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17.07.2023

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17. Juli 2023

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Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Bürgerfragestunde

Aus der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt oder Anregungen vorgebracht.

Information über den aktuellen Haushaltsstand - Maisteuerschätzung und überplanmäßige Ausgaben

Karin Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen informierte über die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung. Diese sagen eine leichte Eintrübung der Steuererträge voraus.

Für die Gemeinde habe sich insbesondere der Anteil an der Einkommensteuer 2023 um 44.000 Euro verringert. Aufgrund von Nachzahlungen aus 2022 könne der Planungsstand für 2023 aber gehalten werden.

Bei der Gewerbesteuer liege der Veranlagungsstand über den Erwartungen und die Gemeinde könne dieses Jahr mit etwa 120.000 Euro mehr rechnen. Bereits zum 30. Juni habe die Gemeinde einen Gewerbesteuerertrag von rund 520.000 Euro erzielt, der deutlich über dem Niveau der Vorjahre liege. Das ergebe sich aus den hohen Nachzahlungen nach den Corona-Jahren und den sich daraus ergebenden hohen Vorauszahlungen. Für das Jahresende sei jedoch kein gesicherter Stand prognostizierbar, da Abweichungen in beide Richtungen jederzeit möglich seien.

Bei den Personalkosten habe die Gemeinde nach den hohen Tarifabschlüssen und Einmalzahlungen einen Mehraufwand von rund 45.000 Euro. Trotz der eingesparten Personalkosten durch Krankheitsausfälle wird voraussichtlich das Haushaltsbudget überschritten.

Stand 30. Juni wurden etwa 85.000 Euro der eingeplanten Sachkosten noch nicht ausgeschöpft. Das liege daran, dass die eingeplanten Energiekostensteigerungen nicht so hoch wie angenommen ausgefallen seien und die mit einer Summe von 50.000 Euro eingeplante Sanierung des Radwegs bisher nicht umgesetzt worden sei. Durch Überlandhilfen umliegender Feuerwehren nach einem Wohnhausbrand werden der Gemeinde voraussichtlich Kosten in Höhe von mindestens 60.000 Euro entstehen. Zu den in diesem Jahr anfallenden Kosten zur Unterbringung Geflüchteter können noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen zum 30. Juni ergibt als Rechnungsergebnis ein Plus von knapp 2 Millionen Euro, das dem Vorjahresniveau entspricht. In Summe ergeben sich für die Prognose zum Jahresende 2023 ordentliche Erträge in Höhe von knapp 80.000 Euro. Das Sonderergebnis durch Bauplatzverkäufe fiel bislang etwas geringer als geplant aus.

Bei den Investitionen konnten geplante Zuwendungen für die Verlängerung des Weilerbachwegs und den Digitalpakt Schule abgerufen. Die Sanierung des Regenüberlaufbeckens am Weilerbach für etwa 220.000 Euro verlief planmäßig. Offen sei, in welcher Höhe Investitionen für die Unterbringung Geflüchteter getätigt werden müssen.

Zur Entwicklung der Finanzen seien folgende Aussagen möglich: Die Gesamt-Ergebnisrücklage werde sich von rund 1,3 Millionen Euro zum Jahresende 2022 auf voraussichtlich rund 2,2 Millionen Euro zum Jahresende 2023 erhöhen. Durch geplante Grundstücksverkäufe werde sich die Liquidität von rund 690.000 Euro auf über 2 Millionen Euro erhöhen. Die Verschuldung werde von rund 290.000 Euro auf rund 230.000 Euro sinken, Kreditaufnahmen seien nicht geplant.

Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Schlat - Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023

Karin Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen erläuterte, die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent. Damit könne durch Elternbeteiligung ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent erreicht werden. Die Empfehlung sei für die Gemeinden nicht bindend, werde aber von der Mehrheit der Gemeinden zur Vermeidung von Gebührensprüngen angewandt. Für das Kinderhaus Sonnenschein bedeute das abweichend von der Empfehlung, dass bei der Gebührenstaffelung die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder berücksichtigt wird und nicht die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Für finanziell schlechter gestellte Familien übernehme das Jugendamt auf Antrag je nach Einkommen ganz oder teilweise die Kindergartengebühren. Die Verwaltung schlage außerdem die Einführung einer einheitlichen Gebühr für Kinder unter 3 Jahren (U3-Kinder) ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 vor. Diese orientiere sich aus Gründen des Personal- und Platzbedarfes an den Empfehlungen für Krippengruppen. Bisher wurde für Kinder unter drei Jahren je nach Betreuungsform wegen des doppelten bis dreifachen Personalbedarfs im Vergleich mit Kindern über 3 Jahre entweder die doppelte Regelsatzgebühr oder eine Krippengruppengebühr erhoben die rund 10 Prozent über der Gebühr für die Betreuung in Altersmischung liege. In der Praxis führe das zu Problemen, da sich der Benutzerkreis im Alter von zwei bis drei Jahren überschneide und die doppelte Regelgebühr für die Betreuung von U3-Kinder dem tatsächlichen Aufwand nicht gerecht werde.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Kindergartengebührensatzung, der Anpassung der Elternbeiträge und der Einführung einer einheitlichen Gebühr für Kinder unter drei Jahren jeweils zum 01. September 2023 wie vorgeschlagen einstimmig zu.

Das Verpflegungsentgelt beträgt aktuell 3,50 Euro pro Mahlzeit und wurde zuletzt zum 01. September 2022 erhöht. Zum 01. September werde sowohl das Kinderhaus Sonnenschein als auch die Grundschulbetreuung von dem neuen Anbieter MWalter aus Bad Überkingen mit Essen beliefert. Der Anbieterwechsel und die Möglichkeit der Essenslieferung werde neben gestiegenen Lebensmittelpreisen durch Inflation zu steigenden Kosten pro Mahlzeit führen, jedoch Aufwendungen für die bisherigen Abholungen einsparen. Die Verwaltung schlage daher vor, das Verpflegungsentgelt ab dem 01. September 2023 auf 4,20 Euro pro Mahlzeit zu erhöhen. Bei rund 20 Mahlzeiten pro Monat würden so 14 Euro Mehrkosten pro Kind entstehen.

Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Verpflegungsentgelts auf 4,20 Euro pro Mahlzeit zum 01. September 2023 einstimmig zu.

Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Schlat zum 01.09.2023

Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, dass es mit dem neuen Schuljahr zu einigen Anpassungen in der Grundschulbetreuung kommen werde. Dies sei auf den Wechsel des Essenslieferanten, die Schaffung einer einheitlichen Lösung für Kindergarten und Grundschule und die pädagogische Arbeit von Gemeinderätin und Erzieherin Frau Karaus-Lein mit den Betreuungskräften der Grundschule zurückzuführen. Aus diesen Gründen habe die Verwaltung eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung aufgestellt. Die Gebühren sollen zudem seit 2018 erstmals wieder angepasst werden. Durch die neue Mittagsverpflegung, die neue Art der An- und Abmeldung von und zur Betreuung müsse noch vor Beginn des neuen Schuljahres eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung erstellt werden, über die der Gemeinderat beraten und

beschließen müsse. Jedes Kind, das länger als 13 Uhr die Betreuung besuche, müsse zukünftig verpflichtend eine warme Mahlzeit buchen. Diese werde nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet, sofern die Abmeldung fristgerecht eingegangen sei. Der neue Essenslieferant Matthias Walter aus Bad Überkingen stehe für nachhaltige Produktion, verzichte auf Fertigprodukte und verwende nur qualitativ hochwertige und frische Produkte. Auf Regionalität und Saisonalität werde geachtet. Pro Mahlzeit werde 4,20 Euro berechnet und das Essen werde seitens der Gemeinde stark bezuschusst.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neue Benutzungs- und Entgeltordnung, gültig ab 01. September 2023.

Unterbringung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung - Sachstand und weiteres Vorgehen

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats am 12. Juni wurde beschlossen, die kommunalen Liegenschaften auf deren Bebaubarkeit zu untersuchen. Für die Modulbauten wurden bereits erste vergleichbare Angebote eingeholt. Ein weiterer Beschluss des Rates umfasste die kleinteilige Verteilung der Geflüchteten im Ort, sodass die klassischen „Brennpunkte“ verhindert werden. In der Präsentation und der Aussprache im Anschluss an die Gemeinderatsitzung wurde mehrfach ausgeführt, eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben diese Veranstaltung gefordert und befürwortet. Die Bürgerinformationsveranstaltung, zu der Bürgermeister Schaefer aus Mühlhausen sowie Frau Krückel und Herr Lehnert vom Landratsamt eingeladen waren, fand letztlich am 05. Juli statt. Daran haben sich einige Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Auch wurden weitere Grundstücke und Wohnungen angesprochen, die für die Flüchtlingsunterbringung angefragt werden sollen. Auf die Berichterstattung im Mitteilungsblatt hin konnte eine Wohnung seitens der Gemeinde angemietet werden. Zudem wurden der Gemeinde vier private Grundstücke zur Pacht oder zum Kauf angeboten, auf der die Bebauung umgesetzt werden könnte. Die derzeit angebotenen Grundstücke liegen allesamt im Außenbereich und sind daher im Hinblick auf die Erschließbarkeit nicht optimal. Die gemeindeeigenen Grundstücke eignen sich allesamt zur Bebauung, schränken dadurch jedoch die weiteren Planungen seitens der Gemeinde ein. Das Grundstück In den Wintergärten könnte als Bauplatz für diverse Bauvorhaben, Wohnanlagen und die Nahversorgung in Schlat herangezogen werden. Das Grundstück neben der Schule muss aufgrund der Standortfaktoren derzeit für andere kommunale Pflichtaufgaben vorgehalten werden. Zwischen den Bauplätzen der beiden Wohngebiete sind in deren Nachfrage ausgeprägte Abweichungen voneinander festzustellen. Daher sollte darauf geachtet werden, weniger nachgefragte Bauplätze in Erwägung zu ziehen. Die Erlöse aus den Grundstücken werden für die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und die Finanzierung der anderen Maßnahmen benötigt. Durch die Rückhaltung eines Bauplatzes muss zudem beachtet werden, dass diese Finanzmittel im Gemeindehaushalt fehlen und dadurch andere Einnahmequellen generiert werden müssen. Nach derzeitigem Stand ist es dennoch zwingend erforderlich, auch die Bauplätze in Betracht zu ziehen. Bauplätze, die sich in der Ausschreibung befinden, können aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben nicht betrachtet werden.

Die Grundstücke sollten nach den folgenden Kriterien eingestuft werden:

1. Erschließbarkeit

2. Finanzielle Auswirkungen

3. Zeitlicher Horizont

4. Sozialgefüge/Soziale Komponente

5. Nachnutzung

Da eine Gewichtung der Komponenten vorgenommen werden sollte, um eine Rangliste zu erreichen, wurden insgesamt 15 Punkte vergeben. Der Rang hierfür wird in umgekehrter Reihenfolge vergeben. So erhält die Erschließbarkeit maximal fünf Punkte, finanzielle Auswirkungen maximal vier Punkte, der zeitliche Horizont drei Punkte, das Sozialgefüge zwei Punkte und die Nachnutzung erhält einen Punkt. Das in der Informationsveranstaltung angesprochene Grundstück an der Gemarkungsgrenze zu Ursenwang (Flurstück 373/28) ist weiterhin im Eigentum der Gemeinde. Erschlossen wird es seitens Göppingen, weshalb die Erschließungskosten erst mit hinreichenden Planungen abschließend geklärt werden können. Durch das Vorhaben des Gemeinderats, im Sinne der Integration eine kleinteilige Verteilung der Geflüchteten vorzusehen, ist es nicht zu befürworten, das Grundstück für die Anschlussunterbringung vorzusehen. Es ist lediglich zu überlegen, ob das Grundstück für eine Gemeinschaftsunterkunft dem Landratsamt angeboten werden kann. Hierzu werden Unterlagen zum Grundstück zur Prüfung an das Landratsamt weitergegeben. Eine Alternative zur Erreichung unserer Unterbringungsquote ist das Grundstück allerdings nicht.

Die Erschließbarkeit kann nur mit einer Mischkalkulation angesehen werden, da diverse Einflussfaktoren den Preis verringern oder erhöhen können. Dabei gilt es die Oberflächenwiederherstellung, die Abmessungen, die Tiefenlage des Rohrs und der Ort des Anschlusses sowie querende Leitungen, die Bodenart und weitere Faktoren zu beachten, die den laufenden Meter Leitung von ca. 200 € netto bis über 1.000 € (netto) steigen lassen können. Daher wird für die kommenden Berechnungen eine Pauschale von 500 €/m Leitung ausgegangen, gleichwohl der Verwaltung bekannt ist, dass dieser Betrag zu gering bemessen sein kann.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die in der Tabelle über die Gewichtung der Grundstücke aufgeführte Rangfolge der Grundstücke. Die Verwaltung wurde mit der Einholung von Kostenvoranschlägen und der Erlangung der Bauanträge für die an Ranglistenplatz eins und zwei liegenden Grundstücke beauftragt. Der Vorschlag, Gemeinschaftsunterbringung auf Flurstück 373/28 vorzusehen, soll weiterhin vertieft werden. Ergänzt wurde der Beschlussvorschlag dahingehend, dass die Verwaltung weiterhin geeigneten Wohnraum für Geflüchtete akquirieren solle, wodurch sich die Rangfolge der Grundstücke in der Tabelle noch verändern könne. Auch sollen weiterhin Wohnungen zur Miete gesucht werden, wodurch auch die Bebauung eines Standortes entfallen könne.

Bauvoranfrage auf Neubau einer Einzelgarage, Flurstück 1151/12

Herr Wolff erläuterte, die Grundstückseigentümerin fragte an, ob auf Flurstück 1151/12 Gemarkung Schlat eine Einzelgarage als Fertiggarage errichtet werden kann. Das Bauvorhaben liege im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bildäcker“, rechtskräftig seit 1976. Nach dem Bebauungsplan sind freistehende Garagen mit einem Flachdach zu versehen. Garagen wären innerhalb der nichtüberbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Die Garagenhöhe zwischen Garagenboden und Oberkante Dach darf 2,50 m nicht überschreiten. Die geplante Einzelgarage solle als Grenzbau an der Stelle einer bereits im Jahre 1977 genehmigten Doppelgarage errichtet werden. Direkt angrenzend befinde sich ein größerer Stromverteiler der Netze BW, ebenfalls ein Grenzbau. Die nach der Landesbauordnung vorgeschriebenen Abmessungen, die für eine Garage als Grenzbau ohne eigene Abstandsflächen zulässig sind, werden eingehalten. Die geplante Einzelgarage würde sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen befinden. Es gelte zu entscheiden, ob eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach dem Baugesetzbuch erteilt werden kann. Dies wäre möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein kommunales Einvernehmen zu dieser Bauvoranfrage und erteilte die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau der Einzelgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.

Friedhof - Erweiterung Urnenfeld - Angebote des Ingenieurbüros manzplan und weiterer GaLa-Bauer - Bericht von der Eröffnung des „Campus Vivorum“ in Salach

Bürgermeisterin Gansloser berichtete, das Büro manzplan habe sich bei der Gemeinde gemeldet und nach dem aktuellen Verfahrensstand erkundigt. Seine Planungen wären in einem ersten Entwurf vorgestellt worden. Weitere Planungen können nach Rückmeldung seitens der Gemeinde erstellt werden. Hier gelte es zu entscheiden, wie mit den weiteren Planungen vorgegangen wird und ob der weitere Weg mit manzplan oder einem Garten- und Landschaftsbauer, wie dies in einer vergangenen Sitzung angesprochen wurde, beschritten werden soll.

Die Bürgermeisterin erläuterte Eindrücke von der Eröffnung und Besichtigung des Campus Vivorum. Es sei ein Experimentierfeld für Friedhofsentwicklung, das Ende Juni 2023 hinter dem Strassacker Areal feierlich eröffnet wurde. Dabei werden verschiedenste Konzepte der Trauerbewältigung getestet und sollen die Anforderungen der Trauernden nachempfunden werden. Es arbeiten bei diesem Experimentierfeld Psychologen und Soziologen mit Architekten, Landschaftsplanern und Akteure aus der Praxis, wie beispielsweise Steinmetzen zusammen. Hierdurch wird das Thema Trauern und Trauerbewältigung aus einem anderen Blickwinkel betrachtet und es werden neue Seiten eines Friedhofs dargestellt. In die Praxis umgesetzt wurden die Erfahrungen aus dem Campus Vivorum erstmals auf dem Süßener Friedhof. Der Teil, der den Gemeinderäten gut gefallen habe, sei aus dem Campus Vivorum entstanden. Nach Besichtigung des Campus Vivorum sei die Sicht auf die Gestaltung der geplanten Urnengrabanlage eine andere. Zudem müssen weitere Faktoren bedacht werden als die, die bislang seitens des Gremiums und der Verwaltung betrachtet wurden. Es sei notwendig, dass der Friedhof ganzheitlich betrachtet werde und ein Konzept für den gesamten Friedhof aufgestellt wird, das modular erweiterbar sei. Daher halte es Bürgermeisterin Gansloser für sinnvoll, mit dem Gesamtgremium oder dem erweiterten Bauausschuss den Campus Vivorum zu besichtigen und sich hier weitere Ideen für die Friedhofsplanung einzuholen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für eine Besichtigung des Campus Vivorum mit dem Gesamtgremium und im Anschluss daran die weiteren Schritte zu planen.

Bestellung der Bürgermeisterin Karin Gansloser zur Standesbeamtin

Der erste stellvertretende Bürgermeister Konrad Aichinger erläuterte, zu Standesbeamten dürfen nach dem Personenstandsgesetz nur „nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte“ bestellt werden. Diese Regelung wird in der Durchführungsverordnung des Personenstandsgesetzes konkretisiert: Danach erlangt die Eignung für das Amt des Standesbeamten wer erstens mindestens eine Ausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst oder zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung erfolgreich abgeschlossen hat, zweitens innerhalb des letzten Jahres an einem mindestens zweiwöchigen Einführungsseminar des Bundesverbands Deutscher Standesbeamte e. V. mit Erfolg teilgenommen hat und drittens innerhalb der letzten zwei Jahre in der Sachbearbeitung bei einem Standesamt mindestens drei Monate tätig gewesen ist. Frau Gansloser erfüllt diese Voraussetzungen. Sie hat das Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst absolviert. Das Einführungsseminar beim Bundesverband Deutscher Standesbeamte e. V. hat sie im März 2023 erfolgreich durchlaufen und im April die notwendige Prüfung abgelegt. Zudem hat sie in ihrer früheren Tätigkeit bereits einige Aufgaben im Standesamt übernommen und wird in der Verwaltung in die Sachbearbeitung des Standesamtes eingearbeitet. Die Standesbeamtin der Gemeinde Frau Ritz brauche eine hauptamtliche Standesbeamtin als Urlaubs- und Krankheitsvertretung.

Der Gemeinderat stimmte der Bestellung von Bürgermeisterin Karin Gansloser zur Standesbeamtin mit sofortiger Wirkung einstimmig zu und der stellvertretende Bürgermeister Aichinger gratulierte Bürgermeisterin Gansloser zur bestandenen Prüfung und zum neuen Amt.

Wasserbergstraße - grundhafter Ausbau im Zuge des ELR-Förderprogramms - Vergabe der Ingenieurleistungen

Die Bürgermeisterin gab bekannt, dass bereits im Juni 2022 Ingenieur Bartsch ein Honorarangebot für die Planung und Begleitung der Sanierung sowie des Ausbaus der Wasserbergstraße vorgelegt habe. Dieses behalte nach aktueller Rückfrage weiterhin seine Gültigkeit. Die Gemeinde habe mit Bescheid vom 09.03.2023 Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erhalten. In diesem Schreiben war eine Frist zum Beginn der Maßnahmen im Jahr 2022 gesetzt worden. Auf telefonische Rückfrage des ersten stellvertretenden Bürgermeisters Konrad Aichinger am 04.11.2022 wurde diese Frist verlängert. Frau Kobe-Lang, die Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums konnte zum entgegen der Sitzungsvorlage in der Zwischenzeit telefonisch erreicht werden. Die Förderzusage behält weiterhin ihre Gültigkeit, allerdings muss der Bewilligungsbescheid dringend ausgestellt werden. Ab diesem müsse innerhalb eines halben Jahres mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden. Sollte die Förderzusage weiterhin Gültigkeit haben, gelte es zu entscheiden, dass die Planungsphase eingeleitet und die Vergabe- und Durchführungsplanungen an ein Planungsbüro vergeben werden. Hierfür habe das Büro Bartsch ein Angebot abgegeben. Durch die vergangenen Aufträge, insbesondere die Kanalbefahrungen betreffend und die dem Büro Bartsch bereits vorliegenden Grundlagen zur Planung der Straße schlug die Verwaltung vor, die Planungen gemäß Angebot an das Büro Bartsch zu vergeben.

Der Gemeinderat änderte den Beschlussvorschlag dahingehend, das Ingenieurbüro Bartsch mit den Positionen 1 bis 7 des Honorarangebots vom Juni 2022 zu beauftragen und in einer späteren Entscheidung über die darauffolgenden Verfahrensschritte und deren Beauftragung zu entscheiden.

Energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude - Kinderhaus - Individueller Sanierungsfahrplan und Kostenschätzungen

Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, das Kinderhaus Sonnenschein sei in die Jahre gekommen und durch das Hagelereignis am 10. Juli weiter beschädigt worden. In den vergangenen Jahren wurden abgesehen vom Verbindungsbau, dem Anschluss an die örtliche Nahwärmeversorgung und der Internetanbindung nur wenig in Erhalt und Sanierung der beiden Häuser investiert. Im Hinblick auf die Wärmedämmung und den Sanierungsstau, der hier in den vergangenen Jahren entstanden sei, müsse geprüft werden, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Haus zukunftsfähig aufstellen zu können. Zudem müsse generell der technische Sanierungsstand des Gebäudes betrachtet werden, um über weitere Schritte in der Zukunft gerüstet zu sein. Diese erste Vorprüfung möchte die Firma M-Bau durchführen. Dabei gehe es um die Erfassung der Daten und den Ist-Zustand im Kinderhaus, die Erfassung der notwendigen Gewerke, die Besichtigung des Kinderhauses mit diesen Gewerken und die Erstellung einer groben Kostenschätzung. Diese Erfassung soll Grundlage für die weitere Vorgehensweise und die Ausrichtung der Kommune im Hinblick auf die Kinderbetreuung der kommenden Jahre sein. Die Erfassung des Ist-Zustandes ermögliche es, später eine höhere Förderquote beantragen zu können. Die Leistungen der Erfassung wurden auch bei anderen Dienstleistern angefragt, die aber alle wesentlich teurere Angebote abgegeben haben. Es gelte

zu entscheiden, ob M-Bau mit der Erfassung des energetischen und technischen Sanierungsstandes im Kinderhaus beauftragt werden soll.

Der Gemeinderat lehnte den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit sieben Stimmen und einer Enthaltung ab. Die Hagelschäden sollen kurzfristig beseitigt und über das weitere Vorgehen im September grundsätzlich beraten werden.


Baugebiete „Reichenbacher Straße“ und „Süßener Wiesen II“ - weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvermarktung mit Baupilot

Bürgermeisterin Gansloser berichtete, die Gemeinde habe in den vergangenen Wochen 47 Parteien, die Interesse an einem Bauplatz in Schlat signalisiert haben, angeschrieben und gebeten, einen Rückmeldebogen auszufüllen und an die Gemeinde Schlat zurückzusenden. Dieser Bitte seien 18 Parteien nachgekommen. Der Rückmeldebogen diene als Grundlage zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in der Vermarktung der Bauplätze in Schlat. Im Ergebnis haben alle 18 Parteien weiterhin Interesse an einem Bauplatz in Schlat. Dabei sei vor allem das Baugebiet „Süßener Wiesen II“ mit 10 Interessenten, die ausschließlich hier bauen möchten gefragt. Weitere 7 können sich vorstellen, in beiden Baugebieten zu bauen. Ausschließlich eine Partei möchte nur im Baugebiet Reichenbacher Straße ein Haus errichten. Zum zeitlichen Horizont wurde 12-mal angegeben, dass der Bauplatz möglichst sofort gewünscht wird. Zwei der Interessenten sind aus Schlat oder möchten zurück nach Schlat. Auch im Hinblick auf die erlangten Punkte sind Parteien unter den Interessenten, die in die gewünschte Zielgruppe passen, die der Gemeinderat mit dem Anforderungskatalog erreichen möchte. Sechs Parteien haben mindestens drei Kriterien erfüllt. Zwei Parteien möchten als Baugruppe ein Doppelhaus erwerben. Es gelte nun zu klären, mit welchem der Baugebiete in die weitere Vermarktung eingetreten wird und wie viele Bauplätze im kommenden Schritt vermarktet werden sollen. Die Verwaltung schlug vor, mit den Bauplätzen im Baugebiet Süßener Wiesen II in die weitere Vermarktung einzutreten. Möglicherweise könne auch eine weitere Teilausschreibung vorgesehen werden. Hierbei scheine es sinnvoll, die Hälfte der verbliebenen Bauplätze zu vermarkten.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, so bald als möglich zwei Bauplätze in der Reichenbacher Straße und vier Bauplätze im Baugebiet Süßener Wiesen II in die Ausschreibung mit Baupilot zu bringen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Aufstellung des Geldautomaten der Volksbank am Rathaus - weiterer Zeitplan
    Die Bürgermeisterin gab bekannt, dass die Volksbank derzeit in der Planungsphase für die Errichtung des Geldautomaten im Rathaus sei. Es sehe so aus, als würde Ende September bereits der neue Geldautomat verwendet werden können.

  • Backhaus - Einbau einer weiteren neuen Eingangstüre
    Bürgermeisterin Gansloser erläutert dem Gremium, nachdem die erste Backhaustüre in Folge eines Unfallschadens im Jahre 2021 ersetzt werden musste, konnte nun pünktlich zu den Schlater Festtagen auch noch die zweite Eingangstüre erneuert werden. Sie dankte Schreiner Martin Bühler für das ansprechende Ergebnis und die sorgfältige Ausführung.



Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

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