Aktuelles aus Schlat
Schließung des Rathauses um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel – Das Einwohnermeldeamt ist eingeschränkt geöffnet
Das Einwohnermeldeamt ist um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel wie folgt geöffnet oder telefonisch erreichbar.
Montag, 22.12.: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar
Dienstag, 23.12.: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet
Mittwoch, 24.12.: Geschlossen
Montag, 29.12.: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar
Dienstag, 30.12.: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet
Mittwoch, 31.12. und Donnerstag, 01.01.: Geschlossen
Freitag, 02.01. und Montag, 05.01.: Nicht besetzt, für dringende Fälle ist von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst unter der Telefonnummer: 07161 / 9873970 eingerichtet.
In dringenden standesamtlichen Notfällen ist Frau Bürgermeisterin Gansloser unter der Telefonnummer 0151 44983932 an allen Tagen erreichbar.
Ab dem 07.01.2026 stehen wir Ihnen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit.
Ihr Rathaus-Team der Gemeinde Schlat
Wohnungen ab 01.01.2026 in der Burgstr. 8 zu vermieten
Die Gemeinde Schlat vermietet ab 01.01.2026 in der Burgstr. 8 (ehem. Rommentaler Burgstüble) folgende Wohnungen:
Zur Vermietung stehen:
• 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon, ca. 77 qm, Kaltmiete 693 €
• Dachgeschosswohnung, 2 Zimmer, ca. 61 qm, Kaltmiete 610 € • 1-Zimmer-Wohnung, ca. 19 qm, Kaltmiete 190 €
Besichtigungstermine:
29.12.25 von 18:00 Uhr bis 20 Uhr
02.01.26 von 10:00 Uhr bis 12 Uhr
Allgemeinverfügung über das Zünden von Feuerwerkskörpern und Böllern am 31.12.2025 und 01.01.2026
Böllerverbot anlässlich einer Veranstaltung am 31.12.2025 und 01.01.2026 in der Schlater Ortsmitte. Der Geltungsbezirk bezieht sich auf den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich.
1. Verfügungssatz
- Es wird hiermit untersagt, im Bereich der in Ziffer 2 definierten Schutzzone am
31.12.2025 von 18:00 Uhr bis 01.01.2026 um 06:00 Uhr
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 und höherer Kategorien (umgangssprachlich „Böller“ und sonstige Silvesterfeuerwerkskörper) abzubrennen, zu zünden oder mitzuführen. - Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den Schlater Dorfplatz, die Jahnstraße bis zur Hausnummer 10 sowie den unmittelbaren Bereich um das Rathaus sowie die Feuerwehr. Die Zone ist im beigefügten Lageplan markiert.
- Die Sofortvollziehung der Ziffer 1 wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.
- Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 46 Nr. 9 SprengG i. V. m. § 24 Abs. 1 SprengG dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 2026
I. Festsetzung der Grundsteuer 2026
- Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem 1.1.2025 keine Änderung der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Grundsteuer 2026 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 51 Abs. 3 des Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 04.08.2020 (BGBl.I S. 974) in Verbindung mit der Hebesatzsatzung der Gemeinde Schlat in der Fassung vom 16.10.2024.
- Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Schlat – Mitteilungsblatt Schlat - die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.
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