Die Grundschule können Sie nicht frei wählen.
In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern
Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.
Hinweis: Für einen Wechsel an eine Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule oder an eine genehmigte Privatschule, die eine Grundschule führt, müssen Sie keinen Schulbezirkswechsel beantragen.
Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Ein wichtiger Grund liegt vor allem vor, wenn Sie einen Wechsel beantragen:
Sie können Unterlagen, die den wichtigen Grund belegen, beifügen. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern.
Den Schulbezirkswechsel Ihres Kindes können Sie formlos beantragen.
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten Sie schriftlich.
keine
§ 76 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Erfüllung der Schulpflicht)
Staatliches Schulamt Göppingen
Burgstr. 14-16
73033
Göppingen
Telefon: 07161/63-1500
Fax: 07161/63-1575
poststelle@ssa-gp.kv.bwl.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.01.2018 freigegeben.
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" vollständig übernommen und eingelesen. Mit service-BW bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.
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