Gemeinde Schlat

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Bodenrichtwerte der Gemeinde Schlat

Die Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung und deren Auswertung abgeleitet. Sie sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

Der Bodenrichtwert ist nicht unmittelbar der Verkehrswert eines bestimmten Grundstücks. Schlüsse vom Bodenrichtwert auf den Verkehrswert eines zu bewertenden Grundstücks können nur unter Berücksichtigung vorhandener Unterschiede in den Wert bestimmenden Eigenschaften gezogen werden.

Diese sind Lage, Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt sowie Zeitfaktor. 

Bodenrichtwertkarte Schlat Stand 31.12.2021

Bodenrichtwerte in Schlat zum 01.01.2022

Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können somit im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung, das heißt ein Gutachten,nicht ersetzen.

Bodenrichtwerte werden auf den 31. Dezember eines jeden geraden Kalenderjahres ermittelt. Die Ermittlung ist bis zum 30. Juni des folgenden Jahres durchzuführen.

Die Bodenrichtwerte sind als amtliche Bekanntmachung der Gemeinde zu veröffentlichen. Diese Vorschrift verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass mit der Veröffentlichung zur Transparenz des Bodenmarktes beigetragen werden soll. Das Finanzamt erhält eine Mitteilung über die Bodenrichtwerte. Außerdem kann jedermann Auskunft über Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses verlangen. Die Werte werden in Listenform und in einer Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.

Link zur Gutachterausschussgebührensatzung