
Neues Namensrecht ab 01. Mai 2025
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Zum 01. Mai 2025 tritt in Deutschland ein modernisiertes Namensrecht in Kraft. Es bringt mehr Wahlfreiheit und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Namensgebung – zum Beispiel bei Eheschließungen, Lebenspartnerschaften oder nach einer Scheidung. Auch für Kinder gibt es neue Optionen.
Was sich genau ändert und welche Möglichkeiten Sie künftig haben, wird Ihnen Schritt für Schritt in den folgenden Erklärvideos vom Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg dargestellt und führen Sie durch die wichtigsten Neuerungen:
Erklärvideo Namensrecht Ehe
Erklärvideo Namensrecht Kind
Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen im Standesamt selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.