Gemeinde Schlat

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Neuigkeiten

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 2024

 
I.       Festsetzung der Grundsteuer 2024

  1. Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem 1.1.2023 keine Änderung
    der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Grundsteuer 2024 durch
    öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß
    § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 7.8.1973
    (BGBl.I S. 965), zuletzt geändert am 19.12.2008 (BGBl I S. 2794)

  2. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekannt-
    machung im Amtsblatt der Gemeinde Schlat – Mitteilungsblatt Schlat -
    die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein
    schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.

 
II.            Rechtsbehelfsbelehrung

 
Gegen durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schlat, Hauptstr. 2, 73114 Schlat einzulegen.
Hinweise:
Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheits- wertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
 

III.          Auskunft und Hinweis

 
Diese Bekanntmachung besagt, dass für das Jahr 2024 VORERST KEIN Grundsteuerjahresbescheid erstellt wird. Gültig bleibt der zuletzt zugestellte Grundsteuerbescheid. Sollte sich allerdings im Jahre 2023 eine Änderung der Steuergrundlagen ergeben haben wird ein Grundsteuerbescheid 2024 zugestellt.
 
Der Gemeinderat wird die Haushaltssatzung 2024 voraussichtlich erst Anfang des Jahres 2024 beschließen. Am 31. Januar 2022 hatte der Gemeinderat die schrittweise Anhebung der Hebesätze zum 01.01.2022 und zum 01.01.2024 beschlossen. Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2024 wird sich der Hebesatz voraussichtlich für die Grundsteuer A um 30 Prozentpunkte auf 390 v.H. und für die Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte auf 390 v.H. erhöhen. Entsprechende Grundsteueränderungs- bzw. -nachforderungsbescheide für das Kalenderjahr 2024 werden nach Beschluss der Haushaltssatzung 2024 erlassen.


 
Auskünfte erteilt:
Frau Fabiola Gauggel, E-Mail: FGauggel@goeppingen.de
Referat Steuern, Freihofstr. 46, EG, Zimmer 1,
73033 Göppingen, Tel. 07161/650-2215
 
Sprechzeiten:
Vormittag:      Montag                    08.00Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch Freitag           08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nachmittag:  Donnerstag              13.30 Uhr - 18.00 Uhr
 
 
Schlat, den 10.01.2024                Bürgermeisteramt

Hinweis

Die Inhalte werden von Lisa Rapp gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Frau Rapp.