Informationen für Auslandsdeutsche
Voraussichtlichen Neuwahlen am 23. Februar 2025
Sind Sie im Ausland und nicht in Deutschland gemeldet?
Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen, wie Sie an der Bundestagswahl teilnehmen können.
(Quelle: www.bundeswahlleiterin.de)
Wie kann ich wählen?
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Damit Sie als im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl 2025 per Briefwahl teilnehmen können, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie werden nicht automatisch von Amts wegen eingetragen.
Für jede Wahl müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Wichtig:
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags ist die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen
- nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und
- dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen (Stichtag: 23.02.2000)
Sie erfüllen o.g. Voraussetzungen? Dann füllen Sie bitte diesen
Antrag auf Eintragung in das WVZ und Wahlscheinantrag Anlage 2 (pdf; 213kB) aus und unterzeichnen ihn persönlich und handschriftlich.
Anschließend lassen Sie diesen der zuständigen Gemeinde (letzter Wohnsitz vor Fortzug ins Ausland) zukommen, gerne auch per E-Mail.
Achtung:
Sollten Sie einen der o.g. Punkte nicht erfüllen, benötigen wir zu diesem
Antrag auf Eintragung in das WVZ und Wahlscheinantrag Anlage 2a (pdf; 208 kB) noch eine schriftliche Begründung mit folgenden Angaben:
- persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland sowie
- Betroffenheit von diesen Verhältnissen aus anderen Gründen
Dieser Antrag, sowie Ihre schriftliche Begründung benötigen wir vollständig ausgefüllt und von Ihnen persönlich handschriftlich unterzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag im Original eingereicht werden muss, eine elektronische Übermittlung ist leider nicht möglich.
Als Service der Gemeinde Schlat stellen wir Ihnen gerne eine Vorlage für Ihre Begründung (pdf; 88 kB) zur Verfügung.
Ich lebe nur vorübergehend im Ausland - was muss ich beachten?
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Nähere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie zu gegebener Zeit.
Welche Frist muss ich für die Antragstellung beachten?
Die voraussichtliche Neuwahl findet am 23. Februar 2025 statt. Der letzte Tag für die Antragstellung für Auslandsdeutsche auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025).
Üblicherweise verzichten die Gemeinden auf den Versand von Eingangsbestätigungen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden Ihnen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Wohin muss ich meinen Antrag senden?
Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Adresse für Schlat:
Gemeinde Schlat
Hauptstraße 2
73114 Schlat
Zusendung des Antrags ohne Begründung auch per E-Mail möglich an:
info@schlat.de