Hinweis zur Wasserentnahme an örtlichen Brunnen
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Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Wasserentnahme an den öffentlichen Brunnen ausschließlich in haushaltsüblichen Mengen gestattet ist. Darunter sind kleinere Mengen für den unmittelbaren privaten Gebrauch zu verstehen, beispielsweise einige Gießkannen oder Eimer (ca. 10–50 Liter).
Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht zulässig. Wir bitten um Beachtung, damit die Wasserentnahme für alle Bürgerinnen und Bürger in angemessenem Umfang möglich bleibt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.