Bericht zur Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2026
[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]
Bericht zur Gemeinderatssitzung am 29.06.2026
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.
Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst. 199/8, Erlenweg 2
Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat befasste sich mit einem Baugesuch im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“. Die Verwaltung erläuterte, dass das Vorhaben mit Ausnahme geringfügiger Abweichungen bei der Traufhöhe des Wohnhauses sowie der Wandhöhe der Garage den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
Im Gremium wurden insbesondere die Überschreitung der zulässigen Traufhöhe sowie die Berechnung der Garagenhöhe und deren Beurteilung im Hinblick auf maßgebliche Gelände diskutiert. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die abschließende Prüfung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit dem Landratsamt obliegt.
Der Gemeinderat kam zu dem Ergebnis, dass die beantragten Abweichungen im konkreten Einzelfall vertretbar sind. Maßgeblich hierfür waren unter anderem die Einhaltung der Firsthöhe, der Dachneigung sowie der erforderlichen Abstandsflächen.
Der Gemeinderat erteilte das kommunale Einvernehmen nach § 30 BauGB i. V. m. § 36 BauGB. Das Gremium erteilte zudem das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Traufhöhe und der Garagenhöhe. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Einführung der Plakatierungssatzung
Der Gemeinderat behandelte nochmals die Satzung zur Regelung der Plakatierung im öffentlichen Raum der Gemeinde. Die Verwaltung erläuterte, dass die bereits im Januar 2026 beschlossene Satzung aufgrund einer fehlenden öffentlichen Bekanntmachung und des nicht aufgenommenen Heilungshinweises nach § 4 Abs. 4 GemO nicht wirksam geworden war.
Inhaltlich wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Lediglich die bereits beschlossene Regelung, wonach Werbeplakate nur bis zur Größe DIN A1 zulässig sind, wurde übernommen sowie die erforderlichen formalen Ergänzungen vorgenommen.
Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Plakatierung an öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet Schlat (Plakatierungssatzung). Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Neufassung der Feuerwehrsatzung
Der Gemeinderat befasste sich mit der Feuerwehrsatzung. Die Verwaltung stellte klar, dass keine inhaltlichen Änderungen vorgesehen waren, sondern lediglich redaktionelle Anpassungen zur rechtssicheren Gestaltung der Satzung.
Hierzu wurden insbesondere der erforderliche Heilungshinweis nach § 4 Abs. 4 GemO ergänzt sowie eine Definition des Begriffs „öffentlicher Notstand“ an die inhaltlich passende Stelle innerhalb der Satzung verschoben.
Der Gemeinderat beschloss die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Schlat gemäß Anlage 1 mit dem Zusatz, dass die bisherige Definition des öffentlichen Notstandes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 nun direkt hinter § 2 Abs. 1 Nr. 1 geschoben wird und dabei geringfügige sprachliche Änderungen vorgenommen werden. Der Beschluss wurde aufgrund befangener Gemeinderatsmitglieder mit acht Stimmen einstimmig gefasst.
Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung
Der Gemeinderat beriet über die Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung.
Ursprünglich waren nur formale Änderungen geplant. Jedoch ging ein Antrag bei der Gemeindeverwaltung ein, die Höhe der Entschädigungen zeitgemäß anzupassen. Seitens der Verwaltung wurde insbesondere eine Dynamisierung der stundenbezogenen Entschädigungen durch eine Koppelung an den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn vorgeschlagen. Dadurch sollen regelmäßige Satzungsänderungen bei jeder Anpassung des Mindestlohns vermieden werden.
Im Verlauf der Beratung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass einzelne Entschädigungssätze in der derzeit gültigen Satzung bereits früher angepasst worden waren und diese Änderungen im vorliegenden Entwurf nicht vollständig berücksichtigt wurden.
Da die zugrunde liegenden Beträge zunächst überprüft und der Satzungsentwurf entsprechend überarbeitet werden muss, wurde die Beratung vertagt. Die Verwaltung wird die offenen Punkte klären und dem Gemeinderat eine überarbeitete Fassung in einer der nächsten Sitzungen erneut zur Beschlussfassung vorlegen.
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beträge der Entschädigungssatzung zu überarbeiten und die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Beratung vorzulegen.
Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung
Der Gemeinderat behandelte die Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung. Nach Darstellung der Verwaltung handelt es sich hierbei im Wesentlichen um eine redaktionelle Anpassung, bei der insbesondere der Heilungshinweis nach § 4 Abs. 4 GemO ergänzt wurde.
Im Rahmen der Beratung wurde auf die Kalkulationsgrundlagen der in der Satzung enthaltenen Kostenersätze hingewiesen. Diese basieren auf einer gemeinsam mit der Stadt Göppingen erstellten Berechnung. Eine mögliche Überprüfung bzw. Aktualisierung der Kalkulation soll bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der Gemeinderat beschloss die Kostenersatzsatzung aufgrund der befangenen Gemeinderatsmitglieder einstimmig mit acht Stimmen.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Verschiedenes“ wurden aus der Verwaltung keine Bekanntgaben vorgetragen. Aus dem Zuschauerbereich wurde auf die Beteiligungsrechte des Feuerwehrausschusses hingewiesen und angeregt, diesen künftig frühzeitig über entsprechende Angelegenheiten zu informieren.
Die Verwaltung erklärte, dass es sich bei den behandelten Punkten um redaktionelle bzw. formale Anpassungen gehandelt habe und keine Änderung inhaltlicher Beschlüsse beabsichtigt gewesen sei. Eine entsprechende Berücksichtigung der Beteiligungsrechte insbesondere bei inhaltlichen Änderungen werde sichergestellt.
Bürgermeisterin Gansloser schloss anschließend die öffentliche Sitzung und dankte den Anwesenden für ihre Teilnahme.