Öffentliche Bekanntmachung der Feuerwehrentschädigungssatzung
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Download der Feuerwehrentschädigungssatzung (pdf; 104 kB)
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Schlat geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Feuerwehrentschädigungssatzung steht außerdem ab dem 03.08.2026 dauerhaft unter dem Bereich Verwaltung/Ortsrecht/Ehrenamt & Vereine ebenfalls zum Download zur Verfügung.