Der Bodenrichtwert ist nicht unmittelbar der Verkehrswert eines bestimmten Grundstücks. Schlüsse vom Bodenrichtwert auf den Verkehrswert eines zu bewertenden Grundstücks können nur unter Berücksichtigung vorhandener Unterschiede in den Wert bestimmenden Eigenschaften gezogen werden.
Diese sind Lage, Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt sowie Zeitfaktor.
Bodenrichtwertkarte Schlat Stand 01.01.2024
Bodenrichtwerte in Schlat zum 01.01.2024
Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können somit im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung, das heißt ein Gutachten,nicht ersetzen.
Bodenrichtwerte werden auf den 31. Dezember eines jeden geraden Kalenderjahres ermittelt. Die Ermittlung ist bis zum 30. Juni des folgenden Jahres durchzuführen.
Die Bodenrichtwerte sind als amtliche Bekanntmachung der Gemeinde zu veröffentlichen. Diese Vorschrift verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass mit der Veröffentlichung zur Transparenz des Bodenmarktes beigetragen werden soll. Das Finanzamt erhält eine Mitteilung über die Bodenrichtwerte. Außerdem kann jedermann Auskunft über Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses verlangen. Die Werte werden in Listenform und in einer Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.