Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 2026
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I. Festsetzung der Grundsteuer 2026
- Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem 1.1.2025 keine Änderung der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Grundsteuer 2026 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 51 Abs. 3 des Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 04.08.2020 (BGBl.I S. 974) in Verbindung mit der Hebesatzsatzung der Gemeinde Schlat in der Fassung vom 16.10.2024.
- Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Schlat – Mitteilungsblatt Schlat - die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.
II. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schlat, Hauptstr. 2, 73114 Schlat einzulegen.
Hinweise:
Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheits- wertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
III. Auskunft und Hinweis
Diese Bekanntmachung besagt, dass für das Jahr 2026 KEIN Grundsteuerjahresbescheid erstellt wird. Gültig bleibt der zuletzt zugestellte Grundsteuerbescheid. Sollte sich allerdings im Jahre 2025 eine Änderung der Steuergrundlagen ergeben haben wird ein Grundsteuerbescheid 2026 zugestellt.
Schlat, den 19.12.2025 Bürgermeisteramt