Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.
Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die mit der Bewältigung des familiären Alltags überfordert sind.
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Nicht geeignet ist die sozialpädagogische Familienhilfe bei schwerwiegenden Problemen wie Drogen- oder Alkoholsucht eines Familienmitglieds. In solchen Fällen ist es besser, das Kind zumindest zeitweise außerhalb der Familie unterzubringen.
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.
Hinweis: Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
§ 31 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Sozialpädagogische Familienhilfe)
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße
6
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Göppingen
Telefon: 07161/202-0
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lra@landkreis-goeppingen.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag 8.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 – 12.00 und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr
Gesundheitsamt - Besondere Öffnungszeiten bei der AIDS-Beratung mit Blutentnahme:
Dienstag 08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 15.15 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.15 Uhr
Kreismedienzentrum
Montag und Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 09.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.01.2018 freigegeben.
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