Eine Impfung bietet Schutz vor ansteckenden Krankheiten.
Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gibt einmal jährlich Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen zur spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten ab.
Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen bei einzelnen Impfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
keine
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Dieser klärt über die Impfung auf und impft.
Impfungen in bestimmten Lebensabschnitten:
Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
Haben Sie Ihren Impfpass verloren, erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt einen neuen. Frühere Impfungen darf darin nur der Arzt eintragen, der Sie damals geimpft hat.
Hinweis: Krankenakten werden üblicherweise 10 Jahre aufbewahrt.
Die Kosten für empfohlene Impfungen übernimmt die Krankenkasse.
Hinweis: Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen. Weitere Informationen dazu bietet das Centrum für Reisemedizin an.
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Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 05.01.2018 freigegeben.
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