Wenn Sie einen Verein gründen, ist dieser ohne Eintragung in das Vereinsregister nicht rechtsfähig. Das heißt, er kann noch nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein.
Dies hat für die im Namen des Vereins handelnden Personen Folgen. Ist der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen, haften Sie beispielsweise als Vorsitzender oder Vorsitzende bei Geschäften für den Verein mit Ihrem Privatvermögen.
Rechtsfähig wird der Verein erst, wenn Sie ihn in das Vereinsregister eintragen lassen.Dannkann der Vorstand im Namen des Vereins Verträge abschließen oder der Verein im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Für Schulden haftet nur der Verein mit seinem Vermögen.
Aufgabe des Registers ist es, wichtige Tatsachen und rechtliche Verhältnisse des Vereins Außenstehenden transparent zu machen, zum Beispieldie Einzelheiten der Vertretungsberechtigung des Vorstandes.
für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Hinweis: Die Führung des Vereinsregisters ist bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert.
Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an. So können Sie prüfen, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist.
Hinweis: Je nach dem Inhalt der Satzung können weitere Unterlagen erforderlich sein.Nehmen Sie rechtzeitigmit der zuständigen Stelle Kontakt auf um folgende Punkte zu klären:
Sie müssen die Eintragung ins Vereinsregister schriftlich beantragen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular.
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein" (e.V.). Die Eintragung wird im Internet auf den Seiten des Handelsregisters bekannt gemacht.
Hinweis: Auch später müssen Sie bestimmte Vorgänge oder Tatsachen ins Vereinsregister eintragen lassen, beispielsweise wenn
Für die Beglaubigung entstehen weitere Kosten.
Hinweis: Vereine müssennicht in vollem Umfangdie Kosten zahlen,wennsie gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen. Das müssen Sie mit einem Bescheid des zuständigen Finanzamtes nachweisen.
Weitere Informationen zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse
14
89073
Ulm
Telefon: 0731/1890
Fax: 0731/1892200
poststelle@agulm.justiz.bwl.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.07.2017 freigegeben.
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" vollständig übernommen und eingelesen. Mit service-BW bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.
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