Gemeinde Schlat

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Gemeinderatsberichte

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 11.09.2023

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Sanierung Wasserbergstraße - Entscheidung über das Wasserversorgungssystem
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, in der Sitzung im Juli habe der Gemeinderat die Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung der Wasserbergstraße vorgenommen. Auch die Wasserversorgung solle im Zuge der Sanierung der Wasserbergstraße erneuert werden. Bevor die Ausschreibung durchgeführt werden kann, müsse grundsätzlich noch geklärt werden, für welches Wasserversorgungssystem sich der Gemeinderat entscheidet. Hierzu gebe es zwei Systeme, die einander gegenübergestellt werden können.
Das Württembergische-System (WN-System) gibt es bereits seit etwa 150 Jahren und wird in verschiedenen Regionen in Baden-Württemberg und in Schlat betrieben. Einige Kommunen wechseln nach und nach zum so genannten DIN-System, bei dem es keine Hydrantenschächte mehr gibt, sondern die Hausanschlussleitungen direkt an die Hauptleitung angeschlossen werden.
Der Hydrantenschacht beim WN-System dient dem Schutz der Armaturen und reduziert den Einbau weiterer Teile, wie beispielsweise Schieberkappen in der Straßendecke. Die beiden Systeme sind für die Feuerwehr und die Unterhalter des Netzes anders zu bedienen. Auch Ausrüstung und Ersatzmaterialien sind für beide Systeme unterschiedliche. Beim DIN-System gibt es den Vorteil, dass Feuerwehrleute nicht in tiefe Hydrantenschächte abstürzen können, wie sie beim WN-System verbaut werden. Auf die Kosten hat die Auswahl des Systems keine großen Auswirkungen, da diese sich recht ähnlich sind.
Im Brandfall oder bei Ausfall des Systems müssen beide Ersatz- und Einsatzvorrichtungen vorgehalten werden. Auch die Kräfte der Feuerwehr und der Wasserversorger müssen mit beiden Systemen vertraut sein und haben gegebenenfalls einen höheren Aufwand durch Anwendung ungeeigneter Materialien. In der Gemeinde Schlat sind beide Systeme parallel im Einsatz.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, bei der Sanierung der Wasserleitung der Wasserbergstraße das modernere DIN-System mit zusätzlichen Absperrschiebern für jedes daran angeschlossene Gebäude einzusetzen. In den nächsten Wochen werden die Grundstückeigentümer in der Wasserbergstraße informiert. Es besteht die Möglichkeit, Wünsche zu äußern, beispielsweise die Versetzung einer Straßenlaterne. Die Netze BW empfiehlt der Gemeinde einen Austausch aller Masten der Straßenbeleuchtung in der Wasserbergstraße, die bereits 31 Jahre alt sind und für gewöhnlich vierzig bis fünfzig Jahre halten. Im Zusammenhang mit der Straßensanierung sei ein Austausch möglicherweise günstiger, was noch geprüft werden muss.

Feuerwehr - Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans
Bürgermeisterin Gansloser berichtete, das Feuerwehrfahrzeug LF 8, das 1985 angeschafft wurde, sei in die Jahre gekommen und erfülle nicht mehr die heutigen Anforderungen, welche Feuerwehren an ein solches Fahrzeug stellen.
Feuerwehrkommandant Michael Buder und sein Stellvertreter Markus Seyfang werden dem Gemeinderat zu gegebener Zeit Empfehlungen für die Anschaffung einer Nachfolgelösung für das Feuerwehrfahrzeug LF 8 vorstellen und diese in den Feuerwehrbedarfsplan aufnehmen. Der Beschluss des bereits aufgestellten Feuerwehrbedarfsplans durch den Gemeinderat ist Voraussetzung für die Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs und wird in der nächsten Gemeinderatssitzung in die Tagesordnung aufgenommen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, entweder ein Feuerwehrfahrzeug nach eigenen Anforderungen individuell zusammenzustellen oder ein bereits fertig konfiguriertes Neufahrzeug zu erwerben. Letztere Möglichkeit würde eine möglicherweise notwendige europaweite Ausschreibung nach Vergaberecht und die Hinzuziehung eines Ingenieurbüros zur Planung des Aufbaus und der Beladung zum Fahrgestell entbehrlich machen und damit Kosten einsparen.
Kommandant Buder teilte mit, bisher werden in Baden-Württemberg 95 Prozent Individualfahrzeuge für die Feuerwehr beschafft. Es zeichne sich ab, dass das Land diese Beschaffungsform zukünftig nicht mehr mit Zuschüssen fördern werde. Deshalb empfehle er die Anschaffung eines standardisierten Fahrzeugs mit Normbeladung. Dabei handle es sich um ein Katastrophenschutzfahrzeug mit Allrad-Fahrgestell, das für den Einsatz am Albtrauf besser geeignet sei. Die Preisersparnis gegenüber einem Individualfahrzeug betrage schätzungsweise 100.000 Euro. Ob eine europaweite Ausschreibung für ein solches Standardfahrzeug erforderlich sei, werde er in Erfahrung bringen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, eine Nachfolgelösung für das Feuerwehrfahrzeug LF 8 von 1985 einzuplanen. Sobald klar ist, welches Fahrzeug in Frage komme und in welchem Haushaltsjahr mit der Verausgabung der Mittel zu rechnen ist, werden die notwendigen finanziellen Mittel dafür bereitgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Verfügbarkeit geeigneter Fördermittel zu prüfen und nach der Grundsatzentscheidung über den Fahrzeugtyp unter Berücksichtigung der seitens der Feuerwehr geforderten Fahrzeugausstattung entsprechende Fahrzeugangebote einzuholen.

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz, Flurstück 199/14
Die Bürgermeisterin erläuterte, das geplante Bauvorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II, der am 22.02.2019 in Kraft getreten ist. Das Bauvorhaben halte sämtliche Festsetzungen dieses Bebauungsplans ein. Über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sei nicht zu entscheiden.
Herr Wolff stellte das Bauvorhaben im Einzelnen vor. Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz. Alle geplanten baulichen Anlagen befinden sich im Bereich der Nutzungsschablone Nr. 1, die nachfolgende Festsetzungen vorsieht. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet, in dem das geplante Einfamilienhaus als Einzelhaus errichtet werden darf. Mit einer Grundflächenzahl von 0,4 darf 40 Prozent des Grundstücks überbaut werden. Dies wird eingehalten. Von zwei möglichen Wohneinheiten wird eine Wohneinheit entstehen. Als zulässige Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 30 und 40 Grad erlaubt, was eingehalten wird. Die Firsthöhe darf maximal 9 Meter betragen, die Traufhöhe 6 Meter. Nach dem Bebauungsplan sind Garagen und offene Stellplätze innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Vor Garagen muss nach dem Bebauungsplan ein Stauraum von mindestens 5 Metern vorhanden sein, was der Fall ist. Bei Nebengebäuden und Garagen sind Flachdächer bis maximal 8 Grad Dachneigung nur zulässig, wenn sie extensiv begrünt werden. Eine Begrünung der Garage ist vorgesehen, nicht jedoch der Terrassenüberdachung. Die Länge der Dachaufbauten darf insgesamt 60 Prozent der zugehörigen Hauptdachlänge nicht überschreiten. Der Abstand der Gaube zur Giebelwand darf 1,0 m nicht unterschreiten, was eingehalten wird. Der obere Dachanschluss muss, gemessen auf der Dachschräge, mindestens 1,0 m unterhalb des Hauptdachfirstes liegen. Je Wohneinheit sind mindestens 1,5 PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück herzustellen. Geplant ist die Herstellung von 2 PKW-
Stellplätzen. Für jedes Gebäude ist eine Zisterne zur Nutzung des Niederschlagswassers für die Gartenbewässerung, Toilettenspülung etc. herzustellen. Eine Zisterne ist nach dem Lageplan vorgesehen. Die vierwöchige Angrenzeranhörung nach § 55 Landesbauordnung Baden-Württemberg wurde noch nicht begonnen.
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

Unterbringung von Geflüchteten - Aktuelle Sachstandsmitteilung
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, die Gemeinde sei weiterhin auf der Suche nach Wohnungen und Häusern, die angemietet, gekauft oder gepachtet werden können. Dennoch habe die Suche nicht den gewünschten Erfolg erzielt, sodass nun weitere Schritt eingeleitet werden müssen. Daher gelte es zu beschließen, wie viele mobile Heime mit welcher Abmessung erworben werden sollen. Sobald Größe und Ausmaß feststehen, hat die Gemeinde eine Baugenehmigung zu erwirken und die mobilen Heime zu beschaffen. Möglichst noch in diesem Jahr müssen die neuen Apartments eingerichtet und bezugsbereit sein, da die Gemeinde sonst im Falle einer Zuweisung nicht mehr handlungsfähig ist. Es sei möglich, Modulbauten vor der Entscheidung auch zu besichtigen. In Frickenhausen habe einer der Hersteller eine Ausstellung, die mit dem Gremium im Vorfeld einer Entscheidung begutachtet werden kann.
Im Laufe der Woche wurde der Gemeinde jedoch eine Wohnung in Aussicht gestellt und es gebe zwischenzeitlich noch weitere Angebote, zu denen Besichtigungstermine und Entscheidungen anstehen. In der Reichenbacher Straße habe diese Woche die Schimmelsanierung von drei schon länger angemieteten Appartements begonnen.
Deshalb schlage sie vor, die Anschaffung von zwei Appartements, die in modularer Bauweise erstellt werden, zunächst bis zur Oktobersitzung zurückzustellen. Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Kostenübernahmeerklärung zur dienstlichen Nutzung des privaten Mobiltelefons von Bürgermeisterin Gansloser
Der stellvertretende Bürgermeister Konrad Aichinger erläuterte, Bürgermeisterin Gansloser habe seit Beginn ihrer Amtszeit am 01. April 2023 sämtliche dienstliche Telefonate als Bürgermeisterin über ihr privates Mobiltelefon geführt und dafür zusätzlich eine weitere dienstliche Rufnummer auf ihrem privaten Endgerät über eine E-SIM-Karte einrichten lassen. Dieses koste monatlich 10 Euro. Vor dem Amtsantritt von Bürgermeisterin Gansloser gab es für die Bürgermeisterin einen Handyvertrag mit Flatrate, der auf Kosten der Gemeinde abgeschlossen wurde sowie über die vergangenen Jahre mehrere Endgeräte, die auf Kosten der Gemeinde immer wieder entsprechend dem technischen Fortschritt neu beschafft wurden. Dieses Diensthandy wurde für dienstliche und private Zwecke gleichermaßen genutzt, damit keine zwei Mobiltelefone notwendig waren. Im Gegenzug bezahlte die Bürgermeisterin, entsprechend einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, monatlich 12 Euro für die private Nutzung des Diensthandys an die Gemeinde. Dies entspricht 20 Prozent der Kosten für die monatliche Flatrate. Darüberhinausgehende Kosten, die in der Flatrate nicht enthalten waren, wurden von der Bürgermeisterin ebenfalls aus eigener Tasche beglichen. Die Gemeinde kann durch die Nutzung des privaten Mobiltelefons von Bürgermeisterin Gansloser von monatlich geringeren Mobilfunkkosten als bisher profitieren und muss zukünftig keine neuen Endgeräte mehr beschaffen oder Tarifwechsel in günstigere
Mobilfunkverträge vornehmen, was zu einer Reduzierung des Kosten- und Verwaltungsaufwands bei der Telekommunikation beiträgt.
Der Gemeinderat stimmte einer vollständigen Kostenübernahme der für die im dienstlichen Zusammenhang ab dem 01. April 2023 entstandenen und zukünftig entstehenden Mobilfunkkosten für das private Mobiltelefon von Bürgermeisterin Gansloser durch die Gemeinde unter der Voraussetzung zu, dass alle datenschutzrechtlichen Belange geklärt werden.

Kommunales Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Schlat
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, wie die immer wieder starken und unvorhersehbaren Niederschläge in diesem Sommer und das Hagelereignis im Juli gezeigt haben, kann Starkregen auch unabhängig von Fließgewässern oder auch nur in der Umgebung kleinerer Bäche zu gefährlichen und folgenschweren Überschwemmungen führen. Neben dem Wasser selbst führen oft auch Hagel, Schlamm und Treibgut zu starken Schäden. Um gefährdete Bereiche auf der Gemarkung erkennen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen zu können, soll ein kommunales Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Schlat beauftragt werden. Hierfür gilt es, Starkregengefahrenkarten anzufertigen sowie eine Risikoanalyse und ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse zu erstellen.
Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen/Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 15 mm bzw. in sechs Stunden mehr als 20 mm Regen fallen. Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Denn im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen daher sehr überraschend auftreten.
In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als so genannte Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut (z. B. Holz, Heu-/ Silageballen) und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.
Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Insbesondere die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.
Speziell für das Gemeindegebiet von Schlat erstellte Starkregengefahrenkarten mit entsprechender Risikoanalyse dienen zum einen der Gemeinde, aber auch der Einwohnerschaft, um ihr persönliches Risiko abschätzen und gegebenenfalls Eigenschutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Der Gemeinderat müsste der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 15.000 Euro für eine solche Konzeption zustimmen und die Verwaltung damit beauftragen, entsprechende Angebote für ein kommunales Starkregenrisikomanagement einzuholen. Mit Honorarkosten von rund 30.000 bis 40.000 € brutto ist für die Erstellung eines kommunalen Starkregen-risikomanagements zu rechnen, welches jedoch vom Land Baden-Württemberg mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert wird.
Der Gemeinderat begrüßte grundsätzlich die Beteiligung an einem Konvoi mit drei weiteren Nachbarkommunen zum Thema kommunales Starkregenrisikomanagement. Die Gemeinde habe aber nach dem großen Hochwasser im Jahre 2002 bereits Handlungsempfehlungen erhalten und diese in vorbildlicher Weise baulich umgesetzt. Nur wenn beim kommunalen
Starkregenrisikomanagement konkrete Maßnahmenempfehlungen mit hohem Mehrwert für die Gemeinde erwartet werden können, wolle man sich am Konvoi beteiligen.
Bürgermeisterin Gansloser wies darauf hin, dass die Hochwasservorsorge Maßnahmen anderer Art notwendig machen, als Maßnahmen für die Starkregenvorsorge. Dabei dürfe man sich nicht die Leistbarkeitsfrage stellen, es gehe schließlich um den Schutz der örtlichen Bevölkerung vor Naturgefahren und Extremwetterereignissen. Sie schlage vor, in die Oktobersitzung eine Expertin vom Landratsamt zu diesem Thema einzuladen.
Der Gemeinderat stimmte dem weiteren Vorgehen einstimmig zu.


Bekanntgaben und Verschiedenes

Balkon-PV-Anlagen - Grundsatzentscheidung über eine Bürgeranfrage

Die Bürgermeisterin teilte mit, eine Bürgerin habe angefragt, ob seitens der Gemeinde eine Förderung von Balkon-Photovoltaik-Kraftwerken ausgeschrieben werde. Dies sei in anderen Gemeinden im Landkreis ausgelobt worden. Auch der jüngsten Presse sind Kommunen und Bundesländer zu entnehmen, die Balkonkraftwerke fördern. So erhält man beispielsweise in Zell u. A. eine Förderung von 100 € für die Einrichtung einer solchen Anlage. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Berlin und Schleswig-Holstein fördern die Länder die Einrichtung von Kraftwerken mit Boni von 300 € bis 500 €. Balkonkraftwerke sind für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, Mieterinnen und Mieter sowie für die Wintermonate, in denen die Anlage auf dem Dach wenig Erträge erwirtschaften sinnvoll. Auch gelten Sie als einfach zu etablieren und günstige Alternative zur Anlage auf dem Dach.
Bei all den Vorteilen darf der Aufwand, der mit einer solchen Förderung verbunden ist, nicht außer Acht gelassen werden. Je nach Festsetzungen gilt es zunächst Anforderungen festzuschreiben, Antragsformulare zu erstellen, die Anträge auszuwerten, zu prüfen, auszubezahlen und im Nachgang gegebenenfalls die Umsetzung zu überwachen. Auch ist nicht abschließend geregelt, ob ein Zuschuss der Gemeinde förderschädlich für eine etwaige spätere Bezuschussung des Landes, die möglicherweise höher ausfallen könnte, ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, eine Bezuschussung von Balkon-PV-Anlagen von Seiten der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu bezuschussen und auf ein Förderprogramm der grün-schwarzen Landesregierung zu warten.

Rathaus - Sachstand bei der Aufstellung eines Geldautomaten
Die Bürgermeisterin gab bekannt, die Bauarbeiten zur Aufstellung des Geldautomaten im Eingangsbereich des Rathauses gehen voran. Im Rathausfoyer wurde eine einbruchsichere Trockenbauwand eingebaut. Die Volksbank habe ihr zwar zugesagt, dass es bis zum 7. Schlater Apfelfeschd am 24. September wieder einen Geldautomaten in Schlat geben werde, notfalls als Provisorium, dieser Termin können jedoch nicht eingehalten werden. Diese liege an den langen Lieferzeiten für Geldautomaten. Die Eröffnung des rund um die Uhr verfügbaren Geldautomaten und weiterer SB-Terminals für Kontoauszugausdrucke und zum Überweisen von Rechnungen, die zu den Rathausöffnungszeiten zugänglich sein werden, sei für den 3. Oktober geplant.

Rathaus - Büroumzüge innerhalb der Gemeindeverwaltung
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, wie bereits im Mitteilungsblatt vom 1. September angekündigt, gab es einen internen Umzug der Rathausmitarbeitenden. Dadurch wurde die beengte räumliche Situation im 1. Obergeschoss entzerrt, worüber sich die Mitarbeiterinnen freuen. Eine Neumöblierung im 2. Obergeschoss und die Anpassung der Telefonanlage stehen
noch aus. Alle Mitarbeitenden sind weiterhin unter den bekannten Durchwahlen telefonisch erreichbar.

Kinderhaus Sonnenschein - Umsetzung der Stay Informed App
Die Bürgermeisterin gab bekannt, die Stay Informed App wurde pünktlich zum nun beginnenden neuen Kindergartenjahr 2023/24 technisch umgesetzt. Eine Vorstellung der neuen App und eine Einführung für die Eltern durch Kindergartenleiterin Frau Krämer sei im Rahmen des am Dienstag, 17. Oktober stattfindenden Elternabends geplant.