entsprechend der Anlage 1. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Verwendung der Fördermittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes (LuKIFG)
Bürgermeisterin Gansloser leitete den Tagesordnungspunkt zur Verwendung der Bundesfördermittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur ein. Sie stellte klar, dass es sich nicht um Sonderschulden handelt, sondern um ein Förderprogramm für kommunale Projekte mit bestimmten Voraussetzungen.
Für die Gemeinde Schlat steht daraus ein Fördervolumen von rund 1,1 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel können für Investitionsprojekte eingesetzt werden, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter anderem einen Mindestumfang von 50.000 Euro sowie einen Maßnahmenbeginn nach dem 01.01.2025 und eine Fertigstellung bis spätestens 31.12.2042.
Bundesmittel dürfen nicht mit anderen Bundesförderungen kombiniert werden, Landesförderungen sind jedoch zulässig. Zur Umsetzung der komplexen Vorgaben hat die Verwaltung gemeinsam mit Frau Schleicher-Frey ein Verfahren zur Abwicklung und Priorisierung geeigneter Projekte erarbeitet.
Frau Schleicher-Frey stellte die komplexen Förderbedingungen vor. Besonders zu beachten sind das Doppelförderverbot bei Bundesprogrammen, Vorgaben des EU-Beihilferechts sowie die Einhaltung vergabe- und wirtschaftlichkeitsrechtlicher Anforderungen. Ziel ist es, die Fördermittel rechtssicher und ohne Risiko von späteren Rückforderungen einzusetzen.
Auf dieser Grundlage wurde ein Maßnahmenportfolio erarbeitet, das verschiedene Projektkategorien umfasst. Dazu zählen insbesondere Sanierungen öffentlicher Gebäude wie Bürgerhaus und Rathaus sowie Maßnahmen im Bereich Feuerwehr und Infrastruktur. Bereits beschaffte Fahrzeuge, wie ein Traktor und ein Feuerwehrfahrzeug, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls berücksichtigt werden. Weitere Projekte befinden sich noch in der Prüfung.
Nicht förderfähig sind hingegen unter anderem Grundstückserwerbe sowie bestimmte Maßnahmen in wirtschaftlichen Bereichen oder Gebührenhaushalten.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der abschließenden Auswahl der Projekte im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes. Die Verwaltung erhält zudem die Befugnis zur Anmeldung der Maßnahmen, zur Abgabe der Verwendungsnachweise sowie zur Vornahme erforderlicher Änderungen. Der Gemeinderat ist regelmäßig über den Sachstand zu informieren. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Frau Schleicher-Frey berichtet abschließend über die Mai-Steuerschätzung. Sie erklärt, dass die Steuereinnahmen der Kommunen im Vergleich zur Herbstprognose bis 2030 um etwa 2,8 bis 3 % sinken könnten. Die genaue Auswirkung auf Baden-Württemberg sei noch unklar, da die Regionalisierung der Daten ausstehe.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, dass es unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Verschiedenes“ keine weiteren Mitteilungen der Verwaltung gebe. Wortmeldungen aus dem Gremium erfolgten nicht.
Ein Besucher nahm anschließend zur Gründung der Gemeindestiftung Stellung und äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis.
Bürgermeisterin Gansloser dankte für den ursprünglichen Anstoß sowie die Unterstützung, die zur Umsetzung des Vorhabens beigetragen habe.
Anschließend schloss sie die öffentliche Sitzung und dankte den Anwesenden für ihre Teilnahme.