Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen.
Dies ist in folgenden Fällen sinnvoll:
in der Regel das Amtsgericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat
keine Angaben möglich
Sie müssen den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheidbei dem Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, einlegen:
Verwenden Sie das Formular, das dem Vollstreckungsbescheid beigefügt ist.
NachdemSie Einspruch eingelegt haben,gibt das Gericht,das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit ab an:
In dem anschließenden Gerichtsverfahren prüft das Gericht, ob die Forderung berechtigt ist.
Achtung:Ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid schiebt eine Zwangsvollstreckung nicht hinaus. Hat das Gericht schonMaßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet, können SieVollstreckungsschutz beim zuständigen Gericht beantragen.
nachdem Ihnen derVollstreckungsbescheid zugestellt wurde: zwei Wochen
Hinweis: Haben Sie gegen den Mahnbescheid verspätet Widerspruch erhoben, wertet das Gericht dies als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz
1
73033
Göppingen
Telefon: 07161/630
Fax: 07161/632429
poststelle@aggoeppingen.justiz.bwl.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.10.2015 freigegeben.
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