Gemeinde Schlat

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Gemeinderatsberichte

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 19.02.2024

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:
 
Baugebiet „Süßener Wiesen II“ - Konzeptvergabe Wohnbau für Flurstück 211/1
 
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, der Gemeinderat habe den Bebauungsplan „Süßener Wiesen II“ im Februar 2019 als Satzung beschlossen. Die Erschließung wurde mittlerweile vollzogen, die Grundstücke stehen für eine Bebauung zur Verfügung. Im südlichen Bereich des Plangebiets sind im Bebauungsplan die traditionellen Bauweisen in Form von Einzel- oder Doppelhäusern vorgesehen. Der nördliche Bereich hingegen sollte eine maßvolle Verdichtung erfahren, weshalb entlang des Weilerbachweges auch Gebäude zulässig sind, die mehrere Wohnungen umfassen.
Die Vermarktung der Einzel- und Doppelhausbauplätze wurde durch öffentliche Ausschreibung und der Möglichkeit der Bewerbung durch die Endnutzer nach den vom Gemeinderat festgesetzten Kriterien vorgenommen. Der Bereich entlang des Weilerbachwegs sollte durch eine Konzeptvergabe erfolgen. Hier sollten durch ebenfalls öffentliche Ausschreibung Investoren und Bauträger gesucht werden, die sich mit ihren Planungsgedanken bewerben.
 
Auf die öffentliche Ausschreibung der Konzeptvergabe gingen bei der Gemeinde im Juni 2023 drei Bewerbungen ein. Alle drei Bewerber haben die Voraussetzungen erfüllt und konnten daher zugelassen werden. Den Bewerbern wurden anschließend die Planungsgrundlagen zur Verfügung gestellt und eine Bearbeitungsfrist bis zum 6. Oktober 2023 gesetzt. Fristgerecht sind alle Planungsbeiträge eingegangen, die im Nachgang vom Büro mquadrat aus Bad Boll geprüft wurden. Dabei wurde nicht nur überprüft, ob alle geforderten Unterlagen eingegangen sind, es wurde auch geprüft, ob die von der Gemeinde vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten wurden. Diese sogenannte Vorprüfung wurde dem Gemeinderat als Bewertungskommission in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 8. Januar 2024 vorgelegt.
Außer dem Gemeinderat mit Verwaltung und dem Büro mquadrat wurde ein weiterer Sachverständiger hinzugezogen. Architekt Norbert Kazmaier aus Kirchheim unter Teck hat umfangreiche Erfahrung im Wohnungsbau und Gestaltung, weshalb er den Gemeinderat bei der Beurteilung beraten hat.
In der nichtöffentlichen Sitzung am 8. Januar 2024 wurden dem Bewertungsgremium die einzelnen Beiträge durch die Investoren und Planer vorgestellt. Jeweils nach den Vorstellungen konnten Fragen an die Teilnehmer gestellt werden. Diese Möglichkeit wurde rege wahrgenommen. Nach Vorstellung der drei Beiträge hat sich das Bewertungsgremium sehr viel Zeit gelassen, um ausgiebig über die Beiträge zu diskutieren.
Bei der Beratung war wichtig, dass die in der Ausschreibung enthaltenen Vergabekriterien berücksichtigt werden, um eine faire und transparente Bewertung vornehmen zu können. Die wesentlichen nicht gewichteten Kriterien für die Bewertung waren:

  • Gebäudeanordnung
  • Gebäudegestaltung
  • Fassadengestaltung
  • Grundrisse der Wohnungen und deren Orientierung
  • Wohnungsgemenge
  • Umsetzung der Bebauungsplanfestsetzungen
  • Energiekonzept
  • Stellplätze für Fahrräder und PKW

 
Nach gründlicher Diskussion und Abwägung hatte sich das Bewertungsgremium am Ende einstimmig für den Beitrag der Investoren Fluck Holzbau GmbH zusammen mit FAI Architekten Welz und Partner ausgesprochen. Wesentlicher Gesichtspunkt dabei war, dass dieses Konzept am besten die Ortsrandausbildung und den Übergang zur freien Landschaft des Dorfes Schlat umsetzt. Dem Bewertungsgremium war dabei bewusst, dass dieses Konzept die geringste Wohnfläche und die wenigsten Wohnungen aufweist. Gerade deswegen gelingen jedoch dieser Übergang und die positive zurückhaltende Gestaltung. Die Abweichungen zur Ausschreibung von Mitte 2023, wie Zufahrten oder unterirdische Parkierung zugunsten einer nachhaltigen, modernen und erschwinglichen Bauausführung für die späteren Kaufinteressenten, wurden bewusst akzeptiert, da sich dadurch das Konzept positiv abhebt und auch die anderen beiden Konzepte nicht alle vorab gesteckten Vorgaben erfüllt haben.
Der Gemeinderat sprach sich daher, wie in der Sitzung des Gemeinderats am 08.01.2024 beschlossen, einstimmig dafür aus, das gemeindeeigene Flurstück 211/1 im Weilerbachweg auf Grundlage der im Zuge der Konzeptvergabe eingereichten Planungen an die Firma Fluck Holzbau GmbH zu veräußern. Die Verwaltung wurde mit der Vorbereitung eines entsprechenden notariellen Kaufvertrags beauftragt. Dieser soll eine Absicherung zur Bauverpflichtung und Sanktionen sowie eine Absicherung gegen den Ausfall des Investors zugunsten der Gemeinde enthalten.
 
Haushaltsplan 2024 - Erlass der Haushaltssatzung
 
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, der Haushaltsplan 2024 und die Finanzplanung 2025 bis 2027 wurden dem Gemeinderat in der letzten Sitzung am 29. Januar ausführlich vorgestellt und mit diesem beraten. Änderung im Rahmen der weiteren Beratung ergaben sich nicht. Inhaltliche Änderungen wurden den Gemeinderäten im Vorfeld der Sitzung digital in Umlauf geschickt.
Karin Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen nannte noch einmal die wichtigsten Eckdaten des Haushalts 2024. Das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt werde am Jahresende 2024 voraussichtlich -326.800 Euro betragen. Durch außerordentliche Erträge von insgesamt 900.000 Euro durch Bauplatzverkäufe könne ein Gesamtergebnis von 573.200 Euro veranschlagt werden. Der Finanzhaushalt werde zum Jahresende voraussichtlich einen Saldo von -177.000 Euro aufweisen. Die Gemeinde werde im Finanzplanungszeitraum zur Erfüllung der anstehenden Pflichtaufgaben wie beispielsweise Kinderbetreuung, Unterbringung von Geflüchteten, Kreisumlage, Beteiligung an den Sanierungskosten des Hohenstaufen-Gymnasiums massiv Investitionen in Höhe von insgesamt 7.454.200 Euro tätigen. Dadurch steige die Verschuldung in 2024 zunächst auf 959.970 Euro, könne aber bis Ende 2027 durch Tilgung und gute Sonderergebnisse wieder auf voraussichtlich 694.470 Euro zurückgeführt werden.
Die Liquidität sei über den gesamten Finanzplanungszeitraum gewährleistet, werde aber von 1.953.638 Euro Ende 2024 auf 739.938 Euro Ende 2027 absinken. Zur Sicherstellung der Liquidität könne bei Bedarf ein Kassenkredit bis maximal 500.000 Euro aufgenommen werden. Nach aktueller Prognose werde sich die Ertragskraft im Gemeindehaushalt dauerhaft verschlechtern, da die Aufgabenerfüllung der Gemeinde für Land und Bund zunehmend steigen und die Ausgaben dadurch enorm zunehmen werden. Für 2024 sei deshalb eine Kreditaufnahme in Höhe von 800.000 Euro zur Schaffung von Wohnraum als zinsloses Darlehen vom Land vorgesehen. Weitere Darlehen seien im Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen.
Durch Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B sowie bei der Gewerbesteuer auf vergleichsweise leicht unterdurchschnittliche Werte im Landkreis könne die Gemeinde ihre Einnahmesituation verbessern Zudem ist es nur möglich, Fördermittel von Land und Bund zu beantragen, wenn die Hebesätze der Gemeindesteuern auf dem notwendigen Maß gehalten werden.
Der Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser stimmten ohne weitere Fragen der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 einschließlich Stellenplan und der Finanzplanung 2025 bis 2027 in der vorliegenden Fassung einstimmig zu.
 
Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“ - Dachvorsprung über der Baugrenze und Querbau mit einem Flachdach, Flurstück 199/13
 
Herr Wolff berichtete, das geplante Bauvorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“, der am 22.02.2019 in Kraft getreten ist. Daher greife hier § 30 Baugesetzbuch.
Mit Bauantrag vom 20.11.2023 plane die Bauherrschaft den Neubau eines Wohnhauses mit Carport. Der südöstliche Dachvorsprung befinde sich mit einer Breite von 0,25 Metern auf einer Länge von etwa 10,04 Metern außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Dadurch werde der notwendige Abstand zur Grundstücksgrenze von 2,50 Metern um 0,25 Meter nicht eingehalten. Deshalb sei wegen der geplanten Überschreitung der Baugrenze eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Baugesetzbuch erforderlich, dem auch die Angrenzer nach § 55 Landesbauordnung Baden-Württemberg zustimmen müssen.
Zusätzlich soll an der Süd-Ost-Seite des Wohngebäudes ein Querbau mit einem Flachdach beziehungsweise eine Flachdachgaube errichtet werden. Dieser Querbau entspricht mit seinem Flachdach und einer Trauf-/Firsthöhe von etwa 6,10 Metern nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Dieser sieht für das Hauptgebäude nur Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 30 und 40 Grad vor. Die maximale Traufhöhe von 4,50 Metern muss auf mindestens zwei Dritteln der Dachlänge eingehalten werden. Hier weist der Querbau eine Breite von etwa 3,70 Metern auf, was bezogen auf die gesamte Dachlänge von etwa 11,70 Metern weniger als ein Drittel ausmacht. Damit wird die maximal zulässige Traufhöhe trotz Querbau eingehalten. Auch die vorgeschriebenen Abstände der Gaube zum Hauptdachfirst und zu den Giebelwänden von mindestens einem Meter werde mit etwa drei Metern zum First und jeweils etwa 3,70 Metern zu den Giebelwänden gut eingehalten. Nach der Nutzungsschablone Nr. 1 sind zwei Firstrichtungen zulässig. In der Gesamtschau wird der Charakter des Wohngebäudes in traditioneller Bauweise als bauliche Anlage mit Satteldach durch die Abmessungen des Querbaus mit eigener Firstrichtung nicht wesentlich beeinträchtigt. Da nach dem Bebauungsplan nur eigenständige Schleppdachgauben mitten auf dem Hauptdach des Wohngebäudes zulässig sind, ist für die mit dem Querbau verbundene Flachdachgaube beziehungsweise für den Querbau mit Flachdach ebenfalls eine Befreiung erforderlich.
Der Gemeinderat erteilte mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 36 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 31 Baugesetzbuch hinsichtlich des südöstlichen Dachvorsprungs, der sich außerhalb des Baufensters befindet und hinsichtlich des Querbaus mit Flachdach.

Entgeltumwandlung Leistungsorientierte Bezahlung MasterCard - Einführung betrieblicher Benefits nach § 18a TVöD VKA
 
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte, das Unternehmen „Wetzel & Partner“ habe sich an die Verwaltung gewandt, um ein neues Konzept der Entgeltumwandlung nach § 18a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorzustellen. Der § 18a wurde eingeführt, um einen Anreiz für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst zu schaffen. Er ziele darauf ab, die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und die Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Das neue Konzept der Firma diene daher ebenfalls der Steigerung der Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeberin und sei lukrativ für Kommune und Mitarbeitende. Der § 18a TVöD beziehe sich auf eine Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 und betreffe den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in verschiedenen Branchen. Konkret handle es sich um den § 18a TVöD VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände), der sich auf ein alternatives Entgelt- bzw. Anreizsystem beziehe. Mit dieser Regelung erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, Budgets aus dem ursprünglichen Leistungsentgeltsystem nach § 18 TVöD für alternative Anreizsysteme einzusetzen. Ziel sei die Schaffung einer positiven Arbeitsumgebung und die Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten. Der § 18a TVöD umfasse verschiedene Regelungen und Leistungen, die den Mitarbeitenden zugutekommen sollen, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle, Weiterbildungsmöglichkeiten, Zusatzurlaub und betriebliche Altersvorsorge. Drei Szenarien seien nun möglich.
-        Keine neue/veränderte Betriebs- oder Dienstvereinbarung und Beibehalten des bestehenden LOB-Systems nach § 18 TVöD: In diesem Szenario entscheidet sich die Gemeinde dafür, keine neue oder veränderte Betriebs- oder Dienstvereinbarung einzuführen und das bestehende leistungsorientierte Bezahlungssystem (LoB-System) gemäß § 18 TVöD beizubehalten. Das bedeutet, dass die bestehenden Leistungsprämien oder Erfolgsprämien weiterhin per Gießkannenprinzip einmal jährlich mit dem Gehalt (aktuell Dezember) ausgeschüttet werden. Das Budget wird also vollständig für das LoB-System verwendet und es gibt keine direkte Anwendung des neuen Leistungsentgelt-Systems nach § 18a TVöD sowie daraus resultierend keine Steuerersparnis.
-        Anteilige Verwendung des Gesamtbudgets, z. B. 25 % nach § 18a TVöD und 75 % LOB-Budget nach § 18 TVöD. In diesem Szenario besteht die Möglichkeit, das Gesamtbudget nach eigenem Belieben auf die beiden Systeme aufzuteilen, ohne eine vorgeschriebene quotale Aufteilung. Der kommunale Arbeitgeber kann frei entscheiden, wie das Budget zwischen dem neuen Leistungsentgelt-System nach § 18a TVöD und dem bestehenden Leistungsorientierten Bezahlungssystem (LoB-System) nach § 18 TVöD aufgeteilt wird. Es können verschiedene Verteilungsmöglichkeiten gewählt werden, wie z. B. ein bestimmter Prozentsatz für Incentives (Anreize) und der Rest für das LoB-System, eine gleichmäßige Aufteilung von 50:50 oder auch die Festlegung fester Summen für jedes System.
Durch diese Flexibilität werden vor allem Systeme gestärkt, die nicht nach Gießkanne die LoB verteilen, sondern Stellenbewertungen vornehmen. Da sich der Gemeinderat im Sinne der Verwaltung dafür ausgesprochen hat, keine Leistungsbeurteilung durchzuführen, ist diese Variante weder für Mitarbeitende, noch für Arbeitgeber gewinnbringend. Es wird geraten, dieses System nicht zu verwenden.
-        Vollständige Umwidmung in bestimmte Incentives nach § 18a TVöD (100 %). In diesem Szenario entscheidet sich der kommunale Arbeitgeber dafür, das gesamte Budget vollständig für Incentives gemäß § 18a TVöD zu verwenden. Das bedeutet, dass das bestehende LoB-System nach § 18 TVöD nicht mehr angewendet wird und das gesamte Budget für alternative Anreizsysteme genutzt wird. Der Arbeitgeber kann verschiedene Incentives einführen, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und die Mitarbeitermotivation zu erhöhen. Sachbezüge bis zu 50 € im Monat sind steuerfrei. Zudem kann der Arbeitgeber den Mitarbeitenden für Geburtstage oder weitere Ereignisse Geldleistungen durch Aktivierung der Boni auf einer Prepaid - Mastercard zukommen lassen. Diese Karte ist eine spezielle Prepaid-Karte, die für den steuerfreien Sachbezug genutzt werden kann. Sie ermöglicht es der Gemeinde, ihren Mitarbeitenden steuerfreie Sachleistungen anzubieten, die im Rahmen des    § 18a TVöD vorgesehen sind. Die Mitarbeitenden können die Karte zum Beispiel für Einkäufe, den Restaurantbesuch, Tanken oder andere Dienstleistungen verwenden. Zudem können über eine solche Karte weitere Bereiche, wie Gesundheitsförderung, Erholungsbeihilfe, Internetzuschuss oder die Betriebliche Alters- oder Krankenvorsorge geschaltet werden.
 
Im ersten Schritt wollte die Verwaltung den Gemeinderat über die Einführung einer solchen Prepaid Karte beschließen lassen und dadurch die jährliche Sonderzahlung nach § 18 TVöD-VKA durch den § 18a TVöD ersetzen. Dies erspare den Mitarbeitenden die Abzüge durch Sozialversicherung und Steuerabgaben sowie der Arbeitgeberin die Lohnnebenkosten. Im Gegenzug würde hierfür die Prepaidkarte monatlich mit dem Höchstbetrag von 50,00 € aufgeladen werden. Die angesammelten Leistungen auf dieser Karte verfallen nicht, sodass die Karte durch jeden Mitarbeitenden auch für größere Investitionen genutzt werden kann. Jährlich würde so der Mitarbeitende 600,00 € seitens der Kommune an Boni erhalten, was etwa einer Verdopplung der LoB für den Mitarbeitenden entspricht.
Weiter konnte über ein Internet- und/oder Geburtstagszuschuss der Kommune entschieden werden, die außertariflich oder in Form einer Sonderzahlung zusätzlich auf der Karte gutgeschrieben werden würden.
Zwei Unternehmen, nämlich Wetzel & Partner und Primecard hatten hierfür bereits Angebote abgegeben. Es galt zu beschließen, ob das künftige Benefit-System auf § 18a TVöD angepasst wird und welches der Unternehmen das Vertrauen für die weitere Zusammenarbeit erhalten wird. Für die Einführung des Kartensystems müsste die Gemeinde einmalig zwischen 499,80 Euro und 1.230,60 Euro aufwenden. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines der beiden Unternehmen wird für vierzig Beschäftigte der Gemeinde ein jährlicher Kostenaufwand zwischen etwa 2.416,89 Euro und 3.147,69 Euro entstehen.
Der Gemeinderat und Bürgermeisterin Gansloser beschlossen einstimmig die hundertprozentige Umwidmung der Leistungsorientierten Bezahlung von einer jährlichen Abrechnung nach § 18 TVöD auf monatsgenaue Abrechnung nach § 18a TVöD VKA mit sofortiger Wirkung. Weiter wurde die Einführung eines Kartensystems zur Abwicklung der LoB beschlossen. Da die Schlater Betriebe aus technischen Gründen oder betragsmäßig bei monatlichen Gutscheinen in Höhe von 50 Euro voraussichtlich nicht an einem Gutscheinsystem mit einer Prepaid - Mastercard teilnehmen können oder wollen und die Verwaltung aus Kapazitätsgründen nicht jeden Monat Einkaufsgutscheine für Sachleistungen bei mehreren örtlichen Betrieben für ihre Mitarbeitenden besorgen kann, beschloss der Gemeinderat, denjenigen der beiden Anbieter Wetzel & Partner oder Primecard zu wählen, der einen engeren Bezug zur lokalen Wirtschaft ermöglichen kann, gegebenenfalls sogar dazu bereit ist, mit seinem Kartensystem mit örtlichen Betrieben zusammenzuarbeiten und der Gemeinde dann insgesamt das bessere Angebot unterbreiten kann.
 
Vorstellung MasterPlan Campus Vivorum und weitere Vorgehensweise
 
Bürgermeisterin Gansloser berichtete, der Gemeinderat habe den Campus Vivorum, ein Experimentierfeld für Friedhofsentwicklung, das Ende Juni 2023 auf dem Firmengelände der Kunstgießerei Strassacker in Süßen eröffnet wurde, Ende August besichtigt. In die Praxis umgesetzt wurden die Erfahrungen aus dem Campus Vivorum erstmals auf dem Süßener Friedhof. Der Teil, der dem Gemeinderat gut gefallen hat, ist aus dem Campus Vivorum entstanden. Nach Besichtigung des Campus Vivorum war die Sicht auf die Gestaltung unserer Urnengrabanlage eine andere. Zudem müssen weitere Faktoren bedacht werden als die, die bislang seitens des Gremiums und der Verwaltung betrachtet wurden. Es ist notwendig, dass der Friedhof ganzheitlich betrachtet wird und ein Konzept für den gesamten Friedhof aufgestellt wird, das modular erweiterbar ist. In der Klausurtagung des Gemeinderats am 3. Februar stellten zwei Projektverantwortliche von Campus Vivorum dem Gemeinderat ihren Master-Plan und ihre Empfehlungen zum weiteren Vorgehen auf dem Friedhof der Gemeinde Schlat für die Jahre 2024 bis 2044 vor. Abhängig von der Belegungsdauer vorhandener Grabstätten und der Bedarfsentwicklung werden in zeitlicher Abfolge immer mehr Potenzialflächen entstehen, die für Neugestaltungen zukünftig zur Verfügung stehen können.
Bürgermeisterin Gansloser erläuterte anhand der Beisetzungshistorie und einer Beisetzungsprognose unter Berücksichtigung des Trends der Abnahme von klassischen Erdbestattungen und der Zunahme von Urnenbeisetzungen den zukünftigen Bedarf an freien Gräbern. Das gesamte Friedhofsgelände wurde aufgeteilt in Potentialflächen für eine Neugestaltung, Verdichtung und Flächenoptimierung. Bestimmte Bereiche sollen langfristig nicht mehr neu belegt werden und es sollen Reserveflächen für Reihengräber mit Urnen und Särgen vorgehalten werden. Außerdem wurden geeignete Potentialflächen für die flexible weitere Nutzung ermittelt und die möglichst barrierefreie Zugänglichkeit des Friedhofs von der Bushaltestelle aus und die Laufwege mit ihren unterschiedlichen Belagsarten auf dem Friedhofsgelände beschrieben. Die Nachrüstung von zwei Rampen für Rollstuhlfahrende, die Beseitigung von Stolperfallen bei den Grabstelleneinfassungen, die behindertengerechte Gestaltung der einzigen Toilette, die Ergänzung von Abfallbehältern und der Wegebeleuchtung wurden empfohlen. Die Anzahl der Sitzmöglichkeiten und Wasserstellen wurde als ausreichend erachtet. Auch der vorhandene Baumbestand sei akzeptabel. In einem ersten Schritt sei für 2024 die Neugestaltung eines freigewordenen Grabfeldes von etwa 285 m² östlich der Leichenhalle als Urnengemeinschaftsgrabanlage oder integrierten Urnenreihengräbern mit 22 Grabstellen vorgesehen. Es wurde vorgeschlagen, dieses Grabfeld modular in Richtung Leichenhalle in insgesamt vier Realisierungsstufen neu zu gestalten.
Im kommenden Schritt soll in Gespräche mit der Evangelischen Kirche eingetreten werden und die Vorhaben dort zur Diskussion gegeben werden. Für den Sommer sei eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Master-Plans für den Friedhof im Evang. Gemeindehaus mit Recht zur Stellungnahme für die örtliche Bevölkerung und anschließender Möglichkeit zur Ortsbegehung vorgesehen. Bis dahin werden die dem Gemeinderat vorgestellten Planungsideen konkretisiert.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis.

Sachstand Baugebiet „Süßener Wiesen II“
 
Bürgermeisterin Gansloser teilte mit, ab dem 4. März werde ein neues Bewerbungsverfahren für Bauplätze im Baugebiet „Süßener Wiesen II“ als zweite Ausschreibung über www.baupilot.com starten. Es gehe dabei um die Vergabe weiterer fünf Bauplätze zur Bebauung mit Einzelhäusern mit Grundstücksgrößen zwischen 458 m² und 579 m² zum Verkaufspreis von weiterhin 380 Euro pro Quadratmetern für voll erschlossene Bauplätze bei unveränderten Vergaberichtlinien. Die Bewerbungsphase werde am 15. April enden und bis zum 29. April können noch Unterlagen nachgereicht werden. Die Interessentenlage sei weiterhin gut.
 
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
 
a)  neues Bauhoffahrzeug im Dienst

Bürgermeisterin Gansloser gab bekannt, am 12. Februar habe die Gemeinde einen gebrauchten VW-Transporter T 6 mit Doppelkabine und Pritsche in Dienst gestellt. Dieser ergänze den Fuhrpark des Bauhofs optimal, da der vorhandene LKW und der Gehwegschlepper für viele alltägliche Aufgaben nicht immer so gut geeignet sei. So können im LKW zwar zwei Personen mitfahren, habe aber für bestimmte Aufgaben einfach zu große Abmessungen. Der Gehwegschlepper könne wiederum nur von einem Bauhofmitarbeiter genutzt werden und habe keine nennenswerte Ladefläche, wohingegen der VW-Transporter Platz für vier Personen und eine verhältnismäßig große Ladefläche biete.

 

b)  Feuerwehr-Fahrzeug - Mitteilung über gestellten Förderantrag

Die Bürgermeisterin berichtete, der Förderantrag zu einer Ersatzbeschaffung für das Feuerwehrfahrzeug LF 8 von 1985 wurde bis 15. Februar gemeinsam mit Feuerwehrkommandant Buder vorbereitet und abgeschickt. Es wurde eine Festbetragsförderung von 96.000 Euro beantragt.

 
Stellungnahmen der Zuhörer
 
Ein Zuhörer kritisierte den in dieser Sitzung öffentlich bekannt gegebenen Gemeinderatsbeschluss zur Konzeptvergabe Wohnbau für das Flurstück 211/1 im Baugebiet „Süßener Wiesen II“. Für ihn war die Vergabeentscheidung des Gemeinderats trotz öffentlicher Vorstellung der drei Wettbewerbsbeiträge mit ausführlicher Begründung der Entscheidung durch den mit der Konzeptvergabe beauftragten Stadtplaner, einen unabhängigen beratenden Architekten und den Gemeinderat nicht nachvollziehbar und werde rechtliche Schritte dagegen prüfen.