Sie nutzen ein Fahrzeug im Rahmen Ihrer
Dann sind die auf die betrieblichen Fahrten entfallenden Kosten Betriebsausgaben.
Um diese dem Finanzamt gegenüber nachweisen zu können, müssen Sie die Kosten für betriebliche Fahrten von den Kosten für private Fahrten trennen können.
Dafür können Sie
Hinweis: Die Kosten für Privatfahrten dürfen Sie nicht als Betriebsausgabe ansetzen. Haben Sie das Fahrzeug Ihrem Betriebsvermögen zugeordnet, müssen Sie die Nutzung für Privatfahrten als Entnahme und damit wie eine Betriebseinnahme ansetzen.
Kosten für berufliche und private Fahrten müssen Sie auch trennen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug gestellt bekommen und es für private Fahrten nutzen dürfen. Die auf Ihre Privatnutzung entfallenden Kosten gelten als Arbeitslohn, den Sie versteuern müssen.
Bei Fragen: das für Sie zuständige Finanzamt
Das Fahrtenbuch müssen Sie
Achtung: Nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen müssen ausgeschlossen oder deutlich als solche erkennbar sein. Lose geführte Aufzeichnungen erfüllen nicht die Voraussetzungen eines Fahrtenbuches.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Hinweis: Sie können auch ein elektronisches Fahrtenbuch führen. Voraussetzung ist, dass Sie
Elektronische Fahrtenbücher können Sie von verschiedenen Herstellern erwerben. Bei elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben bereits durch das Programm technisch ausgeschlossen sein, zumindest aber dokumentiert und offen gelegt werden. Tabellenkalkulationsprogramme erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Bewahren Sie zum Nachweis der entstandenen Kosten zusätzlich alle Belege auf.
Nachweis aller Kosten für das Fahrzeug
Wenn das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeitet, prüft es auch Ihr Fahrtenbuch. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Sie führen das Fahrtenbuch freiwillig.
Je nach benutztem Produkt. Erkundigen Sie sich im Schreibwaren-beziehungsweise Softwarefachhandel.
Erfüllt Ihr Fahrtenbuch die Voraussetzungen nicht oder ist es unvollständig, erkennt das Finanzamt es nicht an. Dann bewertet es die Nutzung des Kraftfahrzeugs für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten nach Pauschsätzen.
Nutzen Sie das Fahrzeug betrieblich, erfolgt die Berechnung nach Pauschsätzen nur, wenn Sie Ihr Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent für betriebliche Fahrten nutzen. Sonst schätzt das Finanzamt den Anteil der Privatfahrten.
Finanzamt Göppingen
Gartenstr.
42
73033
Göppingen
Telefon: 07161/9703-0
poststelle-63@finanzamt.bwl.de
Sprechzeiten:
Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassungam 19.06.2017 freigegeben.
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" vollständig übernommen und eingelesen. Mit service-BW bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.
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