03.08.2026

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 27. Juli 2026

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 27.07.2026
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.

Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Gemeinde Schlat gemäß § 95 b Abs. 1 GemO

Der Jahresabschluss schließt mit einem Überschuss von rund 825.000 Euro ab. Auch das ordentliche Ergebnis fiel entgegen dem ursprünglich geplanten Defizit positiv aus. Maßgeblich hierfür waren insbesondere höhere Gewerbesteuereinnahmen sowie zusätzliche Erlöse und Zinserträge. Die Aufwendungen lagen insgesamt nur leicht über dem Plan.

Die Gemeinde konnte ihre Liquidität auf rund 2,5 Millionen Euro erhöhen. Im Jahr 2025 war keine neue Kreditaufnahme erforderlich. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag zum Jahresende bei lediglich 63 Euro und damit deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg. Auch die Eigenkapitalquote entwickelte sich positiv und stieg auf rund 78 Prozent.

Bürgermeisterin Gansloser bewertete die finanzielle Entwicklung der Gemeinde insgesamt als erfreulich. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass in den kommenden Jahren mit steigenden finanziellen Herausforderungen zu rechnen ist.

Zwei kleinere Übertragungsfehler in den vorgelegten Unterlagen wurden im Rahmen der Sitzung berichtigt. Die zugrunde liegenden Berechnungen und Tabellen waren davon nicht betroffen.

Der Jahresabschluss 2025 der Gemeinde Schlat zum 31.12.2025 wurde gemäß der vorgelegten Anlage mit den eingearbeiteten Berichtigungen festgestellt. Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss einstimmig zu. 

Der Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht 2025 kann noch bis zum 11.08.2026 im Rathaus Zimmer 2 eingesehen werden.

 

Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Schlat Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2026 und zum 01.09.2027

Der Gemeinderat befasste sich mit der Änderung der Satzung über die Benutzung und Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. Elternbeiträge werden zum 01.09.2026 und 01.09.2027 angepasst, basierend auf den gemeinsamen Empfehlungen von Kirchen und Landesverbänden. So werden die Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2026/2027 pauschal um 4,5 % und im Kindergartenjahr 2027/2028 pauschal um 4,0% steigen. Das Verpflegungsentgelt steigt von 4,20 € auf 5,00 € pro Mahlzeit. Für die Gemeinde Schlat liegen die Unkosten für das Mittagessen bei 6,90 € und damit weiterhin über dem erhöhten Betrag von 5,00 €, sodass die Gemeinde Schlat jede Mahlzeit mit knapp 2 € bezuschusst. Die Systematik der Kindergartengebühren im Gesamten bleibt dabei unverändert; die Gebühren decken aktuell unter 20 % der tatsächlichen Kosten. 

Der GR beschloss einstimmig die Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Schlat.


Vorstellung zur möglichen Wohnentwicklung in den Wintergärten II 

Der Gemeinderat wurde über die bisherigen Grundlagen und die noch offenen Fragen für eine mögliche Nachverdichtung im Bereich „In den Wintergärten“ informiert. Ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans wurde nicht gefasst. Die Beratung diente ausschließlich der Vorstellung des derzeitigen Planungsstands. Die Gemeinde prüft seit Längerem Möglichkeiten, zusätzlichen Wohnraum innerhalb der bestehenden Ortslage zu schaffen. Als mögliches Entwicklungsfeld wurden überwiegend gemeindeeigene Flächen östlich des bestehenden Gebiets „Wintergärten I“ identifiziert. 

Eine frühere Idee zur Erschließung über die Schmiedekreuzung wurde nochmals untersucht. Ein Kreisverkehr sowie andere Lösungen wie eine Ampel oder eine T-Einmündung sind wegen der räumlichen Verhältnisse und unzureichender Sichtbeziehungen nicht umsetzbar. Daher konzentrieren sich die Überlegungen auf eine Erschließung über die Straße „In den Wintergärten“.

Nach dem aktuellen, noch unverbindlichen Konzept könnte eine kurze Stichstraße nach Süden entstehen. Vorgesehen wären etwa sechs Bauplätze mit einer Größe von jeweils rund 400 Quadratmetern. Neben Einfamilienhäusern werden auch Doppelhäuser oder stärker verdichtete Wohnformen geprüft, da regionalplanerische Vorgaben zur Wohndichte einzuhalten sind. Festlegungen zu Gebäudehöhen, Dachformen oder weiteren Bauvorschriften bestehen noch nicht.

Ein Schwerpunkt der weiteren Planung ist die Entwässerung. Das bestehende Kanalnetz weist bereits heute bei stärkeren Regenereignissen Engpässe auf. Diese Situation ist nicht allein durch die mögliche Neubebauung bedingt, sondern stellt ein grundsätzliches Infrastrukturthema dar. Geprüft werden unter anderem eine geänderte Führung des Schmutzwassers zum Hauptsammler, die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Anlagen sowie der Zustand älterer Kanäle. Auch die wasserrechtliche Genehmigung für das bestehende Rückhaltebecken wird erneuert. Für das neue Gebiet ist ein Trennsystem vorgesehen: Niederschlagswasser soll getrennt vom häuslichen Abwasser geführt werden. Zufließendes Hangwasser soll über einen neuen Regenwasserkanal aufgenommen und kontrolliert abgeleitet werden. Ergänzend wird eine leichte Aufwallung als Leitelement geprüft, damit bei Starkregen kein Oberflächenwasser auf neue oder bestehende Grundstücke zufließt. Die vorhandene Graben- und Grünstruktur soll grundsätzlich erhalten und in die Planung einbezogen werden.

Im Zuge der notwendigen Kanalanschlüsse wären Eingriffe in die Straße „In den Wintergärten“ erforderlich. Deshalb wird auch eine Verbesserung und mögliche Verbreiterung der Straße untersucht. Für die Bauzeit könnte eine vorübergehende Zufahrt erforderlich werden, um die Erreichbarkeit für Anwohnerschaft, Rettungsdienste und Entsorgung möglichst sicherzustellen. Auch dies wird noch eingehend geprüft. 

Aus der Bürgerschaft wurden insbesondere Hinweise zur Pflege und Funktionsfähigkeit des bestehenden Entwässerungsgrabens sowie Fragen zum Schutz vor Starkregen eingebracht. Diese Aspekte werden in die weiteren Überlegungen aufgenommen.

In den kommenden Monaten sollen die technischen und finanziellen Varianten weiter geprüft, der Zustand der Kanäle untersucht und noch ausstehende Berechnungen abgewartet werden. Erst wenn diese Grundlagen vorliegen, kann über die Einleitung eines förmlichen Bebauungsplanverfahrens entschieden werden.

 

Bauantrag auf Anbau eines Kubus sowie Errichtung eines Carports, Flst. 1161/4, Burgstr. 2/1 

Der Gemeinderat befasste sich mit einem Bauantrag für den Anbau eines Kubus sowie die Errichtung eines Carports in der Burgstraße.

Nach Vorstellung des Sachverhalts wurde im Gremium insbesondere die Lage des offenen Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche beraten. Dabei wurde auf vergleichbare Fälle verwiesen, in denen aufgrund der offenen Bauweise und der örtlichen Gegebenheiten entsprechende Ausnahmen zugelassen worden waren.

Aus Sicht der Gemeinde ist positiv zu bewerten, dass die Fahrzeuge künftig auf dem eigenen Grundstück abgestellt werden können und damit der öffentliche Straßenraum entlastet wird. Da der Carport offen gestaltet ist und die Verkehrsfrequenz in diesem Bereich als gering eingeschätzt wird, wurden keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Verkehr erwartet. Auch die erforderlichen Sichtbeziehungen bleiben nach Einschätzung des Gremiums ausreichend gewahrt.

Der Gemeinderat erteilte das kommunale Einvernehmen nach § 30 BauGB i. V. m. § 36 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der festgesetzten Baugrenze sowie der Unterschreitung des festgesetzten Mindestabstands zur Straßenbegrenzungslinie wurde ebenfalls erteilt. Der Beschluss erfolgte einstimmig mit 10 Stimmen.

 

Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Der Gemeinderat hat die Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung erneut beraten. Im Mittelpunkt der Beratung standen die Regelungen zur Entschädigung bei Aus- und Fortbildungen. Für Veranstaltungen von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen soll die bisherige Auslagenpauschale von 45 Euro je Teilnahmetag erhalten bleiben. Ergänzend soll ein nachgewiesener tatsächlicher Verdienstausfall bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro je Teilnahmetag erstattet werden. Diese Regelung berücksichtigt insbesondere die Situation von Selbstständigen, bei denen eine Entschädigung allein auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns den tatsächlichen Ausfall häufig nicht angemessen abbilden würde. Für haushaltsführende Personen wird künftig ein eigener Entschädigungssatz festgelegt. Bei Einsätzen sowie bei länger andauernden Aus- und Fortbildungen soll eine Entschädigung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zuzüglich eines Zuschlags von 3 Euro gewährt werden.

Darüber hinaus wurden unter anderem die jährlichen Aufwandsentschädigungen für besondere Funktionen innerhalb der Feuerwehr überprüft und angepasst. Die bisherigen Beträge lagen teilweise unter den Orientierungswerten der kommunalen Spitzenverbände. Die Anpassung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Verhältniswerte zwischen den einzelnen Funktionen. Eine erneute Überprüfung der Sätze ist für das Jahr 2030 vorgesehen.

In der Aussprache wurden insbesondere die Nachweisführung beim Verdienstausfall und die möglichen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde erörtert. Die Verwaltung erläuterte, dass Arbeitgeberkosten beziehungsweise Ausfälle bei Selbstständigen jeweils nachzuweisen und stundenbezogen abzurechnen sind. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig mit 9 Stimmen die als Anlage beigefügte Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung einschließlich der genannten Möglichkeit B in § 2 sowie der Anlage Nummer 3.

 

Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an der Grundschule Schlat

Der Gemeinderat hat die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an der Grundschule beraten. Die Überarbeitung berücksichtigt sowohl die bereits beschlossene Anpassung der Betreuungskosten als auch neue gesetzliche Vorgaben ab dem kommenden Schuljahr.

Neben einer Vereinheitlichung bestehender Regelungen wurden unter anderem die Schließ- und Ferienbetreuungstage, das Anmelde- und Vergabeverfahren sowie organisatorische Abläufe neu gefasst. Damit sollen die tatsächlich praktizierten Abläufe vollständig, transparent und rechtssicher in der Ordnung abgebildet werden. Insbesondere werden verbindliche Anmeldefristen geregelt, um eine verlässliche Personal- und Platzplanung zu ermöglichen. Das Betreuungsangebot soll künftig bedarfsorientiert ausgeweitet werden. Die Morgenbetreuung beginnt künftig um 7:00 Uhr, die Nachmittagsbetreuung wird bis 16:00 Uhr angeboten. Die Gebühren werden entsprechend der Kostenentwicklung im Bereich der Kinderbetreuung angepasst.

Auch die Kosten für das Mittagessen wurden thematisiert. Trotz einer vorgesehenen Erhöhung des Elternbeitrags verbleibt ein Zuschuss der Gemeinde je Essen. Kinder, die bis 14:00 Uhr oder länger betreut werden, nehmen verpflichtend am Mittagessen teil. Damit soll eine einheitliche und pädagogisch sinnvolle Verpflegung innerhalb der Betreuungsgruppe gewährleistet werden. Für berechtigte Familien können die Kosten über Leistungen für Bildung und Teilhabe übernommen werden.

Bei der Platzvergabe erhalten zunächst Kinder der ersten Klassen Vorrang, da für sie der gesetzliche Betreuungsanspruch gilt. Nach aktuellem Stand geht die Verwaltung davon aus, allen angemeldeten Kindern einen Betreuungsplatz entsprechend ihrem Bedarf anbieten zu können. Die endgültige Planung hängt jedoch noch von den künftigen Stundenplänen und dem daraus resultierenden Personalbedarf ab.

Der Gemeinderat beschloss sodann die als Anlage beigefügte Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an der Grundschule Schlat einstimmig.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Die Verwaltung informierte über die Erprobung einer KI-gestützten Protokollierung von Gemeinderatssitzungen. Das getestete System wurde über den ursprünglichen Testzeitraum hinaus genutzt und hat sich nach Einschätzung der Verwaltung in der Praxis bewährt. Insbesondere die strukturierte Aufbereitung von Sitzungsinhalten erleichtert die Nachbearbeitung der Protokolle erheblich. Parallel wurden Erfahrungen anderer Kommunen mit alternativen, datenschutzkonformen Lösungen eingeholt. Aufgrund der positiven eigenen Erfahrungen soll dem Gemeinderat ein Beispielprotokoll beziehungsweise Transkript zur Verfügung gestellt werden. Sofern bis Ende August keine Einwände bestehen, ist vorgesehen, ab September eine Jahreslizenz zu beschaffen. Für eine offizielle Einführung sollen zudem die erforderlichen schriftlichen Zustimmungen zur Aufzeichnung der Sitzungen eingeholt werden. 

 

  • Weiter wurde über die laufenden Arbeiten im Backhaus berichtet. Die Maßnahme hat derzeit Vorrang, da das Gebäude rechtzeitig für das Schülerferienprogramm und das Apfelfeschd zur Verfügung stehen soll. Im Zuge der Arbeiten am rechten Ofen wurden zusätzliche Schäden festgestellt. Unter anderem mussten größere Mengen Sand entfernt werden; zudem sind Schäden an der Verbindung zwischen Ofen und Abzug sowie an Teilen des Ofenrohrs zu beheben. Mit einer geeigneten feuerfesten Mörtellösung sollen die Arbeiten zeitnah abgeschlossen werden. Eine umfassende Sanierung des Backhauses wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Daher wurde bewusst eine möglichst wirtschaftliche, auf die notwendigen Instandsetzungen beschränkte Lösung gewählt. Die Arbeiten werden überwiegend durch den Bauhof ausgeführt, während dieser parallel weitere Aufgaben im Gemeindegebiet wahrnimmt.

 

Über das Stellungnahmerecht der Bürgerschaft wurde folgende Wortmeldung verzeichnet: 

Aus dem Zuhörerbereich wurde abschließend auf die besondere Bedeutung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes hingewiesen. Die Feuerwehr erfüllt eine wichtige kommunale Pflichtaufgabe und wird maßgeblich durch das Engagement ihrer Angehörigen getragen. Die Verwaltung unterstrich ihre Wertschätzung für diesen Einsatz.