Öffentliche Bekanntmachungen
Allgemeinverfügung
Böllerverbot anlässlich einer Veranstaltung am 31.12.2025 und 01.01.2026 in der Schlater Ortsmitte. Der Geltungsbezirk bezieht sich auf den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich.
1. Verfügungssatz
- Es wird hiermit untersagt, im Bereich der in Ziffer 2 definierten Schutzzone am
31.12.2025 von 18:00 Uhr bis 01.01.2026 um 06:00 Uhr
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 und höherer Kategorien (umgangssprachlich „Böller“ und sonstige Silvesterfeuerwerkskörper) abzubrennen, zu zünden oder mitzuführen. - Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den Schlater Dorfplatz, die Jahnstraße bis zur Hausnummer 10 sowie den unmittelbaren Bereich um das Rathaus sowie die Feuerwehr. Die Zone ist im beigefügten Lageplan markiert.
- Die Sofortvollziehung der Ziffer 1 wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.
- Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 46 Nr. 9 SprengG i. V. m. § 24 Abs. 1 SprengG dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 2026
I. Festsetzung der Grundsteuer 2026
- Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem 1.1.2025 keine Änderung der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Grundsteuer 2026 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 51 Abs. 3 des Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 04.08.2020 (BGBl.I S. 974) in Verbindung mit der Hebesatzsatzung der Gemeinde Schlat in der Fassung vom 16.10.2024.
- Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Schlat – Mitteilungsblatt Schlat - die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.
