10.04.2026

Rauchverbot an Bushaltestellen

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Der Landtag Baden-Württemberg hat am 04. Februar 2026 eine Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Eine wichtige Neuerung betrifft den öffentlichen Personennahverkehr: Künftig ist das Rauchen auch an Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen verboten.

Ziel der neuen Regelung ist es, Fahrgäste (insbesondere Kinder, Jugendliche und Nichtraucherinnen und Nichtraucher) besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Haltestellen sind häufig stark frequentierte Aufenthaltsorte, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Rücksichtnahme sowie um die Einhaltung der neuen Regelung. Gemeinsam tragen wir dazu bei, die Aufenthaltsqualität an unseren Haltestellen zu verbessern und die Gesundheit aller zu schützen.



Kategorie: mitteilungen