
Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Schlat
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Download der Haushaltssatzung 2025 mit Bekanntmachungsvermerk (pdf; 131 kB)
Haushaltssatzung
der Gemeinde Schlat
für das
Haushaltsjahr 2025
I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 17. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
EUR
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.798.400
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -5.098.800
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1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -299.600
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 770.000
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
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1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 770.000
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1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 470.400
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.660.900
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -4.586.500
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 74.400
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.559.600
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -2.229.300
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2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -669.700
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -595.300
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 500.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -68.100
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2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 431.900
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -163.400
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 5.040.000 Euro
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 Euro
§ 5 Gemeindesteuern
1. Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 635 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 225 v.H.
der Steuermessbeträge
2. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 360 v.H.
festgesetzt.
§ 6 Bildung von Teilhaushalten
Der Gesamthaushalt wird in Teilhaushalte gegliedert.
Es werden folgende Teilhaushalte gebildet:
TH01 Innere Verwaltung
TH02 Gebäude
TH03 Sicherheit – Ordnung – Soziales
TH04 Bildung – Kinder und Jugend – Familie
TH05 Heimat – Sport und Kultur – Kirchen
TH06 Bauen und Wohnen – Versorgung – Verkehr
TH07 Friedhof - Natur und Umwelt – Wirtschaft
TH08 Allgemeine Finanzwirtschaft
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19. Februar 2025 vorgelegt.
- Das Landratsamt Göppingen hat mit Schreiben vom 3. März 2025, Az: 12-902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 gem. § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 500.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurde nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Der in § 3 der Haushaltssatzung auf insgesamt 5.040.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf nach § 86 Abs. 4 GemO in Höhe von 3.500.000 Euro der Genehmigung, diese wurde erteilt.
- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt nach § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom
17. März 2025 bis 25. März 2025 – je einschließlich – auf dem Rathaus während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus und kann auch auf der Homepage der Gemeinde Schlat unter www.schlat.de eingesehen werden. Der Haushaltsplan kann auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung eingesehen werden. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Gemeindeverwaltung. - Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Schlat geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.
Ausgefertigt:
Schlat, den 13.03.2025
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Karin Gansloser
Bürgermeisterin