Stellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Für folgende Personengruppen können Sie den Eingliederungszuschuss beantragen:
Höhe und Dauer der Förderung hängen davon ab,
Detailinformationen können Sie in den Rechtsgrundlagen nachlesen.
der Arbeitgeberservice bei Ihrer Agentur für Arbeit
Voraussetzungen sind:
keine
Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei Ihrer üblichen Ansprechperson (Arbeitgeberservice) in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen.
Stellen Sie den Antrag vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Agentur für Arbeit Göppingen
Mörikestraße
15
73033
Göppingen
Telefon: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen:
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 07161 / 9770 -606
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 27.02.2015 freigegeben.
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" vollständig übernommen und eingelesen. Mit service-BW bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.
Bürgermeisteramt Schlat
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73114 Schlat
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