Die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen steht im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit eng mit den Kommunen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt in Jobcentern, gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen.
Arbeitsuchende und Unternehmen können sich direkt an die Jobcenter wenden. Auf jede gemeldete Stelle macht das Jobcenter passgenaue Personalvorschläge. Das Unternehmen erhält auf Wunsch die Profile der Arbeitsuchenden. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten den Vermittlungsvorschlag schriftlich.
Um das Ziel der Vermittlung einer Arbeitsstelle schneller zu erreichen, stehen - neben der Eigeninitiative der Bewerberinnen und Bewerber - auch weitere Angebote der Agentur für Arbeit zur Verfügung, beispielsweise:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 03.05.2018 freigegeben.
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" vollständig übernommen und eingelesen. Mit service-BW bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.
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