21.10.2026

Erneuerung von Verdolungen an Grundstückszufahrten

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Damit das Oberflächenwasser entlang unserer Straßen und Feldwege ordnungsgemäß abfließen kann, müssen die vorhandenen Verdolungen an Grundstückszufahrten funktionsfähig sein.

Bei einigen Grundstückszufahrten sind die vorhandenen Dolen jedoch stark verstopft oder beschädigt, sodass das Wasser nicht mehr richtig abfließen kann. Da eine Reinigung oder Spülung nicht immer möglich ist, müssen diese teilweise ausgetauscht werden.

Die Gemeinde wird sich deshalb mit den betroffenen Grundstückseigentümern in Verbindung setzen und sie über die notwendigen Maßnahmen informieren.

In Abstimmung mit dem gemeindlichen Bauhof erfolgt die Beschaffung der benötigten neuen Dolen durch die jeweiligen Grundstückseigentümer. Der Ausbau der alten Dolen sowie der Einbau der neuen Rohrdurchlässe wird anschließend durch den gemeindlichen Bauhof übernommen.

In diesem Zusammenhang haben die betroffenen Grundstückseigentümer auch die Möglichkeit, der Gemeinde mitzuteilen, welche Grundstücksüberfahrten weiterhin benötigt werden und auf welche gegebenenfalls verzichtet werden kann. Nicht mehr benötigte Überfahrten müssen somit nicht erneuert werden.

Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Entwässerung entlang der Straßen und Feldwege wieder ordnungsgemäß funktioniert und Schäden durch aufstauendes Wasser vermieden werden.