Gemeinde Schlat

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Gemeinderatsberichte

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 29.01.2024

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:
 
Beratung und Beschluss Haushaltsplanung 2024
 
Bürgermeisterin Gansloser begrüßt die Anwesenden und Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen, die zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt den Sachvortrag hält und übergibt das Wort. Sie schilderte, dem Gremium die Vorgehensweise bei der Erstellung der Haushaltsplanung. Bei der Einbringung des Haushalts 2024 wurden die Steuerschätzungen aus dem November 2023 berücksichtigt. Durch den Angriffskrieg in der Ukraine und die Inflation ergeben sich schlechte gesamtwirtschaftliche Perspektiven. Daher müsse an anderen Stellschrauben gedreht werden, um die Einnahmen der Gemeinde auf konstantem Niveau zu halten. Für den Finanzplanungszeitraum 2024-2027 heißt das für die Kommune zudem, dass die Investitionen und vor allem die laufenden Kosten im Ergebnishaushalt kritisch hinterfragt werden müssen.
Bei der Betrachtung der Steuerkraftsumme in Bezug auf das Land Baden-Württemberg und den Landkreis Göppingen ergibt sich folgendes Bild. Die durchschnittliche Steuerkraft pro Einwohner in Schlat liegt bei 1.551 Euro pro Einwohner. Das hieße die Ertragskraft aus Steuern und Zuweisungen und damit auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune ist unterdurchschnittlich. In der Folge erhalte die Gemeinde überdurchschnittlich hohe Transferleistungen aus dem Finanzausgleichsaufkommen (FAG). Dadurch bestehe aber auch eine relativ hohe Abhängigkeit von diesen Transferzahlungen und von der gesamtwirtschaftlichen Lage.
Der Hebesatz der Kreisumlage werde sich im kommenden nicht erhöhen, dennoch steige der Anteil, den die Gemeinde Schlat an den Landkreis zu entrichten habe von 790.000 € in 2023 auf 858.000 € in 2024.
Das Investitionsprogramm für 2024 bestehe aus dem Ausbau der Wasserbergstraße mit rund 575.000 €, der Beschaffung eines Löschfahrzeugs für die Feuerwehr mit rund 400.000 €, dem Investitionszuschuss an das Hohenstaufen-Gymnasium in Göppingen mit rund 290.000 € und der Neukonzeption des Bestattungswesens mit rund 56.000 €. Zudem wird ein Investitionszuschuss für die Kläranlage in Göppingen in Höhe von 247.000 € notwendig. Der Ausbau der Kinderbetreuung sowohl für 2024, als auch für den Finanzplanungszeitraum bis 2027 beläuft sich auf etwa 3,2 Millionen Euro. Die bauliche Entwicklung der Grundschule zur Erfüllung des Betreuungsanspruchs ab 2026/2027 und die bauliche Entwicklung des Kinderhauses seien darin inbegriffen. Zudem sein geplant zur Schaffung von Mietwohnungen rund eine Millionen Euro im Jahr 2024 zu verausgaben. Insgesamt beläuft sich das Investitionsvolumen für 2024 auf knapp 2,9 Millionen Euro. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum hinweg seien Investitionen von etwa 7,45 Millionen Euro geplant.
 
Frau Schleicher-Frey erläuterte dem Gemeinderat ausführlich die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2024. Dafür sei ein ordentliches Ergebnis von minus 326.800 Euro eingeplant. Es ist in 2024 wieder mit Sonderergebnissen durch Erlöse aus Bauplatzverkäufen zu rechnen, die sich auf etwa 900.000 € belaufen. Für 2025 werden weitere 770.000 € Sonderergebnis erwartet. Nachdem die Hebesätze für die Grundsteuer, wie mit dem Haushalt 2022 beschlossen, bereits in der zweiten Stufe angepasst werde, wurden auch die Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinde begutachtet und sollen im kommenden Haushaltsjahr um 20 Prozentpunkte angepasst werden. Damit sei die Gemeinde weiterhin unter dem landkreisweiten Durchschnitt.  Grundsteuer A und B werden demnach mit Beschluss vom 31.01.2022 für das Jahr 2024 auf einen Hebesatz von je 390 % angepasst. Die Gewerbesteuer wird erstmals seit 2005 angepasst auf einen Hebesatz von 360 %. Der Landkreisdurchschnitt beläuft sich hierbei auf 372 %. Die Gewerbesteueranpassung diene der Stabilisierung der Ertragslage und als Deckungsbeitrag zum Haushaltsausgleich, was dringend notwendige Maßnahmen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts seien.
Um eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben zu können, werde weiterhin eine Konzentration der Verwaltung auf die Kernaufgaben notwendig sein. Weitere Möglichkeiten zum Gegensteuern bei den Haushaltsrisiken seien die Steigerung der Attraktivität der Gemeinde als Gewerbestandort und Wohnstandort. Der Personalaufwand der Gemeinde müsse so gering wie möglich gehalten werden. Er entspreche den gesetzlichen Vorschriften.
Ende 2024 werde der Schuldenstand aufgrund der Investitionen und zinsgünstigen Wohnbaukrediten bei etwa 959.970 Euro liegen. Der Stand der liquiden Mittel stehe zum Ende des Jahres bei über 1,9 Millionen Euro. Damit verschaffe sich die Gemeinde einen Handlungsspielraum für zukünftige Investitionen über den gesamten Finanzplanungszeitraum hinweg. Der Ergebnishaushalt ist im Jahr 2024 und in den folgenden Jahren defizitär, was bedeutet, dass die laufenden Kosten die laufenden Einnahmen übersteigen. Daher muss für die kommenden Jahre kritisch geprüft werden, welche Maßnahmen möglich sind, diesen Trend zu stoppen. Insgesamt sei der Haushaltsausgleich durch die Sonderergebnisse bei den Bauplatzverkäufen und die vorhandene Überschussrücklagen dennoch im Jahr 2024 und über den gesamten Finanzplanungszeitraum gewährleistet.
Änderungsanträge aus dem Gemeinderat sind keine eingegangen.
Der Gemeinderat nahm die Haushaltsplanung 2024 nach kurzer Fragerunde mit dem Ziel zur Kenntnis, diesen in der Februarsitzung zu beschließen.
 
Bürgermeisterin Gansloser nutzt die Möglichkeit, sich bei Kämmerin Karin Schleicher-Frey für die Zusammenarbeit und das gute Miteinander zu bedanken. Man habe in den letzten Monaten sehr eng zusammengearbeitet und viele Stunden mit dem Haushalt 2024 verbracht. Vor allem die vielen Veränderungen, die in der Planaufstellung entstehen würden die Haushaltsplanaufstellung mühsam und sehr zeitintensiv machen.
 
Kommunalwahl 2024 – Bildung des Gemeindewahlausschusses
 
Bürgermeisterin Gansloser hält den Sachvortrag und teilt mit, dass am 09.06.2024 neben den Europawahlen und den Regionalwahlen der Region Stuttgart auch die Kommunalwahl in Schlat stattfindet. Die Gemeinde Schlat wird wie in der Vergangenheit zwei Wahlbezirke bilden und damit einen Urnenwahlvorstand und einen Briefwahlvorstand einrichten. Zudem müsse die Gemeinde Schlat für die Gemeindewahlen (Gemeinderat) einen Gemeindewahlausschuss bilden. Er diene als Kontrollorgan der Wahlhandlung bei Gemeindewahlen. Dieser wird erstmalig am 02.04.2024 zur Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für den Gemeinderat und am 10.06.2024 ein weiteres Mal zur Feststellung des Wahlergebnisses tagen. Nach Bedarf wird ein drittes Mal zur Entscheidung über Widersprüche gegen die Zurückweisungen von Wahlvorschlägen getagt.
Für die Bildung des Gemeindewahlausschusses ist der Gemeinderat zuständig und bestehe kraft Gesetzes aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und mindestens zwei Beisitzern. Der Gemeinderat wählt die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl aus der Mitte der Wahlberechtigten oder aus dem Kreis der Gemeindebediensteten aus. Wichtig dabei sei, dass die im Gemeindewahlausschuss sitzenden Personen selbst nicht zur Wahl antreten.
Durch die erneute Kandidatur des ersten gesetzlichen Stellvertreters der Bürgermeisterin bei dieser Gemeinderatswahl wird als stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde-wahlausschusses der zweite gesetzliche Stellvertreter der Bürgermeisterin vorgeschlagen. Dieser ist vom Gemeinderat zu wählen.
Die Gemeindeverwaltung schlägt daher die Besetzung des Gemeindewahlausschusses durch Bürgermeisterin Gansloser als Vorsitzende, Christoph Reich als stellvertretenden Vorsitzenden und ersten Beisitzer sowie Helga Zöller als zweite Beisitzerin vor. Die Schriftführung soll Frederic Wolff übernehmen. Vertreten sollen die Beisitzer im Verhinderungsfall durch Manfred Pohl und Doris Seybold werden. Schriftführer Wolff soll durch Doris Kriegisch vertreten werden.
 
Die Befangenheitsregelungen würden hierbei nicht greifen, da es sich um die Bewerbung um ein Ehrenamt nach § 18 der Gemeindeordnung handle, merkt BMin Gansloser ergänzend an.
 
Der Gemeinderat hat keine Fragen zu den Ausführungen der Bürgermeisterin und stimmt den vorgeschlagenen Beisitzern sowie deren Stellvertretenden einstimmig zu. Die Entschädigung solle nach der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit durchgeführt werden.
 
 
Annahme von Spenden im Jahr 2023
 
Die Gemeinde Schlat hat im Jahr 2023 Spenden im Wert von insgesamt 2.208,20 Euro eingenommen. Dieser Betrag setzt sich aus Geldspenden von Privatpersonen und Gewerbetreibenden zusammen. Die Spenden kamen dem Kinderhaus Sonnenschein, der Grundschule und der Feuerwehr Schlat, der nach dem Brand einige Einsatzgelder für die Kameradschaftskasse erhalten habe, zugute. Allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlichen Dank. Der Gemeinderat nahm alle Spenden einstimmig an und stimmte der Weitergabe der Spenden an die oben genannten Einrichtungen der Gemeinde zu.
 
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen/Steige
 
Bürgermeisterin Gansloser erklärt, dass der Gutachterausschuss der Gemeinde Schlat lediglich bis 31.01.2024 gewählt und damit im Amt sei. Da durch diesen Zeitablauf eine neue Bestellung notwendig geworden wäre, wurde erneut der Beitritt beim gemeinsamen Gutachterausschuss in Göppingen angefragt. Da Göppingen eine Absage aufgrund kapazitärer und personeller Engpässe erteilen musste, wurde die Gemeinde Schlat beim gemeinsamen Gutachterausschuss in Geislingen vorstellig, der eine Aufnahme zugesichert habe. So wurde im Umlaufverfahren vom 22.12.2023 ein Gemeinderatsbeschluss eingeholt, der den Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss in Geislingen an der Steige feststellte. Nun gilt es in einem weiteren Beschluss die ab 01. Februar geltenden Bestimmungen anzupassen und die bisher bestehenden Schlater Strukturen aufzuheben. Daher gehe es im kommenden Beschluss darum, den Gutachterausschuss sowie die Gutachterausschussgebührensatzung vom 04.03.2002 der Gemeinde Schlat zum 31.01.2024 aufzuheben. Zudem müssen die laufenden Nummern 13 und 14 im Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührensatzung vom 01.03.1999 der Gemeinde Schlat, zuletzt geändert am 23.07.2001 aufgehoben werden. Im Gegenzug müsse die Erstreckungssatzung des Gutachterausschusses auf das Gebiet der Gemeinde Schlat vom 10.01.2024 und die Entsendung zweier Gutachter bis 30.06.2024 beschlossen werden. Für die Entsendung zweier Gutachter wurden zwei der im Gutachterausschuss der Gemeinde Schlat vertretenen Personen angefragt, die freundlicher Weise die Geschäfte bis 30.06.2024 weiterführen. Danach könne neu entschieden werden, wer für die kommenden Jahre in den gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Geislingen an der Steige entsendet werde.
 
Nach einer kurzen Aussprache beschließt der Gemeinderat alle im Sachverhalt aufgeführten Anpassungen, Änderungen und Einführungen einstimmig.
 
Erneuerung des Regenwasserkanals zwischen Gebäude Schulstraße 10 und Reichenbacher Str. 15
 
Aus Gründen der Besorgnis der Befangenheit übergibt Bürgermeisterin Gansloser an Stellvertreter Konrad Aichinger das Wort zur Schilderung des Sachverhalts und Darstellung der eingegangenen Angebote. Konrad Aichinger verweist auf die Sitzungsvorlage und die eingegangenen Angebote zweier Bieter. Insgesamt habe die Gemeinde Schlat fünf Unternehmen zur Abgabe eines Angebots angefragt. Lediglich zwei Angebote seien abgegeben worden. Die anderen Unternehmen mussten laut Hauptamtsleiter Wolff aus verschiedenen Gründen absagen, sind jedoch weiterhin bereit für künftige Ausschreibungen Angebote bei der Gemeinde Schlat einzureichen. Mit beiden Baufirmen habe ein Vor-Ort-Termin zur Besichtigung und Schilderung der Sachlage stattgefunden. Zudem lag eine Kostenschätzung der Mühlhäuser Bau GmbH vor, nach dessen Leistungsverzeichnis um Angebot gebeten wurde. Die beiden Angebotenen Leistungen unterscheiden sich in wenigen Positionen. Das wirtschaftlichere Angebot wurde seitens der Firma Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co KG abgegeben. Es lag mit 24.953 Euro knapp unter der Kostenschätzung, die sich auf 29.903,43 Euro belief. Daher bitte der Stellvertretende Bürgermeister um Vergabe an die Firma Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co KG zum genannten Angebotspreis.
 
Aus der Mitte des Gemeinderats wird die Bitte an die Verwaltung geäußert, genannte erforderliche Positionen aus dem zu hohen Angebot ebenfalls bei der Firma Georg Moll KG anzufragen, um bei Abrechnung im Nachgang auf hohe Nachträge verzichten zu können.
 
Der Gemeinderat stimmt einstimmig für die Wahl des wirtschaftlicheren Anbieters, der Firma Georg Moll Tief- und Straßenbau GmbH + Co KG aus Gruibingen zum Angebotspreis von 24.953 Euro zzgl. der nachträglich angeforderten Positionen.
 
Baupilot – Ausschreibung von Bauplätzen für Einzel- und Doppelhäuser zur Vergabe an Bauplatzinteressenten zur Bebauung mit Einfamilienhäusern (2. Ausschreibungsrunde)
 
Bürgermeisterin Gansloser schildert den bisherigen Verlauf der Bauplatzvergabe und die Geschehnisse der vergangenen Monate. Der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 17.07.2023 die Ausschreibung weiterer vier Bauplätze im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ beschlossen. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über die Bewertung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) und dessen Wertung als europarechtswidrig habe die Verwaltung sowohl die Kaufvertragsschlüsse als auch die weiteren Ausschreibungen auf Anraten des Stadtplaners vorerst auf Eis gelegt. Nachdem die Begründung des Urteils im September 2023 ebenfalls keinen Aufschluss über den weiteren Umgang mit bereits beschlossenen und rechtskräftigen Bebauungsplänen, die aufgrund des § 13b BauGB entwickelt wurden, gegeben habe, galt es weiterhin abzuwarten. Mit der Handlungsempfehlung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Oktober wurden letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Baugebiets beseitigt. Somit kann der Beschluss aus der Sitzung im Juli vergangenen Jahres mit einem halben Jahr Verzögerung angegangen werden. Durch terminliche Überschneidungen war es letztlich erst im Januar möglich, mit Baupilot die neue Ausschreibungsrunde anzulegen. 
 
Nunmehr finden noch zwei Sitzungen statt, bis die Ausschreibung freigeschalten und weitergegeben werden kann, so Bürgermeisterin Gansloser. Es gilt die neuen Bauplätze festzusetzen sowie die Bebauungsart (Einzelhaus- oder Doppelhausbebauung), die Abgabefristen und Auswahl der in der Ausschreibung befindlichen Plätze zu bestätigen.
Nach dem vergangenen Beschluss im Baugebiet Reichenbacher Straße schlage die Verwaltung vor, diesen Beschluss auf den des Baugebiets Süßener Wiesen II anzuwenden und die Bauplätze trotz weiterer Möglichkeiten für Einzelhausbebauung auszuschreiben. Ein Bauplatz ist aufgrund seiner etwas geringeren Größe lediglich zur Einzelhausbebauung zugelassen.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis und beschließt ohne weitere Aussprache eine Teilausschreibung der zur Verfügung stehenden Bauplätze zur Einzelhausbebauung, wie im Sachverhalt dargestellt, fünf Bauplätze für Einzelhäuser im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ den Bauplatzinteressenten über www.baupilot.com anzubieten und im Weiteren die Vergabe der aus dieser Charge nicht vergebenen oder zurückgegebenen Bauplätze in einer weiteren Vergaberunde innerhalb der zweiten Ausschreibungsrunde über www.baupilot.com in einem anschließenden Bewerbungsverfahren erneut den Interessenten für Einzelhäuser anzubieten. Ferner beschloss der Rat die Ausschreibung und alle Einzelheiten zur Fristsetzung der Verwaltung zu übertragen sowie die Anwendung der „Richtlinien der Gemeinde Schlat zur Vergabe von kommunalen Einzelhausgrundstücken nach sozialen und ortsbezogenen Kriterien (Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke)“ aus der Gemeinderatsitzung vom 12.12.2022 nach aktuellem Kenntnisstand der Rechtslage anzupassen erneut anzuwenden.   
 
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
 
Teilnahme am Projekt „Natur nah dran“ 2024 des NABU
 
Bürgermeisterin Gansloser teilt mit, die Gemeinde habe sich an dem Projekt „Natur nah dran“ beworben. Dabei handle es sich um ein Projekt, das kommunale Grünflächen durch fachmännische Unterstützung zu Oasen für Insekten werden ließe.
 
Anfrage eines Bürgers
 
Ein Bürger erkundigt sich nach den Kriterien der Auswahl der entsandten Gutachter aus Schlat, die in den gemeinsamen Gutachterausschuss nach Geislingen eintreten.
 
Bürgermeisterin Gansloser teilt mit, dass die Gutachter nach deren Verfügbarkeit angefragt wurden.