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08.05.2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 28. April 2025

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 28.04.2025
Folgenden Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt.

Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Gansloser begrüßt alle anwesenden Gemeinderäteinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürger. Zu Tagesordnungspunkt 1 sind keine Wortmeldungen zu verzeichnen. Von Seiten der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt oder Anregungen vorgebracht.

 

Jahresabschluss 2024 - Vorausschau Rechnungsergebnis 2024 - Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2024 in das Haushaltsjahr 2025

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 2 auf und begrüßte dazu Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen. Diese erläuterte, die Vorausschau auf das Rechnungsergebnis sei in der Klausurtagung des Gemeinderats bereits ausführlich besprochen worden. Deshalb werde sie heute nur ganz kurz darauf eingehen. Der Jahresabschluss sei noch in Arbeit. Nach aktuellem Stand sei mit einem ordentlichen Ergebnis von rund 215.000 Euro zu rechnen. Das Ergebnis falle damit um rund 541.000 Euro besser als ursprünglich geplant aus. Ursache seien deutlich höhere Gewerbesteuereinnahmen, als ursprünglich erwartet. Außerdem gab es deutlich weniger Aufwendungen, als geplant. Dabei handle es sich hauptsächlich um geringere Personalausgaben und bei den Sachaufwendungen wurden die Planansätze nicht wie erwartet bewirtschaftet. Als Sonderergebnis wurde ein Überschuss von rund 737.000 Euro erzielt, etwas weniger als ursprünglich geplant. Außerordentliche Bucherträge resultieren aus dem Verkauf von Bauplätzen und außerordentliche Aufwendungen seien aus Abschreibungen der Sanierung des Regenüberlaufbeckens entstanden. Das Gesamtergebnis betrage rund 950.000 Euro und sei deutlich besser, als ursprünglich geplant. Die Überschüsse werden der Rücklage zugeführt, die dann voraussichtlich rund drei Millionen Euro betragen werde. Auch in der Finanzrechnung sehe es deutlich besser als geplant aus. Auch hier sei mit einem Zahlungsmittelüberschuss von rund 500.000 Euro zu rechnen. Ursprünglich war hier ein Defizit von 8.400 Euro geplant. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrage rund 800.000 Euro. Hier falle der Finanzbedarf um rund einhunderttausend Euro geringer als geplant aus, obwohl die Planansätze in diesem Jahr gut bewirtschaftet wurden und Ausgaben von insgesamt rund zwei Millionen Euro getätigt wurden. Das entspreche rund achtundsechzig Prozent des geplanten Volumens. Eingenommen wurden rund 1,2 Millionen Euro, was etwa sechzig Prozent des geplanten Volumens entspreche. Beim Saldo aus Finanzierungstätigkeit habe man einen Bedarf von 61.800 Euro. Das entspreche im Prinzip der Tilgung. Ursprünglich war eine Kreditaufnahme geplant aus dem Förderprogramm Wohnbau BW 22 im Zusammenhang mit dem Erwerb des Rommentaler Burgstübles. Der Antrag wurde gestellt, wurde jedoch noch nicht positiv beschieden. Ein weiterer Kredit war nicht erforderlich. Der Schuldenstand reduziert sich damit um die Höhe der Tilgung und betrug zum 31.12.2024 einhundertsechsundsechzigtausend Euro. Rund siebenhundertfünfzigtausend Euro seien nach wie vor in kurzfristig kündbaren Geldanlagen angelegt. Insgesamt habe die Liquidität um rund dreihundertachtundachtzigtausend Euro zugenommen. Damit sei der Liquiditätsmittelbestand zwar um rund einhundertvierundachtzigtausend Euro geringer als geplant, jedoch war keine weitere Kreditaufnahme erforderlich. Die absolute Liquidität betrage zum 31.12.2024 rund 1,8 Millionen Euro. 

Der Gemeinderat nahm vom vorläufigen Rechnungsergebnis 2024 Kenntnis.

Zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen 2024 in das Haushaltsjahr 2025 erläuterte Frau Schleicher-Frey, dass alle nicht verbrauchten Haushaltsmittel für 2024 in 2025 untergehen und damit eingespart sind. Anders verhält es sich, wenn der Gemeinderat einen anderweitigen Beschluss fasse oder der Gesetzgeber eine Übertragung in das neue Haushaltsjahr vorsehe. Im Finanzhaushalt bestehe die Möglichkeit, falls bereits Rechtsverpflichtungen bestehen, die Gemeinde also entsprechende Verträge eingegangen sei, oder wenn bereits Bestellungen aufgegeben wurden, dass sie als Fachbeamtin für das Finanzwesen selbst solche Mittel nach 2025 übertragen könne. Wurde für Investitionsmaßnahmen noch nicht über Mittel verfügt, da darüber noch keine Gemeinderatsbeschlüsse gefasst wurden, können diese in das neue Haushaltsjahr von der Bürgermeisterin bis zu einem Betrag von zehntausend Euro nach der Hauptsatzung übertragen werden. Über die 10.000 Euro hinaus durch einen Gemeinderatsbeschluss. Im Ergebnishaushalt sei eine Übertragung grundsätzlich nicht vorgesehen, außer es sei im Haushaltsplan ausdrücklich erwähnt. Darüber beschließe der Gemeinderat. Unter diesem Gesichtspunkt habe sie eine Liste zusammengestellt. Sie schlage vor, die noch nicht verausgabten Mittel zum Erwerb der Feuerwehruniformen in Höhe von sechstausend Euro im Ergebnishaushalt zu übertragen. Im Finanzhaushalt schlage sie vor, dreißigtausend Euro zur Einrichtung des Naturkindergartens zu übertragen. Für die Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Verlängerung Weilerbachweg seien rund vierundachtzigtausend Euro noch nicht verausgabt und für Ausbau und Einrichtung des Burgstübles wurden rund einhundertvierundzwanzig Euro noch nicht in 2024 ausgegeben. 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgeschlagenen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 243.715 Euro vom Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 zu.

 

Bauhof - Vorstellung des 5-Jahres-Plans der Arbeitsgemeinschaft Bauhof 

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 3 auf und begrüßte dazu Bauhofleiter Scholz. Für das schnellere Durchbringen von Projekten wurde eine Arbeitsgruppe (AG) Bauhof gegründet. Diese bestehe aus vier Gemeinderäten, den beiden Gemeinderäten Mühlhäuser und Seyfang. Gemeinsam wurden beim letzten Treffen die geplanten Anschaffungen mit Herrn Scholz und ihr durchgesprochen. Zunächst habe man die Aufgaben und eventuelle zukünftige Aufgaben im Bauhof betrachtet. Die Aufgaben wurden aufgegliedert und dazu vermerkt, mit welchen Fahrzeugen diese gerade erledigt werden. Daraufhin wurde der Bedarf an Fahrzeugen ermittelt, der zu einer Aufgabenerledigung überhaupt oder zu einer besseren Erledigung benötigt werde. Bestimmte Aufgaben seien auch an externe Dienstleister vergeben. Danach wurden die wichtigsten Fahrzeuge für eine möglichst universelle Nutzung priorisiert. Daraus entstand ein 5-Jahres-Plan, der in der Praxis in drei Jahren umzusetzen sei. So solle in 2025 so schnell wie möglich ein Autoanhänger mit Aufsatz für höheres Beladen erworben werden. Es handle sich um einen 3,5-Tonnen-Anhänger mit Rampen für den drei Angebote eingeholt wurden. Hierzu sei auf TOP 4 zu verweisen. Im Plan wurden etwaige Kosten für eine Anschaffung hinterlegt. Erst wenn es konkret um eine Anschaffung gehe, werden Angebote eingeholt und die Vergabe im Regelverfahren im Gemeinderat beschlossen. Bei dem Plan handle es sich um eine Grundlage, welche als Ziel und Leitlinie für künftige Entscheidungen im Bauhof anzusehen sei. Es sei jedoch kein unabänderlicher Plan, da im Rahmen der Haushaltsplanungen aber auch im Rahmen der Beschaffungen noch nachjustiert werden könne. 

Weitere Positionen im Plan für 2025 seien ein Tandem-Kipper mit Aufsatz und Rampen für den Bauhofschlepper sowie eine Dreipunkt-Pritsche. Für Anfang 2026 sei der Kauf einer Seilwinde geplant. Ob sich die Anschaffung eines Auslegemulchers für etwa siebzigtausend Euro in 2026 lohne, werde im Rahmen der Haushaltsberatungen besprochen. Für 2027 sei eine neue Winterdienstausrüstung mit Schneeschild und Streuer vorgesehen, da der externe Dienstleister den Winterdienst in absehbarer Zeit nicht mehr übernehmen werde. Als Wackelposition beziehungsweise Streichposition sei noch eine eingeplant. 

Der Gemeinderat nahm den 5-Jahres-Plan inklusive Zeitschiene zur Kenntnis und beschloss einstimmig, auf dessen Grundlage die Beschaffungen in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und einzuplanen.

 

Bauhof - Erwerb eines Autoanhängers

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 4 auf. Sie dankte Herrn Scholz für die Einholung der Angebote. Zum Stand der Einladungsfrist lagen lediglich zwei Angebote von der Firma Sigg und der Firma Erich Rau vor. Es handelte sich um einen Sigg-Anhänger und einen Humbaur-Anhänger mit jeweils 3,5 Tonnen, Dreiseiten-Kipper, Rampen und Aufsatz. Deshalb habe sie noch eine Aktualisierung an den Gemeinderat geschickt. Es gebe Unterschiede in der Verarbeitung und in der Eigenschaft der jeweiligen Marken. Das Material der Firma Sigg sei beispielsweise breiter und bestehe aus einer Sandwichplatte, was bei der Firma Humbaur nicht der Fall sei. Grundsätzlich seien beide Anhänger jedoch von der technischen Ausrüstung vergleichbar. Am 24. April ging noch ein Angebot eines Hirth-Tandem-Anhängers ein. Der Sigg-Anhänger koste insgesamt 13.636,21 Euro, abzüglich 1.700 Euro für ein nicht notwendiges Premiumpaket. Die Firma Erich Rau verlange für den Humbaur-Anhänger 11.189 Euro und die Firma Hirth 11.203,85 Euro. Die minimale Differenz von 14,85 Euro zwischen Anbieter 2 und 3 sollte nicht ins Gewicht fallen, da der Anhänger der Firma Hirth in Qualität, Verarbeitung und Ausstattung wesentlich hochwertiger sei. Letzterer sei eher mit dem Anhänger der Firma Sigg vergleichbar. Aus Sicht der Verwaltung sei der Erwerb des Hirth-Anhängers daher wirtschaftlicher, zumal ein Kommunalrabatt gewährt wurde. 

Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb des Hirth-Anhängers für 11.203,85 Euro einstimmig zu.

 

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Flurstück 199/2, Erlenweg 8

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 5 auf und Herr Wolff stellte das geplante Bauvorhaben vor. Dieses liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“. Die Bauherrschaft plane den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Es handle sich um ein allgemeines Wohngebiet, in dem Einzel- und Doppelhäuser mit bis zu zwei Wohneinheiten errichtet werden dürfen. Hier sei ein Einzelhaus mit einer Wohneinheit geplant. Das geplante Wohngebäude weise ein Satteldach und eine Dachneigung von 33 Grad auf. Konkret sei eine Firsthöhe von 7,57 Metern und eine Traufhöhe von 4,49 Metern geplant. Für die Terrasse, den südlichen Dachvorsprung und die Zisterne sei nach Auskunft des Bauamts ein Antrag auf Zulassung nach der Baunutzungsverordnung erforderlich, da die Baugrenzen überschritten werden. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt. Das kommunale Einvernehmen des Gemeinderats sei dazu nicht erforderlich. Je Wohneinheit seien mindestens 1,5 PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück herzustellen. Geplant sei die Herstellung von zwei PKW-Stellplätzen für eine Wohneinheit. Die Stellplatzverpflichtung sei damit erfüllt. Der Fahrradraum habe ein Flachdach und erhalte deshalb eine extensive Begrünung. Die Garage und der nicht überdachte PKW-Stellplatz seien als Grenzbau ohne eigene Abstandsflächen zum Nachbargrundstück nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg zulässig. Dabei entsprechen die hier geplanten zwei Abstellplätze für Fahrräder einem halben PKW-Stellplatz. 

Die Durchführung einer vierwöchigen Angrenzeranhörung sei nicht erforderlich. 

Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

 

Bauantrag auf Teilabbruch des bestehenden Einfamilienhauses, Flurstück 18/3, Schulstraße 25

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 6 auf und Herr Wolff erläuterte den geplanten Teilabbruch. Die Bauherrschaft plane innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Schulstraße“ den Teilabbruch des bestehenden Wohngebäudes samt Einzelgarage. Das Einfamilienwohnhaus mit Garage wurde am 21.12.1970 genehmigt. Mit Baugenehmigung vom 29.06.1977 wurde das Dachgeschoss ausgebaut. Das Untergeschoss des Wohngebäudes solle bestehen bleiben. Der Abbruch im Kenntnisgabeverfahren müsse den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben, wie Wohngebäuden, werde beim Abbruch das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt.

Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

 

Bauantrag auf Errichtung einer Futterhalle, Flurstück 1102, Letten 1 und 1/1

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 7 auf und sagte aus, der Bauherrschaft gehe es darum, den landwirtschaftlichen Betrieb weiterzuentwickeln und diesen etwas digitaler und autarker aufzustellen. Herr Wolff teilte mit, das geplante Bauvorhaben liege im baurechtlichen Außenbereich. Zur Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich müsse ein Privilegierungstatbestand, beispielsweise die landwirtschaftliche Tätigkeit des Bauherrn vorliegen und die Erschließung müsse gesichert sein. Die Erschließung sei über den bestehenden Aussiedlerhof Letten 1 gesichert. Die Privilegierung werde vom Landwirtschaftsamt geprüft. Zur Errichtung der Futterhalle solle ein bestehender Erdwall abgetragen werden. Dieser war auf Empfehlung des Regierungspräsidiums zur Verbesserung der Lärm- und Geruchssituation im angrenzenden Wohngebiet errichtet worden. Zukünftig solle die im Bereich des Erdwalls geplante Futterhalle den landwirtschaftlichen Betrieb zur Wohnbebauung hin abschirmen. Die Futterhalle habe zur Wohnbebauung hin keine Gebäudeöffnungen. Die Rolltore seien auf der dem Wohngebiet abgewandten Gebäudeseite der Futterhalle zum bestehenden Stallgebäude hin vorgesehen. Die notwendigen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten und liegen alle auf dem Baugrundstück. Eine vierwöchige Angrenzeranhörung nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg sei nicht erforderlich.

Der Gemeinderat erteilte sein kommunales Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 35 Baugesetzbuch zu der vorliegenden Planung.

 

Zielsetzungspapier zur Forsteinrichtung 2025 für den Gemeindewald

Die Vorsitzende erläuterte, bei dem Zielsetzungspapier zur Forsteinrichtung handle es sich um eine Vorlage des Forstamtes, die für den überwiegenden Teil der Kommunen im Landkreis ähnlich aussehe. Inhaltlich gehe es darum, dass der Wald nachhaltig bewirtschaftet werden soll und dass im Sinne der Zukunft entschieden werden soll, welche Baumbestände nachgepflanzt werden sollen. Dazu enthalte das Papier ein Leitbild und Zielsetzungen zu den Themen Klimaschutz, Ökonomie, Ökologie und Soziales. Es gebe die Möglichkeit, von Seiten des Gemeinderats Änderungen oder Wünsche an das Forstamt rückzumelden. Die Frage sei, ob andere Zielsetzungen gewollt seien oder ob noch etwas hinzugefügt oder entfallen lassen werden soll. 

Der Gemeinderat nahm das Zielsetzungspapier ohne Änderungswünsche zur Kenntnis.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

Einführung des Zeiterfassungssystems AIDA

Die Bürgermeisterin gab bekannt, zum 01.05.2025 werde das Zeiterfassungssystem AIDA in den Einrichtungen der Gemeinde eingeführt. Sie habe bereits einen Transponder zu Testzwecken erhalten. Das System sei dazu geeignet, auch eine digitale Zugangslösung zu den öffentlichen Gebäuden ergänzen zu können. Für sie sei das ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung, der aber auch viel Zeit in Anspruch genommen habe. Zur Einführung war das Rathaus in den letzten Wochen zweimal geschlossen, da drei der sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult werden mussten. 

Sie werde die Zeiterfassung vorläufig selbst verwalten und grundlegende Daten, wie den Anfangsbestand der Arbeitszeiten und die Urlaubszeiten eintragen. Sobald alles auf stabilen Füßen stehe, werde die Verwaltung des Zeiterfassungssystems in die einzelnen kommunalen Liegenschaften ausgelagert. Zukünftig seien die Vorgaben aus Gemeinderat und Arbeitsschutzvorschriften bereits automatisch impliziert. Damit sind maximal fünfzig Überstunden möglich, die pro Quartal automatisch gekappt werden. Alle Mitarbeitenden werden dazu angehalten, ihre Überstunden rechtzeitig wieder abzubauen. Auch bei den Urlaubstagen wurden die Kappungen eingetragen und Urlaubskarten gebe es zukünftig nicht mehr. Nach sechs Stunden Arbeitszeit bekomme man automatisch eine halbe Stunde Pausenzeit abgezogen. Dies ist aus Gründen des Arbeitsschutzes notwendig. Die strikte Umsetzung soll die Mitarbeitenden dazu anhalten, die Pausenzeiten einzuhalten. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen laufen künftig über das System. Sie dankte, dem Rat für die Anschaffung dieses transparenten und auf die Bedürfnisse der Gemeinde individuell anpassbaren Systems im letzten Winter.  

 

Einführung eines Kartensystems als Benefit für Beschäftigte

Bürgermeisterin Gansloser erinnerte, die Einführung eines Kartensystems für Beschäftigte der Gemeinde wurde vor etwa einem Jahr vom Gemeinderat beschlossen. Die mit der Einführung beauftragte Firma Wetzel und Partner musste daraufhin fast zehn Monate auf die Rückmeldung des Finanzamts Göppingen und die Freigabe des Benefit-Systems warten. Nun sei sie in den letzten Zügen und freut sich auf die Einführung, die noch für den Monat Juni geplant sei. 

Kontakt

Gemeinde Schlat

Hauptstraße 2
73114 Schlat

07161 9873970
info@schlat.de 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montagnur nach Terminvergabe
Dienstag14:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch10:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Jeden ersten Dienstag im Monat hat die Gemeindeverwaltung nachmittags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet

Leitweg-ID:
08117043-A4898-42

Peppol-ID:
0204:08117043-A4898-42

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