Bericht zur Gemeinderatssitzung am 23. März 2026
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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 23.03.2026
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.
Jahresabschluss 2025 – Vorausschau Rechnungsergebnis und Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026
Frau Schleicher-Frey stellte das vorläufige Rechnungsergebnis 2025 vor. Demnach entwickeln sich die Finanzen der Gemeinde insgesamt besser als ursprünglich geplant. Es wird ein Gesamtüberschuss von rund 825.000 Euro erwartet, der sich unter anderem aus einer positiven Entwicklung der Einnahmen sowie aus Bauplatzverkäufen ergibt. Die Überschüsse werden den Rücklagen zugeführt, die damit auf rund 3,9 Millionen Euro anwachsen. Die Liquidität der Gemeinde wird zum Jahresende auf etwa 2,5 Millionen Euro geschätzt. Eine Kreditaufnahme war im Jahr 2025 nicht erforderlich.
Im Anschluss erläuterte Frau Schleicher-Frey die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Jahr 2026. Dabei handelt es sich um bereits eingeplante, aber noch nicht vollständig in Anspruch genommene Mittel, die für laufende oder bereits begonnene Maßnahmen weiterhin benötigt werden. Insgesamt werden Mittel in Höhe von 185.000 Euro in das Folgejahr übertragen. Diese betreffen unter anderem Maßnahmen im Bereich des Naturkindergartens, die Erschließung der Reichenbacher Straße, die Urnengrabanlage sowie die Errichtung eines Schwalbenhauses.
Der Gemeinderat nahm das vorläufige Rechnungsergebnis 2025 zur Kenntnis und stimmte der Übertragung der Haushaltsermächtigungen in Höhe von 185.000 Euro einstimmig zu.
Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst. 966/2, Reichenbacher Str. 43
Der Gemeinderat beriet über den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Reichenbacher Straße. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reichenbacher Straße“ und entspricht in weiten Teilen dessen Festsetzungen. Geplant ist ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen sowie einer Doppelgarage. Die Vorgaben zu Grundfläche, Gebäudehöhe und Dachform werden eingehalten, ebenso die erforderlichen Stellplätze.
Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. Diese betrifft den Dachvorsprung sowie das Eingangsvordach, die geringfügig in die nicht überbaubare Grundstücksfläche hineinragen. Da hiervon lediglich der Luftraum betroffen ist, bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das kommunale Einvernehmen gemäß § 30 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 36 Baugesetzbuch sowie die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Baugesetzbuch.
Bauantrag auf Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage, Flst. 199/5, Erlenweg 3
Der Gemeinderat beriet über den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet „Süßener Wiesen II“. Das Vorhaben entspricht weitgehend den Festsetzungen des Bebauungsplans. Geplant ist ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und Satteldach; auch die Vorgaben zu Gebäudehöhe, Grundfläche und Stellplätzen werden eingehalten.
Für die Doppelgarage wurde vorsorglich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Hintergrund ist, dass die abschließende Bewertung, insbesondere im Hinblick auf die Einstufung als Grenzbau, durch das Landratsamt erfolgt. Nach Einschätzung der Verwaltung werden die maßgeblichen Vorgaben jedoch eingehalten.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das kommunale Einvernehmen gemäß § 30 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 36 Baugesetzbuch und stimmte der vorsorglich beantragten Befreiung gemäß § 31 Baugesetzbuch zu.
Änderungsgesuch zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Flst. 787/1, Fuchseckstraße 18
Gemeinderat J. Mühlhäuser erklärte sich für befangen und nahm im Zuschauerbereich Platz.
Der Gemeinderat beriet über ein Änderungsgesuch zum bereits genehmigten Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Für das Vorhaben lag bereits seit Dezember 2024 eine Baugenehmigung vor. Auf Wunsch der Bauherrschaft wurden nun die Abmessungen sowie die Lage des Gebäudes und der Garage angepasst.
Durch die geänderte Planung kommt es zu einer geringfügigen Überschreitung der Abstandsflächen im nordwestlichen Bereich. Diese beträgt maximal rund 46 cm auf einer Länge von etwa einem Meter. Für diese Abweichung ist eine Befreiung erforderlich. Aufgrund der geringen Überschreitung und unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen wird diese als vertretbar angesehen.
Der Gemeinderat stimmte dem Änderungsgesuch zu und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderliche Befreiung von den Abstandsflächen gemäß § 6 Abs. 3 Landesbauordnung.
Bauhof: Weiteres Vorgehen sowie Planung der Anschaffungen im Jahr 2026
Der Gemeinderat befasste sich mit der weiteren Entwicklung des Bauhofs sowie den geplanten Anschaffungen. Grundlage war die fortgeschriebene Prioritätenliste, die gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Bauhof überarbeitet wurde. Ziel ist die Aktualisierung des bestehenden Fünfjahresplans und die Konkretisierung der Maßnahmen für das Jahr 2026.
Ein Teil der ursprünglich für 2025 vorgesehenen Anschaffungen konnte bereits umgesetzt werden, darunter ein Autoanhänger. Weitere Maßnahmen wurden zeitlich angepasst oder verschoben. Für das Jahr 2026 sind unter anderem die Anschaffung einer Dreipunktpritsche, einer Seilwinde sowie eines Unterflurgewichts für den Schlepper vorgesehen. Ergänzend sind kleinere Anschaffungen eingeplant. Für diese Maßnahmen stehen im Haushalt Mittel in Höhe von rund 40.000 Euro zur Verfügung.
Im Rahmen der Beratung wurde auch die zukünftige Fahrzeugausstattung des Bauhofs thematisiert. Der bestehende Lkw soll perspektivisch veräußert werden, während die vorhandenen Fahrzeuge zunächst weiter genutzt werden. Einzelne größere Anschaffungen, wie beispielsweise ein Mulcher oder Winterdienstgeräte, wurden in spätere Jahre verschoben.
Der Gemeinderat nahm die aktualisierte Planung zur Kenntnis und stimmte der Fortschreibung des Maßnahmenplans sowie der zeitlichen Einordnung der Anschaffungen zu. Die Umsetzung erfolgt jeweils vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Bestellung von Herrn Geiger zum Ratsschreiber
Der Gemeinderat befasste sich mit der Bestellung eines stellvertretenden Ratschreibers. Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, dass der Ratschreiber unter anderem Aufgaben wie die Beglaubigung von Unterschriften sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Grundbucheinsicht wahrnimmt.
Um die Wahrnehmung dieser Aufgaben weiterhin sicherzustellen, ist vorgesehen, den Hauptamtsleiter Herrn Geiger zum stellvertretenden Ratschreiber zu bestellen.
Der Gemeinderat bestellte Herrn Geiger mit Wirkung vom 24. März 2026 zum stellvertretenden Ratschreiber. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Holzverwertung: Information zur weiteren Vorgehensweise
Der Gemeinderat wurde über die künftige Vorgehensweise bei der Holzverwertung informiert. Hintergrund sind größere Mengen an Holz und Reisig, die insbesondere in den vergangenen Wintern angefallen sind.
Künftig ist vorgesehen, einmal jährlich nach dem Sommer eine Ausschreibung durchzuführen. Interessierte können sich hierfür in eine Liste eintragen und erhalten anschließend ein Angebot. Ziel ist eine zügige und transparente Vergabe. Der Bauhof wird das Holz weiterhin gesammelt lagern.
Dabei wird zwischen unterschiedlichen Formen der Holzverwertung unterschieden: Im Rahmen der Verkehrssicherung entlang von Straßen übernimmt die Gemeinde weiterhin die Aufarbeitung. Größere Holzmengen sollen hingegen verstärkt als sogenannte „stehende Lose“ vergeben werden, die von Interessenten selbst aufgearbeitet werden können.
Auch für Hackschnitzel ist eine regelmäßige Ausschreibung vorgesehen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der eingehenden Angebote. Die Ausschreibungen sollen künftig jährlich im Spätsommer erfolgen, sodass rechtzeitig Planungssicherheit besteht.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Gemeinderat wurde über eine Beschwerde zur Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Heiningen und Eschenbach informiert. Insbesondere an Sonntagen komme es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Seitens eines Bürgers wurde angeregt, durch bauliche Maßnahmen wie Poller oder Schranken gegenzusteuern.