Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen können eine einmalige finanzielle Hilfe beantragen.
Höhe: 1.700 Euro je Kind.
Er ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar.
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Geburtsurkunden der Kinder
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt abgeben oder direkt der L-Bank zusenden.
keine
Sie müssen den Zuschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder beantragen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2018 freigegeben.
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" vollständig übernommen und eingelesen. Mit service-BW bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.
Bürgermeisteramt Schlat
Hauptstraße 2
73114 Schlat
Fon: 07161 987397-0
Fax: 07161 987397-77