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31.07.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 31. Juli 2023

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Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ Örtliche Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Satzungsbeschluss

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 04.05.2023 den an die überarbeiteten Planungen des Vorhabenträgers angepassten Entwurf des Bebauungsplanes „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan erneut gebilligt und beschlossen, nochmals die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch wurde in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgte mit Schreiben vom 22.05.2023.

Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gebrauch gemacht. Deren Stellungnahmen bzw. Äußerungen liegen nun vor und sind mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung versehen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgebracht.

In der Stellungnahme des Landratsamtes wurden Anregungen hinsichtlich der Kompensation, insbesondere für Einzelbäume, vorgebracht, auch wenn mit der Bilanzierung und den Ausgleichsmaßnahmen Einigkeit besteht. In Abwägung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und unter fachlichen Gesichtspunkten bleiben die Bebauungsplaninhalte unverändert.

Den Anmerkungen zu den CEF-Maßnahmen (Nistkästen) wird in Teilen gefolgt, so dass zwei weitere Nistkästen aufgehängt werden, um die Erfüllung der ökologischen Funktion sicher zu stellen. Eine direkte Auswirkung auf den Bebauungsplan ist damit nicht verbunden.

Ebenso wurde nochmals auf die Geruchsemissionen des benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes hingewiesen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Da dies über die getroffenen Festsetzungen in Verbindung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan bereits im Bebauungsplan berücksichtigt ist, ist diese Thematik bereits berücksichtigt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat aus raumordnerischer Sicht keine Bedenken gegen die Planung, verweist aber auf eine besondere Prüfflicht hinsichtlich von Starkregenereignissen, die in die Abwägung einzustellen sind. Auf die Ausführungen in der Anlage wird verwiesen.

Von Privat wurde auf fehlende Grundbucheinträge hingewiesen, die jedoch nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens sind. Auch frühere Zusagen oder Abreden, auf die verwiesen wird, sind für diesen Bebauungsplan beachtlich.

Der für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderliche Durchführungsvertrag wurde abschließend ausgearbeitet und wurde bis zur Sitzung am 31.07.2023 unterschrieben.

Die Verwaltung schlug daher vor, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan auf der Grundlage der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschließen. Mit Veröffentlichung des

Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan rechtskräftig.

Der Gemeinderat nahm die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss diese einstimmig nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem in der Sitzung vorliegenden Vorschlag. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ in der Fassung vom 31.07.2023 wurde nach § 10 Baugesetzbuch einstimmig als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Im Anwänder, Erweiterung Nordwest II“ in der Fassung vom 31.07.2023 wurden ebenfalls einstimmig als Satzung beschlossen.

Beschaffung Möblierung für die Betreute Grundschule

Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, seit einigen Monaten betreue Frau Karaus-Lein ehrenamtlich die Mitarbeitenden der Betreuung bei der Neuausrichtung und Umstrukturierung der Schlater Grundschulbetreuung Schlaki. Dabei fanden bereits zahlreiche Workshops statt, in denen die Betreuungskräfte geschult wurden. Ein weiterer Schritt in der Neuausrichtung der gemeindeeigenen Grundschulbetreuung soll durch die Neustrukturierung des Betreuungsraumes erreicht werden. Das neue Mobiliar soll für ein wohnliches Umfeld, Strukturierung des Schulalltags und für Rückzugsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sorgen. Daher sollen unter anderem Regale für die Schultaschen, Regale, die als Raumteiler dienen und ein Sofa angeschafft werden. Hierdurch entstehen den Kindern verschiedene Zonen im Betreuungsraum, die individuell auf die aktuellen Bedürfnisse der Kinder angepasst genutzt werden können. Zudem werden durch die zunehmenden Kinderzahlen in der Grundschulbetreuung weitere Tische und mehr Platz benötigt. Hierbei haben sich Lehrerinnen und Betreuungskräfte bereits auf eine einvernehmliche Lösung einigen können.

Die Mittel für den Umbau des Betreuungsraumes sind derzeit nicht über Haushaltsmittel gedeckt, wodurch die Anschaffungssumme den Betrag der Anschaffungen, die durch die Bürgermeisterin beauftragt werden können übersteigt. Daher muss ein Gemeinderatsbeschluss über die Anschaffung der Möbel erwirkt werden.

Durch den geplanten Neustart in der Betreuung der Grundschulkinder, der durch den neuen Essenslieferanten, die neuen Betreuungszeiten und durch die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für alle Beteiligten sichtbar wird, sollen auch die Möbel mit Beginn des neuen Schuljahres angeschafft werden. Dadurch wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Finanzmittel außerplanmäßig für die neue Einrichtung im Betreuungsraum einzusetzen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die außerplanmäßige Anschaffung der Möblierung für die Grundschulbetreuung zum Angebotspreis von 5.404,84 €.

Abbruch Wohnhaus mit Hofladen und Backstube, Flurstück 35, Schlat

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, nachdem das Haus durch einen Brand unbewohnbar wurde, möchte die Bauherrschaft den Abriss des Gebäudes beantragen. Der Abriss ist nach § 50 Absatz 3 Landesbauordnung Baden-Württemberg grundsätzlich bei allen Gebäuden der Gebäudeklassen 1-3 verfahrensfrei und daher nicht gesondert zu beantragen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich nach übereinstimmender Einschätzung der Gemeinde und dem Landratsamt Göppingen als Baurechtsbehörde um keines der in § 2 Absatz 4 Landesbauordnung aufgeführten Gebäude der Gebäudeklassen 1-3, wodurch ein Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Absatz 3 Landesbauordnung durchgeführt werden muss. Insbesondere sind die Merkmale eines freistehenden Gebäudes mit einer maximalen Höhe von 7 Metern und die maximal zwei Nutzungseinheiten umfassenden Kriterien nicht gewährleistet. Im Kenntnisgabeverfahren bedarf es des kommunalen Einvernehmens, über das im Folgenden beraten und beschlussgefasst werden muss. Im Zusammenhang mit dem Baugesuch wird die Straßenverkehrsbehörde über das Vorhaben informiert. Ebenso muss eine Straßensperrung für die Zeit des Abbruchs erwirkt werden.

Ein Anspruch auf Wiederaufbau besteht aus baurechtlicher Sicht nach einem Abbruch nicht. Daher muss für die Errichtung eines neuen Gebäudes ein weiteres Baugesuch eingereicht werden. Hierüber ist die Bauherrschaft informiert.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein kommunales Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch zum oben genannten Abbruch nach § 51 Absatz 3 Landesbauordnung Baden-Württemberg.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Stellungnahmen der Gemeinderäte
    Gemeinderätin Karaus-Lein erkundigte sich, wann mit einer Lösung hinsichtlich der auf dem Parkplatz Eiche geparkten LKWs gerechnet werden kann.
    Förster Reich antwortete, am Waldparkplatz dürfe solange baulich nichts verändert werden, bis sichergestellt sei, dass es dadurch keine negativen Auswirkungen auf die vorbeiführende Landesstraße gibt. Dies könne mit einer Beschilderung im Bereich der Landesstraße sichergestellt werden, die sich momentan in der Genehmigung befinde. Nach erteilter Genehmigung rechne er mit einem Arbeitsaufwand von zwei bis drei Tagen zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf dem Parkplatz durch den Forstbetrieb.
    Gemeinderat Aichinger und Gemeinderätin Gorski sprachen den schlechten Zustand verschiedener Gehwege in der Gemeinde und den fehlenden Deckbelag der Telekom-Aufgrabungen in der Rommentaler Straße und im Birkenweg für das Neubaugebiet „Süßener Wiesen II“ an.
    Herr Wolff antwortete, Sanierungsmaßnahmen von schlechten Teilabschnitten der Gehwege in der Bühlstraße und in der Pfarrstraße seien beauftragt, die ausführende Baufirma habe der Gemeindeverwaltung jedoch noch keinen Ausführungstermin mitgeteilt. Bezüglich der Aufgrabungen in der Rommentaler Straße und im Birkenweg wurde die von der Telekom beauftragte Baufirma von der Gemeindeverwaltung mehrfach aufgefordert, die Baumaßnahme abzuschließen, bisher ohne Reaktion.

  • Stellungnahmen der Zuhörer
    Ein Bürger dankte zu TOP 1 dem Gemeinderat und der Verwaltung für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den südlichen Teil des Gewerbebauplatzes Im Anwänder.



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