ACHTUNG
Ab dem 01.01.2024 werden
KINDERREISEPÄSSE
abgeschafft!
Stattdessen kann der elektronische Reisepass für weltweite Reisen oder der Personalausweis für Reisen innerhalb der EU beantragt werden (Ausnahmen möglich). Alle Kinder benötigen, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis, der für die Kinder auf besonderen Antrag auch ausgestellt werden kann.
Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.
In begründeten Einzelfällen kommt auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann.
Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin produziert, die Personalausweise sind nach ca. 2 – 4 Wochen, abholbereit, Reisepässe nach ca. 4 – 6 Wochen.
Hinweis: wenn die Identität des Kindes nicht mehr festgestellt werden kann (wegen altem Lichtbild), muss auch vor Ablauf des jeweiligen Ausweisdokuments ein neues beantragt werden.
Gebühren für Personen unter 24 Jahre
Personalausweis: 22,80 Euro, 6 Jahre Gültigkeit
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro, 3 Monate Gültigkeit
Reisepass: 37,50 Euro, 6 Jahre Gültigkeit
Express-Zuschlag: einmalig 32,00 Euro
Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro, 1 Jahr Gültigkeit